Rechtsprechung
| BFH, 15.06.1993 - VII B 14/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einfuhrlizenz: Abgabenvergünstigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 172, 248
- BB 1993, 1867
- BB 1993, 869
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 22.11.1994 - VII B 140/94
Aussetzung der Vollziehung nach dem Zollkodex
Bindende Auskünfte im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche, deren Bindungswirkung im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist (…vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Entscheidungen vom 20. August 1991 VII R 123/89, BFH/NV 1992, 285, und vom 15. Juni 1993 VII B 14/93, BFHE 172, 248). - FG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4 K 1467/18
Vorlage einer Vollmacht des Inhabers der Einfuhrlizenz gegenüber der Zollstelle …
Rn. 26 Rn. 27 12. Aus den genannten Bestimmungen ergibt sich, dass für die Inanspruchnahme des ermäßigten Zollsatzes die Einfuhrlizenz auf den Namen des Anmelders der Zollanmeldung lauten musste (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 12. Juli 2012 Rs. C-608/10, C-10/11 und C-23/11, ECLI:EU:C:2012:444 Randnr. 44 - für die Ausfuhrerstattung - deutscher Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15. Juni 1993 VII B 14/93, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Band 172, Seite 248). - FG Düsseldorf, 31.01.2001 - 4 K 5768/97
Zollwert; Textilimport; Kollektionskosten; Gehaltszuschuss; Mietzuschuss; …
Zwar stellt auch ein Steueränderungsbescheid, dem wie dem Bescheid vom 24.06.1991 ein Leistungsgebot nach § 254 Abs. 1 AO fehlt, eine Nachforderung gemäß Art. 2 Abs. 2 VO ( EWG ) Nr. 1697/79 dar (s. BFH, Beschluss v. 15.06.1993, VII B 14/93, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1993, 351 f., 351).
- BFH, 19.09.2007 - 10 B 158/07
Nacherhebung eines bestimmten Geldbetrags durch ein Zollamt wegen der Einfuhr von …
- FG Hamburg, 16.06.2004 - IV 31/02
Unschädliche Falschbezeichnung in der Ausfuhranmeldung
Der Bundesfinanzhof habe mit Beschluss vom 15.06.1993 - VII B 14/93 - für den Einfuhrbereich entschieden, dass zwischen dem Zollschuldner und dem Lizenzinhaber Personengleichheit bestehen müsse. - FG Sachsen, 19.09.2007 - 7 K 2988/03
- FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 831/97
Bananeneinfuhr: Nichtvorlage der für die Anwendung des ermäßigten …
Denn die auf eine andere Person als den Zollschuldner lautende Einfuhrlizenz kann den Zollschuldner nicht zur Inanspruchnahme der mit der Einfuhrlizenz verbundenen Abgabenbegünstigung berechtigen (BFH, Beschluss vom 15.06.1993, VII B 14/93, HFR 1993, 661, 662). - BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96
Anrechnung von Mehrwertsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer im …
Nach Wortlaut und Sinn der Gemeinschaftsregelung, die -- nur -- auf die Mitteilung der Höhe der Abgaben innerhalb der mit der buchmäßigen Erfassung beginnenden Frist abstellt (Art. 2 Abs. 2 VO Nr. 1697/79), ist diese Frage ohne weiteres zu bejahen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. Juni 1993 VII B 14/93, BFHE 172, 248, 251). - FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch …
Diese drei Steueränderungsbescheide sind jeweils ohne eine Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot im Sinne von § 254 Abs. 1 Satz 1 AO ergangen. Das beklagte Hauptzollamt forderte die Klägerin erst mit Schreiben vom 27. November 1997 auf, den nacherhobenen Zoll von insgesamt 90.144,44 DM bis zum 19. Dezember 1997 zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt war die 3-Jahres-Frist des Art. 2 Abs. 1 Unterabsatz 2 NacherhebungsVO verstrichen. Nach Art. 2 Abs. 2 NacherhebungsVO erfordert die Nacherhebung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 NacherhebungsVO indessen lediglich, dass dem Betreffenden die Höhe der von ihm geschuldeten Eingangsabgaben mitgeteilt wird. Eine Zahlungsaufforderung ist demgegenüber nach der insoweit maßgebenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung des Art. 2 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht erforderlich (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Juni 1993 - VII B 14/93 - BFHE 172, 248 (251);… Beschluss vom 9. Juli 1996 - VII B 57/96 - BFH/NV 1997, 84 (85)).
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