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Rechtsprechung
   BFH, 26.04.2010 - VII B 212/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9980
BFH, 26.04.2010 - VII B 212/09 (https://dejure.org/2010,9980)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2010 - VII B 212/09 (https://dejure.org/2010,9980)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2010 - VII B 212/09 (https://dejure.org/2010,9980)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Rückforderung eines auf ein früheres Konto überwiesenen Erstattungsbetrages

  • openjur.de

    Rückforderung eines auf ein früheres Konto überwiesenen Erstattungsbetrages

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2
    Rückforderung eines auf ein früheres Konto überwiesenen Erstattungsbetrages

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rückforderung eines auf ein früheres Konto überwiesenen Erstattungsbetrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO
    Rückforderung eines auf ein früheres Konto überwiesenen Erstattungsbetrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2
    Leistung eines Finanzamtes mit befreiender Wirkung durch Überweisung eines Umsatzsteuerguthabens auf ein gepfändetes Konto des Erstattungsberechtigten trotz Mitteilung einer Kontoänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überweisung auf gepfändetes Konto trotz Kontoänderungsmitteilung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Rückforderung eines Erstattungsbetrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 18/90

    Steuererstattung - Ehegatte

    Auszug aus BFH, 26.04.2010 - VII B 212/09
    Wenn der Rückforderungsbescheid des FA rechtmäßig sei, werde die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Januar 1991 VII R 18/90 (BFHE 163, 505, BStBl II 1991, 442) praktisch ausgehöhlt.

    Danach wird das FA von seiner Leistungspflicht gegenüber dem erstattungsberechtigten Ehegatten nicht frei, wenn es den Steuererstattungsbetrag nach Scheidung der Ehe auf das ihm in der Einkommensteuererklärung benannte Konto überweist, die Bank aber wegen zwischenzeitlicher Auflösung dieses Kontos den Überweisungsbetrag einem (anderen) Konto des nicht erstattungsberechtigten früheren Ehegatten gutschreibt, der ihr auf dem Überweisungsträger als Empfänger benannt war (BFH-Urteil in BFHE 163, 505, BStBl II 1991, 442).

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 6/09

    Rückforderung eines Erstattungsbetrags vom Kreditinstitut des …

    Auszug aus BFH, 26.04.2010 - VII B 212/09
    So führt der Senat im Urteil vom 10. November 2009 VII R 6/09 (BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255) aus, dass in den Fällen, in denen in den Zahlungsvorgang bei einer Steuererstattung ein vom Steuerpflichtigen angegebenes Kreditinstitut eingeschaltet ist, im Regelfall davon auszugehen ist, dass das FA mit der Überweisung mit befreiender Wirkung gegenüber dem Anspruchsberechtigten, der das Konto angegeben hat, leisten will.
  • FG Münster, 30.09.2011 - 6 K 3407/08

    Einordnung eines Zahlungsempfängers als Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2 …

    Leistungsempfänger bleibt der Steuerpflichtige, so dass ein späterer Erstattungsbetrag nicht von dem Kreditinstitut, sondern nur von dem vermeintlichen Steuergläubiger und damit dem Kontoinhaber zurückgefordert werden kann (BFH-Urteil vom 10.11.2009, VII R 6/09, BStBl. II 2010, 255; BFH-Beschluss vom 26.04.2010, VII B 212/09, BFH/NV 2010, 1414).

    Nach neuerer Rechtsprechung des BFH, welcher der Senat bereits mit Entscheidung vom 24.03.2011 gefolgt ist, kommt es für die Einordnung eines Kreditinstitutes als Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO nicht darauf an, ob das Konto, auf welches die (fehlerhafte) Steuererstattung geflossen ist, noch besteht (BFH-Urteil vom 10.11.2009, VII R 6/09, BStBl. II 2010, 255; BFH-Beschluss vom 26.04.2010, VII B 212/09, BFH/NV 2010, 1414; FG Münster, Urteil vom 24.03.2011, 6 K 2439/10, juris).

    Somit ist ein Kreditinstitut auch dann lediglich Zahlstelle und nicht zur Rückzahlung des vom Finanzamt auf ein vom Steuerpflichtigen angegebenes Girokonto überwiesenen Betrages verpflichtet, wenn es den Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht und nach Rechnungsabschluss an den früheren Kontoinhaber bzw. dessen Insolvenzverwalter ausgezahlt hat (BFH-Urteil vom 10.11.2009, VII R 6/09, BStBl. II 2010, 255; BFH-Beschluss vom 26.04.2010, VII B 212/09, BFH/NV 2010, 1414; FG Münster, Urteil vom 24.03.2011, 6 K 2439/10, juris).

  • FG Münster, 21.01.2016 - 6 K 3303/14

    Erlöschen der Erstattungsforderung eines Steuerpflichtigen gegenüber dem …

    Das Finanzamt kann ab dem Eingang der Mitteilung schuldbefreiend nur auf das zuletzt angegebene und nicht mehr auf das früher angegebene Konto auszahlen (…Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand Juni 2014, § 224 AO Rn. 65; BFH-Urteil vom 26.04.2010 VII B 212/09, BFH/NV 2010, 1414).
  • FG Münster, 24.03.2011 - 6 K 2439/10

    Bank ist wegen Verrechnung der Steuererstattung eines Bankkunden mit dessen …

    Eine so genannte eigene Zweckbestimmung des Kreditinstitutes hinsichtlich des Erstattungsbetrages ist dann unschädlich, wenn der steuerliche Erstattungsberechtigte dennoch tatsächlich in den Genuss der Erstattung kommt (BFH-Urteil vom 10. November 2009, VII R 6/09, BStBl. II 2010, 255 sowie BFH-Beschlüsse vom 26. April 2010, VII B 212/09, BFH/NV 2010, 1414, vom 28. Januar 2004, VII B 139/03, BFH/NV 2004, 762 …und vom 06. Juni 2003, VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532, jeweils m. w. N. ).
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