Rechtsprechung
| BFH, 11.02.1992 - VII B 189/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bereich der beruflichen Niederlassung als Steuerberater als ausschlaggebendes Kriterium für die Ermittlung der zuständigen Behörde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 21.08.2000 - VII B 164/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; notwendige Beiladung der …
Das FG hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend entschieden, dass die Steuerberaterkammer im finanzgerichtlichen Verfahren wegen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater notwendig beizuladen ist (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 1992 VII B 189/91, BFH/NV 1992, 843, …und vom 14. August 1997 VII B 66/97, BFH/NV 1998, 68). - BFH, 09.01.1997 - VII B 189/96
Notwendige Beiladung der Steuerberaterkammer bei einer Entscheidungen über die …
Zwar hat der Senat im Hinblick auf die -- auch vom FG als Beiladungsgrund angeführte -- Zwangsmitgliedschaft der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in der für sie zuständigen Steuerberaterkammer (§§ 73, 74 StBerG) entschieden, daß die Steuerberaterkammer zu den Verfahren wegen Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (BFHE 129, 536, BStBl II 1980, 303) sowie wegen Rücknahme oder Widerruf der Bestellung als Steuerberater (Steuerbevollmächtigter) gemäß § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen ist, da durch diese gerichtlichen Entscheidungen die Mitgliedschaft in der Kammer unmittelbar begründet oder beendet wird (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 1992 VII B 189/91, BFH/NV 1992, 843;… vom 19. Juli 1994 VII B 56/94, BFH/NV 1995, 343;… vom 16. Januar 1996 VII B 225/94, BFH/NV 1996, 647). - BFH, 19.07.1994 - VII B 56/94
Anforderungen an die Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters
Denn die Entscheidung gestaltet im Hinblick auf die Mitgliedschaft des Klägers bei der Beigeladenen notwendig und unmittelbar auch das Recht der Steuerberaterkammer, den Kläger als Mitglied zu führen (BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1980 VII B 34/79, BFHE 129, 536, BStBl II 1980, 303, und vom 11. Februar 1992 VII B 189/91, BFH/NV 1992, 843). - BFH, 04.01.1993 - VII B 127/92
Beschwerde gegen eines eiladungsbeschluß zur Beiladung der Steuerberaterkammer in …
Gegen diese bereits im Beschluß vom 11.Februar 1992 VII B 189/91 (BFH/NV 1992, 843) vertretene Rechtsauffassung des Senats sind mit der Beschwerde keine substantiierten Einwendungen erhoben worden. - BFH, 04.03.1997 - VII B 38/97
Beiladung der zuständigen Steuerberaterkammer in Verfahren über den Widerruf der …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß in Verfahren über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater -- wie im Streitfall -- die zuständige Steuerberaterkammer gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) notwendig beizuladen ist (Beschluß vom 11. Februar 1992 VII B 189/91, BFH/NV 1992, 843, m. w. N., zugleich auch zu der Frage, welche Steuerberaterkammer beizuladen ist).
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