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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.2005 - VII B 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14638
BFH, 15.12.2005 - VII B 18/05 (https://dejure.org/2005,14638)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2005 - VII B 18/05 (https://dejure.org/2005,14638)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - VII B 18/05 (https://dejure.org/2005,14638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    AnfG § 3 Abs. 1; ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; AnfG § 20 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 119 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 119 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
    Duldungsbescheid - Bestimmtheitsgebot

  • datenbank.nwb.de

    Die Frage nach der ausreichenden Bestimmtheit eines Duldungsbescheids ist nicht klärungsbedürftig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - VII B 18/05
    Denn Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 24 und § 116 Rz. 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.10.1983 - II R 56/81

    Gesellschafterdarlehn - Erwerb - Kommanditanteil

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - VII B 18/05
    Denn welche konkreten Anforderungen an einen Steuerbescheid im Allgemeinen oder an einen Duldungsbescheid im Besonderen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1983 II R 56/81, BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140).
  • BFH, 08.02.2001 - VII B 82/00

    Kommanditanteil - Übertragung - Treuhandvertrag - Ehefrau - Anfechtung - …

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - VII B 18/05
    Deshalb können die Voraussetzungen, unter denen ein Duldungsbescheid noch als hinreichend bestimmt angesehen werden kann, nicht allgemein bestimmt und festgelegt werden (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2001 VII B 82/00, BFH/NV 2001, 1003).
  • BFH, 09.11.1994 - II B 142/93

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden - …

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - VII B 18/05
    Aufgrund der Einzelfallbezogenheit dürften die im Zusammenhang mit der Bestimmtheit eines solchen Bescheides auftretenden Rechtsfragen nur selten eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung erlangen (BFH-Beschluss vom 9. November 1994 II B 142/93, BFH/NV 1995, 489).
  • BFH, 18.03.2015 - VI B 87/14

    Abgrenzung Rückforderungs- und Abrechnungsbescheid - Anforderungen an die …

    Rechtsfragen, die die Anforderungen an die Bestimmtheit von steuerlichen Verwaltungsakten betreffen, haben deshalb regelmäßig keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und lassen sich nicht abstrakt klären (z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 VII B 18/05, BFH/NV 2006, 902, und in BFH/NV 2007, 1273).
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 110/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verwertungsverbot

    Welche Anforderungen in dieser Hinsicht an den jeweiligen Steuerbescheid zu stellen sind, hängt indes nach ständiger Rechtsprechung des BFH von den Umständen des Einzelfalles ab (so BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 VII B 18/05, BFH/NV 2006, 902; vom 5. September 2005 X B 52/05, Steuer-Eildienst 2005, 2157;… in BFH/NV 1995, 489).
  • BFH, 08.10.2007 - II B 15/07

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts

    Mithin ist es auch nicht möglich, allgemeine Grundsätze aufzustellen, die die Frage nach dem Bestimmtheitserfordernis eines Verwaltungsakts generell und abstrakt nach allgemeinen, für alle einschlägigen Verwaltungsakte gleichermaßen geltenden Kriterien beantworten (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 VII B 18/05, BFH/NV 2006, 902, …und vom 3. April 2007 VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273).
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