Rechtsprechung
| BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 135 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Staffelung der KraftSt nach der Größe des Hubraums verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 07.05.2003 - 4 K 3642/01
- BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 05.03.2002 - VII R 18/01
Staffelung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Pkw nach Schadstoffemissionen und …
Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03
Der Senat hat auch bereits entschieden, dass es unbeschadet der ökologischen Zielsetzung der Steuerstaffel des § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) nicht willkürlich ist, die Kraftfahrzeugsteuer auch nach der Größe des Hubraums zu staffeln (Urteil vom 5. März 2002 VII R 18/01, BFHE 198, 155, BStBl II 2002, 398). - BFH, 21.02.2002 - VII B 281/01
Verfassungsmäßigkeit der KraftSt; nicht schadstoffarme Altfahrzeuge
Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 verfassungsgemäß ist, insbesondere auch nicht berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer früheren, günstigeren Besteuerung von älteren Fahrzeugen enttäuscht (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. April 2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303, und vom 21. Februar 2002 VII B 281/01, BFH/NV 2002, 952;… Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645), und dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, dass Steuern innerhalb einer bestimmten Zeit nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden dürfen (Beschluss in BFH/NV 2002, 952, …und vom 4. Februar 2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815). - BFH, 15.06.1999 - VII R 86/98
Kfz-Steuererhöhung für nicht schadstoffarme Kfz
Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 verfassungsgemäß ist, insbesondere auch nicht berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer früheren, günstigeren Besteuerung von älteren Fahrzeugen enttäuscht (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. April 2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303, …und vom 21. Februar 2002 VII B 281/01, BFH/NV 2002, 952; Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645), und dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, dass Steuern innerhalb einer bestimmten Zeit nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden dürfen (…Beschluss in BFH/NV 2002, 952, …und vom 4. Februar 2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815). - BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01
Kfz-Steuer, Verfassungsmäßigkeit der Steuererhöhung 1997
Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 verfassungsgemäß ist, insbesondere auch nicht berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer früheren, günstigeren Besteuerung von älteren Fahrzeugen enttäuscht (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. April 2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303, …und vom 21. Februar 2002 VII B 281/01, BFH/NV 2002, 952;… Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645), und dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, dass Steuern innerhalb einer bestimmten Zeit nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden dürfen (…Beschluss in BFH/NV 2002, 952, und vom 4. Februar 2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815). - BFH, 24.04.2001 - VII S 6/01
KraftStÄndG 1997, ungeregelte Kat-Fahrzeuge, unechte Rückwirkung
Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 verfassungsgemäß ist, insbesondere auch nicht berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer früheren, günstigeren Besteuerung von älteren Fahrzeugen enttäuscht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. April 2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303, …und vom 21. Februar 2002 VII B 281/01, BFH/NV 2002, 952;… Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645), und dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, dass Steuern innerhalb einer bestimmten Zeit nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden dürfen (…Beschluss in BFH/NV 2002, 952, …und vom 4. Februar 2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815).
- BFH, 12.08.2008 - II S 11/08
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe - keine Gegenvorstellung gegen …
Insbesondere ist die vom Antragsteller ausschließlich angegriffene Staffelung der Steuersätze bei der Kraftfahrzeugsteuer (Kraftfahrzeugsteuergesetz --KraftStG--) nach Maßgabe der Schadstoffemissionen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG i.d.F. des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes 1997) verfassungsgemäß (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 2002 VII R 18/01, BFHE 198, 155, BStBl II 2002, 398; vom 19. Januar 2004 VII B 209/03, juris, sowie BVerfG-Kammerbeschluss vom 4. Mai 2005 1 BvR 535/04, Steuer-Eildienst 2005, 383, mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen den letztgenannten Beschluss gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ohne Begründung nicht angenommen wurde). - BFH, 06.04.2004 - VII B 365/03
Erhöhung der KraftSt
Der beschließende Senat hat bereits mehrfach die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Steuersätze durch das KraftStÄndG 1997 bejaht (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Januar 2004 VII B 209/03, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt).
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