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Rechtsprechung
   BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4722
BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00 (https://dejure.org/2000,4722)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2000 - VII B 181/00 (https://dejure.org/2000,4722)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2000 - VII B 181/00 (https://dejure.org/2000,4722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    AO 1977 § 122 Abs. 1; ; AO 1977 § 80 Abs. 3; ; ZPO § 182; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117; ; ZPO § 115 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; FGO § 142; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Haftungsbescheid - Postzustellungsurkunde - Wiedereinsetzung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Gewährung von Prozeßkostenhilfe - Rechtsschutzanspruch

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Zwar ist die in einem Beweisantrag zu bezeichnende Beweistatsache in der Regel nicht hinreichend bestimmt, wenn nur behauptet wird, ein bestimmtes Ereignis habe nicht stattgefunden; denn mit der behaupteten Negativtatsache werden keine Umstände oder Geschehnisse zum Gegenstand des Beweisantrages gemacht, die mit dem Beweismittel unmittelbar bewiesen werden können, sondern nur Beweisziele angegeben, die sich erst aufgrund weiterer vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Juli 1993 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Prozesskostenhilfe: verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung in der …

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    PKH darf zwar nicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache schlechthin ausgeschlossen ist, sondern bereits dann, wenn die Erfolgschance des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nur eine entfernte ist (BVerfG-Beschluss vom 7. Mai 1997 1 BvR 296/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2745).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; …

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Mit ihrem Vorbringen hat die Antragstellerin diese Themen in --zumal für die Zwecke eines PKH-Antrages-- zulässiger Weise zusammenfassend bezeichnet (zur Zulässigkeit einer zusammenfassenden Angabe des Beweisthemas vgl. auch BGH-Urteil vom 29. August 1990 3 StR 184/90, BGHSt 37, 162), wobei berücksichtigt werden muss, dass sich die Antragstellerin nicht im Einzelnen zu näheren Umständen des angeblich unterbliebenen Versuchs, den Haftungsbescheid dem in der Wohnung anwesenden Ehemann der Antragstellerin zu übergeben, bzw. des unterlassenen Einwurfs eines Benachrichtigungsscheins in den Hausbriefkasten aufgrund eigener Wahrnehmung äußern kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 1999 VII B 243/98, BFH/NV 1999, 1059).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Allerdings kann ein Gericht ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung von einer Beweiserhebung dann absehen, wenn eine unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den erforderlichen Nachweis der Haupttatsache bei durch die Denkgesetze gesteuerter Anwendung richterlicher Erfahrungssätze zu seiner Überzeugung nicht ausreicht (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 20. Mai 1998 7 B 440.97, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 428 § 1 VermG Nr. 153; vgl. auch BGH-Urteil vom 2. März 1993 1 StR 860/92, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1993, 722).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei …

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Es löst das aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot der Rechtsschutzgleichheit ein, das eine weitgehende Angleichung der Situation unbemittelter Rechtsuchender an die bemittelter verlangt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Februar 1993 1 BvR 1697/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 1090).
  • BFH, 25.10.1995 - VIII B 79/95

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich …

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Der Senat hält es in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1995 VIII B 79/95, BFHE 179, 207, BStBl II 1996, 316, st. Rspr.) für sachgerecht, diese Prüfung dem FG zu überlassen, an welches das Verfahren deshalb zurückgeht.
  • OLG Koblenz, 03.07.1995 - 7 W 233/95

    Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Unterkunft für die Berechnung von …

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Schließlich bedarf noch der rechtlichen Prüfung, ob der Ehemann der Antragstellerin zu den Wohnkosten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Juli 1995 7 W 233/95, NJW-RR 1996, 1150) und zu dem Unterhalt der Kinder beitragen kann und muss.
  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von …

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Eine solche Feststellung kann indes bei der erstmaligen Vernehmung eines Zeugen, deren Ergebnis typischerweise nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann, in der Regel nicht getroffen werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, …und vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342).
  • BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99

    PKH; Zollfahndung und Zigarettenschmuggel

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Ausnahmen von dem Verbot einer Vorwegnahme der Beweiswürdigung kommen indes nur in engen Grenzen in Betracht, nämlich insbesondere wenn das angebotene Beweismittel von vornherein völlig ungeeignet ist, so dass eine Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren, selbst wenn sie beantragt würde, nicht in Betracht käme, oder wenn nach Lage der Dinge das Ergebnis der Beweiserhebung --ausnahmsweise-- mit einiger Sicherheit im vorhinein feststeht, z.B. weil ein Zeuge bereits im Verwaltungsverfahren eingehend vernommen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56).
  • BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98

    Wiedereinsetzung trotz wirksam zugestellten Bescheides

    Auszug aus BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
    Mit ihrem Vorbringen hat die Antragstellerin diese Themen in --zumal für die Zwecke eines PKH-Antrages-- zulässiger Weise zusammenfassend bezeichnet (zur Zulässigkeit einer zusammenfassenden Angabe des Beweisthemas vgl. auch BGH-Urteil vom 29. August 1990 3 StR 184/90, BGHSt 37, 162), wobei berücksichtigt werden muss, dass sich die Antragstellerin nicht im Einzelnen zu näheren Umständen des angeblich unterbliebenen Versuchs, den Haftungsbescheid dem in der Wohnung anwesenden Ehemann der Antragstellerin zu übergeben, bzw. des unterlassenen Einwurfs eines Benachrichtigungsscheins in den Hausbriefkasten aufgrund eigener Wahrnehmung äußern kann (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 1999 VII B 243/98, BFH/NV 1999, 1059).
  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 14 WF 53/99

