Rechtsprechung
| BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 § 116 Abs. 2 S. 1
Wiedereinsetzung; Beschwerdeschrift per Telefax - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 66/01
- BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97
Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05
Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93). - BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.). - BFH, 01.07.2003 - III B 94/02
NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.). - BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden …
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
- BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch
Rn. 9 Daher ist der Streitfall auch nicht mit denjenigen Sachverhalten vergleichbar, die den von den Revisionsklägern zitierten Beschlüssen des BFH vom 5. Juli 2005 VII B 14/05 (BFH/NV 2005, 2026) und des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2006 XI ZB 4/05 (Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1518) zugrunde lagen. - BFH, 11.11.2024 - V B 52/23
Zum Erfordernis eines Schriftsatznachlasses
Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…BFH-Beschluss vom 21.12.2016 - III B 97/16, BFH/NV 2017, 472, Rz 6;… ebenso BFH-Beschlüsse vom 30.05.2005 - VII B 293/04, BFH/NV 2005, 1874, unter II.; vom 05.07.2005 - VII B 14/05, BFH/NV 2005, 2026, unter II.2.a;… vom 02.11.2012 - III B 88/12, BFH/NV 2013, 234, Rz 7 …und vom 28.03.2017 - III B 139/16, BFH/NV 2017, 920, Rz 9).
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