Rechtsprechung
| BFH, 30.03.2010 - VII B 182/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nacherhebung von Einfuhrabgaben in wegen Steuerhinterziehung verlängerter Frist bei unzutreffendem Präferenznachweis - Gestellung eines im Ausland ansässigen Zeugen - Fehler bei Tatsachenwürdigung begründet keinen Verfahrensmangel
- openjur.de
Nacherhebung von Einfuhrabgaben in wegen Steuerhinterziehung verlängerter Frist bei unzutreffendem Präferenznachweis; Gestellung eines im Ausland ansässigen Zeugen; Fehler bei Tatsachenwürdigung begründet keinen Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
ZK Art 221 Abs 4, AO § 90 Abs 2, AO § ... 169 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EWGV 2913/92 Art 221 Abs 4, AO § 370 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b
Nacherhebung von Einfuhrabgaben in wegen Steuerhinterziehung verlängerter Frist bei unzutreffendem Präferenznachweis - Gestellung eines im Ausland ansässigen Zeugen - Fehler bei Tatsachenwürdigung begründet keinen Verfahrensmangel - rechtsinformationen.bund.de
Nacherhebung von Einfuhrabgaben in wegen Steuerhinterziehung verlängerter Frist bei unzutreffendem Präferenznachweis - Gestellung eines im Ausland ansässigen Zeugen - Fehler bei Tatsachenwürdigung begründet keinen Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 221 Abs 4 ZK, § 90 Abs 2 AO, § 169 Abs 2 AO, § 76 Abs 1 S 4 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Nacherhebung von Einfuhrabgaben in wegen Steuerhinterziehung verlängerter Frist bei unzutreffendem Präferenznachweis - Gestellung eines im Ausland ansässigen Zeugen - Fehler bei Tatsachenwürdigung begründet keinen Verfahrensmangel - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nacherhebung von Einfuhrabgaben in wegen Steuerhinterziehung verlängerter Frist bei unzutreffendem Präferenznachweis
- datenbank.nwb.de
Finanzbehörde trägt die Feststellungslast für die steuerbegründenden Tatsachen (hier: subjektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung); Beweislastregel, Nacherhebung von Einfuhrabgaben; Gestellung eines im Ausland ansässigen Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 04.06.2009 - 2 K 2119/05
- BFH, 30.03.2010 - VII B 182/09
Wird zitiert von ... (6)
- FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17
Umsätze mit Geldspielautomaten
Auf Vorlage des BFH vom 17.12.2008 XI R 79/07 (BStBl. II 2009, 434) hat der EuGH die Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG als mit dem Unionsrecht vereinbar angesehen (EuGH-Urteil vom 10.06.2010 C-58/09, Leo-Libera, BFH/NV 2010, 1509 [BFH 30.03.2010 - VII B 182/09] ). - FG Düsseldorf, 11.06.2014 - 4 K 1226/13
Voraussetzungen für die Nacherhebung von Antidumping-Zoll nach Art. 220 Abs. 1 S. …
Die objektive Beweislast für die Tatsachen, die den Steueranspruch begründen, liegt bei der Finanzbehörde (BFH, Beschluss vom 30. März 2010 VII B 182/09, BFH/NV 2010, 1507). - FG Düsseldorf, 23.12.2015 - 4 K 514/14
Erhebung von Einfuhrabgaben in Form von Antidumpingzöllen aufgrund falscher …
Die Feststellungslast für die Tatsachen, die den Steueranspruch begründen, liegt bei der Finanzbehörde (BFH, Beschluss vom 30. März 2010 VII B 182/09, BFH/NV 2010, 1507).
- FG Düsseldorf, 02.10.2013 - 4 K 1568/12
Antidumpingzoll auf reexportierte Stahlseile chinesischen Ursprungs - Zuordnung …
Die objektive Beweislast für die Tatsachen, die den Steueranspruch begründen, liegt bei der Finanzbehörde (BFH Beschluss vom 30. März 2010 VII B 182/09, BFH/NV 2010, 1507). - FG Bremen, 18.08.2015 - 4 K 24/14
Nacherhebung von Antidumpingzoll auf aus Taiwan in die EU eingeführte Waren mit …
Die objektive Beweislast für die Tatsachen, die den Steueranspruch begründen, liegt bei der Finanzbehörde (BFH-Beschluss vom 30. März 2010 VII B 182/09, BFH/NV 2010, 1507 ). - FG Düsseldorf, 05.06.2012 - 4 V 1280/12 Die objektive Beweislast für die Tatsachen, die den Steueranspruch begründen, liegt bei der Finanzbehörde (BFH, Beschluss vom 30. März 2010 VII B 182/09, BFH/NV 2010, 1507).
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