Rechtsprechung
| BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifierung: Metallrohre als Schrott
- datenbank.nwb.de
Einreihung von Metallrohren als Schrott; Rüge eines Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 7111/02
- BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608). - BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust, so z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597). - BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
Auszug aus BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
- BFH, 24.01.2006 - VII R 40/04
Einfuhrabgaben: Umfang der Warenbeschau
Auszug aus BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Vielmehr hat der beschließende Senat bereits entschieden, dass die tarifliche Beschaffenheit einer Warensendung gemäß Art. 70 Abs. 1 des Zollkodex anhand einer einzigen Stichprobe ermittelt werden kann, wenn der Anmelder in der Zollanmeldung nicht auf eine unterschiedliche Beschaffenheit der Ware hinweist (Senatsurteil vom 24. Januar 2006 VII R 40/04, BFHE 212, 312). - BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99
Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung
Auszug aus BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Abgesehen davon, dass es zweifelhaft erscheint, ob es sich bei der von der Beschwerde bezeichneten Stelle im FG-Urteil um eine Feststellung des FG oder nicht vielmehr um eine bloße Wiedergabe der Warenbeschreibung durch die ZPLA handelt, sind jedenfalls Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
- FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 199/14
Zollrecht: (Nach)erhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von …
Vielmehr kann, wenn der Zollanmelder keine Angaben zu einer etwaigen unterschiedlichen Beschaffenheit der angemeldeten Ware macht, und er damit selbst bekundet, dass sich Fragen zum Umfang und zur Repräsentativität einer Durchschnittsprobe von vornherein nicht stellen, weil in Fällen dieser Art bereits eine einzige Probe die gesamte Warensendung "repräsentiert", die Zollbehörde von einer einheitlichen Beschaffenheit der Ware ausgehen und den Umfang der Probenziehung ermessensfehlerfrei darauf beschränken, eine Stichprobe zu entnehmen, die ausreicht, um die erforderliche Beschaffenheitsuntersuchung durchzuführen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Januar 2006, VII R 40/04; Beschluss vom 29. März 2007, VII B 203/06; Urteil vom 21. August 2007, VII R 34/04, jeweils in: juris).
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