Rechtsprechung
| BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klage auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte - Ablehnung wegen der Besorgnis der wiederholten Verletzung der Berufspflichten als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung - …
Auszug aus BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89
Er war grundsätzlich nicht verpflichtet, neben dem üblichen Zugang zum Beruf über die Steuerberaterprüfung, die auch der Antragstellerin offensteht, erleichterte Zugangsmöglichkeiten für einzelne zu schaffen; tat er es doch - wie im Falle des § 157 StBerG -, so handelte er in Ausübung der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit, ohne an die engen Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 1 GG gebunden zu sein (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. November 1980 1 BvR 228, 311/73, BVerfGE 55, 185, BStBl II 1981, 235, 240).Die Übergangsregelung des § 157 Abs. 8 StBerG ist lediglich am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG daraufhin zu überprüfen, ob der Gesetzgeber mit der darin enthaltenen Befristung (bis zum Ablauf des 31. Dezember 1989), die im Streitfall die Anwendbarkeit auf die Antragstellerin ausschließt, die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit (Willkürverbot) eingehalten hat (vgl. BVerfGE 55, 185, BStBl II 1981, 235, 240).
- BFH, 20.09.1988 - VII B 129/88
Steuerberaterprüfung - Vorläufige Zulassung - Einstweilige Anordnung
Auszug aus BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Erlaß der beantragten einstweiligen Anordnung bereits deshalb abzulehnen war, weil mit dieser das Ergebnis des Hauptprozesses - Verpflichtung der OFD zur Wiederbestellung der Antragstellerin (Klägerin) als Steuerbevollmächtigte - vorweggenommen würde (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 20. September 1988 VII B 129/88, BFHE 154, 31, BStBl II 1988, 956, m. w. N.).Der Senat folgt schließlich auch der Auffassung der Vorinstanz, daß die Antragstellerin einen Anordnungsgrund von der Gewichtigkeit, wie er für die Regelungsanordnung nach § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO vorausgesetzt wird (vgl. Beschluß des Senats in BFHE 154, 31, BStBl II 1988, 956, 958), nicht dargetan hat.
- BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83
Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein …
Auszug aus BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89
Dabei ist zu beachten, daß es sich bei der Regelung des § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift handelt, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497, 498, m. w. N.).
- FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05
Keine Wiederbestellung als Steuerberater, wenn Verzicht nach Einleitung eines …
Die mangelnde Rechtskraft eines Urteils führt nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der darin enthaltenen Feststellungen (BFH-Beschluss vom 21.11.1989 VII B 143/89, Juris). - FG Köln, 02.03.1999 - 8 K 3989/98
Wiederzulassung als Steuerberater
Rn. 35 Dabei hat die zuständige Behörde im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BFH-Urteile v. 21.11.1989 VII B 143/89, BFH/NV 1990, 458;… vom 25.02.1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497 …und vom 29.04.1986 VII R 10/85, BFH/NV 1987, 127).
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