Rechtsprechung
| BFH, 07.05.2013 - VII B 199/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs bei unerkannter Nichtigkeit des Steuerbescheids
- openjur.de
Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs bei unerkannter Nichtigkeit des Steuerbescheids
- Bundesfinanzhof
AO § 37 Abs 2, AO § 229 Abs 1 S 2, AO § 231 Abs 1 S 1
Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs bei unerkannter Nichtigkeit des Steuerbescheids - rechtsinformationen.bund.de
Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs bei unerkannter Nichtigkeit des Steuerbescheids
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 AO, § 229 Abs 1 S 2 AO, § 231 Abs 1 S 1 AO
Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs bei unerkannter Nichtigkeit des Steuerbescheids - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 229 Abs. 1 S. 2 Hs. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung der Rückforderung von Zahlungen auf einen nichtigen Steuerbescheid - datenbank.nwb.de
Beginn der Frist für die Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung der Rückforderung von Zahlungen auf einen nichtigen Steuerbescheid
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Zahlungsverjährung
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
- BFH, 07.05.2013 - VII B 199/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR …
Auszug aus BFH, 07.05.2013 - VII B 199/12
Das Finanzgericht (FG) urteilte, da die Steuerbescheide nichtig gewesen seien, habe die Frist für die Zahlungsverjährung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Hinweis u.a. auf das Urteil vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447) mit der Zahlung begonnen und sei mithin Ende 2010 abgelaufen.Rn. 7 Der beschließende Senat hat u.a. in dem vom FG mit Recht angeführten Urteil in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447 entschieden, dass die Frist der Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO--) mit der Zahlung des zu erstattenden Betrages beginnt, wenn sich der Erstattungsanspruch auf eine rechtsgrundlose Zahlung bezieht und folglich mit derselben entsteht, ohne dass es einer diesbezüglichen Festsetzung bedürfte.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 10048/14
Ausbaubeitragsrecht - Fälligkeit des Erstattungsanspruchs
Ein Erstattungsanspruch, der auf die Rückgewähr einer aufgrund eines nichtigen öffentlich rechtlichen Vertrages bewirkten Leistung gerichtet ist, wird mit seiner Entstehung fällig, also bereits mit der rechtsgrundlosen Leistung (im Anschluss an BFH, VII B 199/12, BFH/NV 2013, 1378, juris; BFH, VII R 136/95, DStRE 1997, 267, juris).Rn. 14 a) Dieser Erstattungsanspruch, der keiner vorherigen Festsetzung bedurfte, wurde nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 KAG i.V.m. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO mit seiner Entstehung fällig, also bereits mit der rechtsgrundlosen Leistung (BFH, VII B 199/12, BFH/NV 2013, 1378, juris; BFH, VII R 136/95, DStRE 1997, 267, juris).
Der Anspruchsberechtigte kann den Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 AO unterbrechen, indem er vorsorglich seinen Erstattungsanspruch z.B. durch eine entsprechende Zahlungsaufforderung geltend macht (vgl. BFH, VII B 199/12, BFH/NV 2013, 1378, juris).
- VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18
Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages
Das dürfte im Streitfall der Ablauf des Jahres 2011 sein, was die ersten drei Ratenzahlungen des Klägers in Höhe von insgesamt 8.504,25 Euro anbetrifft, weil der Beitrag - was zwischen den Beteiligten, auch ausweislich der vom Kläger eingereichten Kontoauszüge, unstreitig ist - in diesem Umfang mit der Leistung der dritten Rate gemäß Stundungsbescheid vom 9. November 2010 und den darin festgesetzten neuen Fälligkeiten gezahlt worden ist und bei einer Zahlung ohne anfänglichen Rechtsgrund der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch bereits mit der von vornherein rechtsgrundlosen Zahlung entsteht (vgl. BFH…, Urteil vom 7. Februar 2002 - VII R 33/01 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 9. Juli 1996 - VII R 136/95 -, juris Rn. 23 f.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - VII B 199/12 -, BFH/NV 2013, 1378;… Koenig, a.a.O., § 37 Rn. 61;… Klein, a.a.O., § 37 Rn. 50). - VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 1723/20 Das war im Streitfall der Ablauf des Jahres 2014, was die erste Ratenzahlung der Kläger in Höhe von insgesamt 1.890 Euro anbetrifft, weil der Beitrag - was zwischen den Beteiligten unstreitig ist - in diesem Umfang mit der Leistung der ersten Rate gemäß Schreiben des Abwasserzweckverbandes C...Süd- Ost vom 13. November 2014 noch im Jahre 2014 gezahlt worden ist und bei einer Zahlung ohne anfänglichen Rechtsgrund der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch bereits mit der von vornherein rechtsgrundlosen Zahlung entsteht (vgl. BFH…, Urteil vom 7. Februar 2002 - VII R 33/01 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 9. Juli 1996 - VII R 136/95 -, juris Rn. 23 f.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - VII B 199/12 -, BFH/NV 2013, 1378; VG Cottbus…, Urteil vom 17. März 2022, a.a.O., Rn. 74;… Koenig, a.a.O., § 37 Rn. 61;… Klein, a.a.O., § 37 Rn. 50).
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