    Prozesskostenhilfe - Einkommen - besondere Belastungen - Essens- und Platzgeld …

  • BFH, 29.09.1998 - VII B 107/98

    PKH; Anforderung an Darlegungspflichten

  • BFH, 18.10.1972 - II R 110/69

    Einspruchsentscheidung - Gegenstand einer Anfechtungsklage - Urteil des …

  • BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87

    Befugnis des Finanzgerichts zur Berufung auf die Feststellungen eines in das …

  • OLG Nürnberg, 22.09.1995 - 7 WF 2878/95

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch gegen den Ehegatten auf Zahlung …

  • BFH, 11.10.1985 - III B 36/84

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei falschen Angaben zu seinem …

  • BFH, 30.06.1997 - X S 15/96
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/13

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Anforderungen an einen Gegenbeweis zur …

    Rn. 26 Der Gegenbeweis ist nach dieser Rechtsprechung erbracht, wenn nach dem Ergebnis einer Beweisaufnahme über die Tatsachenbehauptungen des Zustellungsempfängers, wonach der Zustellungsvorgang falsch beurkundet worden sei, diesen Behauptungen bei der Beweiswürdigung mehr Glauben zu schenken ist als der Zustellungsurkunde (BFH-Beschluss vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • BFH, 10.11.2003 - VII B 366/02

    Zustellungsurkunde; Beweiskraft

    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen ist zwar erbracht, wenn nach dem Ergebnis einer Beweisaufnahme über die Tatsachenbehauptungen des Zustellungsempfängers, wonach der Zustellungsvorgang falsch beurkundet worden sei, diesen Behauptungen bei der Beweiswürdigung mehr Glauben zu schenken ist als der Zustellungsurkunde (Beschluss des Senats vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es nur verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (z.B. BFH-Beschluss vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen

    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311) oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (Senatsbeschluss vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • BFH, 27.06.2002 - VII B 268/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen, Entscheidungserheblichkeit von Beweisanträgen

    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311) oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (Senatsbeschluss vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich …

    Dies ist allerdings ausgeschlossen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beteiligten ausgehen würde (s. z.B. BFH-Beschluss vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • BFH, 25.06.2009 - VIII B 92/08

    Verzicht auf Sachaufklärungsrüge - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - …

    Dieser Gegenbeweis ist zwar erbracht, wenn nach dem Ergebnis einer Beweisaufnahme über die Tatsachenbehauptungen des Zustellungsempfängers, wonach der Zustellungsvorgang falsch beurkundet worden sei, diesen Behauptungen bei der Beweiswürdigung mehr Glauben zu schenken ist als der Zustellungsurkunde (BFH-Beschluss vom 31. August 2000 VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318).
  • FG Hamburg, 12.09.2006 - 2 K 55/05

    Keine Erfolgsaussicht eines Klagverfahrens bei unbewiesener angeblicher …

    Bei streitigen Sachumständen muss das Gericht davon überzeugt sein, dass eine spätere Beweisaufnahme in Betracht kommt und eine Unterstützung des Vortrages des Antragstellers nicht ausgeschlossen ist (BFH-Beschluss vom 31. August 2000, VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318 ).

    Zur Darlegung einer hinreichenden Erfolgsaussicht ist deshalb hinsichtlich der Angaben über die rechtlich bedeutsamen Tatsachen ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt erforderlich, welches das Gericht in die Lage versetzt zu beurteilen, ob eine Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren ernsthaft in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 31. August 2000, VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318 m.w.N.).

  • FG Köln, 22.06.2001 - 2 K 92/99

    Ort der Geschäftsleitung bei Schiffsfracht- und Fuhrunternehmen

    Der Grundsatz, daß negative Tatsachen einer Substantiierung durch den Anspruchsteller nicht bedürftig und auch nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 2000 - VII B 181/00, BFH/NV 2001, 318 ), findet dort seine Grenze, wo der Anspruchsgegner seinerseits Tatsachen darlegt und - so diese nicht unstreitig sind - nachweist, die auf das Nichtvorliegen der negativen Tatsache schließen lassen (…vgl. BFH Beschluß vom 8. April 1993 X B 22/92, BFH/NV 1994, 180).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und …

    Dementsprechend schließt auch der Beweiswert eines gerichtlichen Eingangsstempels als öffentliche Urkunde nicht aus, dass das Gericht im Wege des Freibeweises trotz eines solchen Eingangsstempels von der Rechtzeitigkeit einer Rechtsmitteleinlegung überzeugt ist, insbesondere wenn der darauf bezogene Vortrag des Rechtsbehelfsführers in den Details plausibel und widerspruchsfrei ist und konkrete Zweifel an der Glaubwürdigkeit nicht bestehen (BFH, Beschluss vom 31. August 2000 - VII B 181/00 -, BFH/NV 2001, 318; BFH, Beschluss vom 29. März 2005 - IX B 236/02 -, juris; BFH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VIII R 50/13 -, juris).
  • FG Münster, 22.11.2022 - 15 K 1593/21

    Festsetzung der Umsatzsteuer einer GmbH für Vertrieb und Handel mit mobiler …

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der …

  • FG Köln, 21.03.2001 - 2 K 6848/98

    Vergütung der Umsatzsteuer im besonderen Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG

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