Rechtsprechung
| BFH, 25.09.1997 - VII B 174/97 |
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- BFH, 14.05.1982 - VIII B 1/82
Prozeßkostenhilfe - Ablehnung der Prozeßkostenhilfe - Hauptsacheverfahren
Auszug aus BFH, 25.09.1997 - VII B 174/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH durch das FG nicht statthaft, wenn das zugehörige Hauptsacheverfahren nicht an den BFH gelangen kann (Beschluß vom 14. Mai 1982 VIII B 1/82, BFHE 136, 53 , BStBl II 1982, 600 ). - BFH, 24.07.1992 - VI B 6/92
Voraussetzung des Gelangens einer Beschwerde gegen die Nichtgewährung von …
Auszug aus BFH, 25.09.1997 - VII B 174/97
Dieser zunächst auf § 142 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung ( ZPO ) a.F. gestützte allgemeine Rechtsgrundsatz der Begrenzung des Beschwerdeweges auf den Rechtszug der Hauptsache gilt auch nach der Änderung des § 127 Abs. 2 ZPO durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl I 1990, 2847) im Hinblick auf die Neufassung von § 567 Abs. 3 ZPO fort (BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1992 VI B 6/92, BFH/NV 1992, 835, …und vom 25. April 1995 VII B 29/95, BFH/NV 1995, 1087). - BFH, 25.04.1995 - VII B 29/95
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 25.09.1997 - VII B 174/97
Dieser zunächst auf § 142 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung ( ZPO ) a.F. gestützte allgemeine Rechtsgrundsatz der Begrenzung des Beschwerdeweges auf den Rechtszug der Hauptsache gilt auch nach der Änderung des § 127 Abs. 2 ZPO durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl I 1990, 2847) im Hinblick auf die Neufassung von § 567 Abs. 3 ZPO fort (…BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1992 VI B 6/92, BFH/NV 1992, 835, und vom 25. April 1995 VII B 29/95, BFH/NV 1995, 1087). - BFH, 03.08.1993 - VII B 71/93
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 25.09.1997 - VII B 174/97
Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß die Vorlage der vorgeschriebenen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst im Beschwerdeverfahren der Beschwerde ohnehin nicht zum Erfolg hätte verhelfen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257).
- BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
Ungeklärter Vermögenszuwachs
Das ist der Fall, wenn das FG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen seine Entscheidung die Beschwerde nicht zugelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1997 VII B 174/97, BFH/NV 1998, 493). - BFH, 08.09.1999 - X B 35/99
Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde
Ein an den Bundesfinanzhof (BFH) gerichtetes PKH-Begehren (§ 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. §§ 114 ff. der Zivilprozeßordnung --ZPO--) ist grundsätzlich nur so lange statthaft, als die Hauptsache an den BFH gelangen kann (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. September 1997 VII B 174/97, BFH/NV 1998, 493, …und vom 17. Dezember 1997 X B 192/97, BFH/NV 1998, 623).
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