Rechtsprechung
| BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Fortsetzungsfeststellungsklage - Pfändungsmaßnahme - Kontopfändung - Ermessensfehlerfreie Maßnahme - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmängel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 8 ff.). - FG Brandenburg, 21.08.1998 - 1 V 1658/98
Pfändung eines Geschäftskontos durch das Finanzamt kann rechtswidrig sein
Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00
Mit der von der Klägerin gerügten Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von dem Urteil des FG Brandenburg vom 5. August 1998 1 V 1658/98 KV (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1451) wird keine i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO beachtliche Divergenz geltend gemacht.
- BFH, 26.04.1995 - II B 111/94
Annahme der Vertragsverflechtung bei Bauherrenmodellen
Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00
Wird die Zulassung der Revision auf den Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und damit begründet, das Gericht habe bei seinem Urteil entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, ist in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig darzulegen, dass bei einer Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags eine andere Entscheidung des Gerichts möglich gewesen wäre (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 II B 111/94, BFH/NV 1995, 1074, m.w.N.;… vom 22. Februar 1996 VI B 168/95, BFH/NV 1996, 570, …und vom 30. August 1996 VIII B 15/95, BFH/NV 1997, 241). - BFH, 29.11.1995 - XI B 69/95
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00
Die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind aber revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO entzogen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421). - BFH, 30.08.1996 - VIII B 15/95
Umfang der Bezeichnung des Verfahrensmangels in der Beschwerdeschrift
Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00
Wird die Zulassung der Revision auf den Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und damit begründet, das Gericht habe bei seinem Urteil entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, ist in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig darzulegen, dass bei einer Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags eine andere Entscheidung des Gerichts möglich gewesen wäre (…BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 II B 111/94, BFH/NV 1995, 1074, m.w.N.;… vom 22. Februar 1996 VI B 168/95, BFH/NV 1996, 570, und vom 30. August 1996 VIII B 15/95, BFH/NV 1997, 241). - BFH, 22.02.1996 - VI B 168/95
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00
Wird die Zulassung der Revision auf den Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und damit begründet, das Gericht habe bei seinem Urteil entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, ist in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig darzulegen, dass bei einer Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags eine andere Entscheidung des Gerichts möglich gewesen wäre (…BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 II B 111/94, BFH/NV 1995, 1074, m.w.N.; vom 22. Februar 1996 VI B 168/95, BFH/NV 1996, 570, …und vom 30. August 1996 VIII B 15/95, BFH/NV 1997, 241).
- BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben …
Rn. 14 6. Soweit dem Vorbringen der Kläger die sinngemäße Rüge zu entnehmen ist, das FG habe den vorliegenden Sachverhalt zu Unrecht dahin gewürdigt, dass der von den Klägern geltend gemachte Betriebsausgabenabzug den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirkliche, vermag dies ebenfalls nicht die Zulassung der Revision zu rechtfertigen, da die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Verfahrensmangels entzogen sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.09.2001 - V B 77/00, BFH/NV 2002, 359, und vom 25.10.2000 - VII B 196/00, juris). - BFH, 28.09.2001 - V B 77/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …
Die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind aber revisionsrechtlich dem materiellen Recht zugeordnet und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 196/00). - BFH, 03.04.2001 - VII B 331/00
Lebensversicherung - Geldleistung - Anfechtungsgesetz - Insolvenz - Anfechtung - …
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret eine Rechtsfrage formuliert, auf ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 196/00, nicht veröffentlicht, und BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
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