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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10950
BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00 (https://dejure.org/2000,10950)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2000 - VII B 201/00 (https://dejure.org/2000,10950)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - VII B 201/00 (https://dejure.org/2000,10950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Selbständiger Rechtsanwalt - Ablehnung eines Richters - Befangenheit eines Richters - Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Korrektur verfahrensfehlerhafter Entscheidungen - Substantiierung eiens Ablehnunsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51
    Pauschale Ablehnung aller Berufsrichter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99

    Pauschale Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00
    Wie die beiden schon zuvor vom FG als rechtsmissbräuchlich abgewiesenen Ablehnungsgesuche des Klägers (bestätigt vom Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331, …und vom 31. Januar 2000 IV B 114/99, BFH/NV 2000, 872) diene auch das neuerliche Gesuch offensichtlich nur dem Zweck, über den Weg des Ablehnungsgesuchs angebliche rechts- bzw. verfahrensfehlerhafte Entscheidungen des erkennenden FG-Senats zu korrigieren bzw. drohende ablehnende Entscheidungen zu vermeiden.

    Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts liegt in einem solchen Fall insbesondere dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BFH/NV 2000, 331, m.w.N.).

    Ein rechtsmissbräuchlich gestelltes Ablehnungsgesuch darf vom FG, anders als der Kläger meint, unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne vorherige Einholung dienstlicher Äußerungen dieser Richter als unzulässig verworfen werden (BFH/NV 2000, 331, m.w.N.).

  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der in dem jeweiligen Verfahren tätige Spruchkörper in seiner Gesamtheit oder alle an dem jeweiligen Verfahren beteiligten Berufsrichter namentlich abgelehnt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637).
  • BFH, 31.01.2000 - IV B 114/99

    Richterablehnung; Beendigung der Instanz

    Auszug aus BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00
    Wie die beiden schon zuvor vom FG als rechtsmissbräuchlich abgewiesenen Ablehnungsgesuche des Klägers (…bestätigt vom Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331, und vom 31. Januar 2000 IV B 114/99, BFH/NV 2000, 872) diene auch das neuerliche Gesuch offensichtlich nur dem Zweck, über den Weg des Ablehnungsgesuchs angebliche rechts- bzw. verfahrensfehlerhafte Entscheidungen des erkennenden FG-Senats zu korrigieren bzw. drohende ablehnende Entscheidungen zu vermeiden.
  • BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03

    Richterablehnung; Befangenheit

    Die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte im Hinblick auf eine Kollegialentscheidung vorgebracht werden, die auf eine Befangenheit aller Mitglieder des Spruchkörpers deuten (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2000 VII B 201/00, BFH/NV 2001, 637;… vom 30. April 2002 X S 10/01 (PKH), BFH/NV 2002, 1050;… Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 27).
  • BFH, 25.10.2005 - I B 47/04

    NZB: Zeugenvernehmung

    Damit handelt es sich um eine unstatthafte Pauschalablehnung, die regelmäßig als missbräuchlich anzusehen ist (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 VII B 201/00, BFH/NV 2001, 637).
  • BFH, 12.05.2003 - V B 252/02

    Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

    b) Im Streitfall kann offen bleiben, ob seit In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl 1, 1757) die Rüge, ein Ablehnungsgesuch sei vom Finanzgericht (FG) zu Unrecht zurückgewiesen worden, mit der Besetzungsrüge nach § 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden kann (verneinend zu § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO i.d.F. vor dem 2.FGOÄndG die ständige BFH-Rechtsprechung seit der Entscheidung des Großen Senats vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982;… vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660;… für die Rechtslage nach In-Kraft-Treten des 2.FGOÄndG z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 9, m.w.N.); im Streitfall fehlt es insoweit schon an einer schlüssigen Rüge, denn die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers ist grundsätzlich unstatthaft (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, und vom 15. Dezember 2000 VII B 201/00, BFH/NV 2001, 637).
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