Rechtsprechung
| BFH, 26.03.2012 - VII B 191/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung
- openjur.de
Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung
- Bundesfinanzhof
AO § 125
Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung - rechtsinformationen.bund.de
Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 125 AO
Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Klärungsbedürftigkeit der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bei Richten des Verwaltungsakts an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten - datenbank.nwb.de
Falsch geschriebener Name des Adressaten führt nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - 13 K 13028/08
- BFH, 26.03.2012 - VII B 191/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05
An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam
Auszug aus BFH, 26.03.2012 - VII B 191/11
Rn. 7 Es kann als in Rechtsprechung und Literatur geklärt angesehen werden, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, der an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten gerichtet ist, dass jedoch ein lediglich falsch geschriebener Name des Adressaten nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt, sofern der Adressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann (…vgl. z.B. Klein/Brockmeyer, AO, 10. Aufl., § 119 Rz 18, § 125 Rz 4; und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289).
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
Unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung; fehlende …
Soweit die zu derartigen Fällen ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen (etwa BFH…, Urteil vom 13.12.2007 - IV R 91/05 -, BFH/NV 2008, 1289; und Beschluss vom 26.03.2012 - VII B 191/11 -, BFH/NV 2012, 1410) die Aussage enthalten, es könne als in Rechtsprechung und Literatur geklärt angesehen werden, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, der an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten gerichtet ist, ist das damit zu rechtfertigen, dass sich in diesen Fällen auch niemand angesprochen fühlen muss. - FG Hamburg, 31.08.2023 - 4 K 75/22
Zollrecht; Prozessrecht; Finanzgerichtsordnung: Zu den Voraussetzungen und Folgen …
In Anlehnung an die Rechtsprechung zu den Folgen bei Adressierungsfehlern in Bescheiden (vgl. BFH, Beschluss vom 26. März 2012, VII B 191/11 - juris - mit weiteren Nachweisen) waren nämlich die Klägerin als Adressatin und der Geschäftsführer der Klägerin als Zustellungsadressat (als gesetzlicher Vertreter der Klägerin nach § 170 Abs. 1 und 2 ZPO) des gerichtlichen Anschreibens vom 6. Dezember 2023 eindeutig und unmissverständlich identifizierbar.
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