Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4075
BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97 (https://dejure.org/1998,4075)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1998 - VII B 215/97 (https://dejure.org/1998,4075)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1998 - VII B 215/97 (https://dejure.org/1998,4075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.07.1995 - X B 153/94

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97
    Wäre dies der Fall und wären tatsächlich die Beteiligten vor der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter zu hören (…streitig, vgl. Gräber/Koch, a. a. O., § 6 Rz. 6; "Frage von grundsätzlicher Bedeutung": BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X B 153/94, BFH/NV 1996, 154), so hätte diese Rüge schon vor dem FG unter Darlegung der Gründe, die gegen eine Übertragung sprechen, erhoben werden müssen, und zwar nach Ergehen des Übertragungsbeschlusses und spätestens in dem "Beschwerdeschriftsatz".

    Da sich die Antragstellerin in diesem Schriftsatz in Kenntnis des Übertragungsbeschlusses und der daraufhin erfolgten Entscheidung des Einzelrichters auf die Sache eingelassen hat, ohne die unterlassene Anhörung zu rügen, gilt das verzichtbare Rügerecht als verwirkt (BFH/NV 1996, 154).

  • BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94

    Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung

    Auszug aus BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97
    Sie wird allerdings -- ausnahmsweise -- in Fällen für zulässig erachtet, in denen ein Beschluß kraft Gesetzes unanfechtbar wird, und dieser unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustandegekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Senatsbeschluß vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m. w. N.).
  • BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des …

    Auszug aus BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97
    Eine schwerwiegende Verletzung von Verfahrensvorschriften kann nicht damit begründet werden, das FG habe das Begehren der Antragstellerin in der Antragsschrift falsch ausgelegt oder gedeutet und damit unzulässigerweise zu etwas entschieden, was gar nicht beantragt gewesen sei (Mißachtung des Grundsatzes der Bindung an das Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697).
  • BFH, 17.05.1994 - I B 234/93

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97
    Wie der Formulierung "wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist" (§ 128 Abs. 3 Satz 1 FGO) zu entnehmen ist, findet eine Zulassung der Beschwerde in den Fällen des § 128 Abs. 3 FGO durch den Bundesfinanzhof (BFH) nicht statt (…ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1996 VII B 4/96, BFH/NV 1996, 629; BFH-Beschluß vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47, unter Verweis auf die fortgeltende Rechtsprechung des BFH zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 14.03.1996 - VII B 4/96

    Voraussetzung der Gestattung der Bescherde gegen die Entscheidung über eine …

    Auszug aus BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97
    Wie der Formulierung "wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist" (§ 128 Abs. 3 Satz 1 FGO) zu entnehmen ist, findet eine Zulassung der Beschwerde in den Fällen des § 128 Abs. 3 FGO durch den Bundesfinanzhof (BFH) nicht statt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1996 VII B 4/96, BFH/NV 1996, 629;… BFH-Beschluß vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47, unter Verweis auf die fortgeltende Rechtsprechung des BFH zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 06.03.1997 - VII R 121/96

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Zulassung durch das Finanzgericht oder …

    Auszug aus BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97
    Denn wenn das FG nach alledem das Begehren der Antragstellerin als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckungsankündigung auffassen konnte und durfte, so brauchte es der Antragstellerin keine Akteneinsicht zu gewähren, weil dieses Begehren -- wie auch geschehen -- als unzulässig abzuweisen war, denn die Einsichtnahme in die Akten war unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 6. März 1997 VII R 121/96, BFH/NV 1997, 430, m. w. N.).
  • BFH, 17.01.2002 - X B 158/01

    AdV; außerordentliche Beschwerde

    a) Die Finanzgerichtsordnung (FGO) sieht eine Beschwerde gegen Beschlüsse über die Ablehnung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) nicht vor, wenn sie nicht --wie im Streitfall-- ausdrücklich vom Finanzgericht (FG) zugelassen worden ist; eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung ist ebenfalls nach § 128 Abs. 3 FGO unstatthaft (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 1998 VII B 215/97, BFH/NV 1998, 866, 867;… vom 19. Februar 1998 III B 1/98, BFH/NV 1998, 1228, m.w.N.).

    Gleichwohl lässt die Rechtsprechung in Ausnahmefällen eine sog. "außerordentliche Beschwerde" gegen unanfechtbare Entscheidungen wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" (…vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 1991 IV B 135/90, BFH/NV 1992, 509, 510) bzw. wegen "schwerwiegender" Verletzungen von Verfahrensvorschriften oder wegen "offensichtlich" gesetzwidriger Gesetzesauslegung zu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, und in BFH/NV 1998, 866).

  • BFH, 08.01.2002 - X B 164/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; außerordentliche Beschwerde

    Gegen die Nichtzulassung ist eine Beschwerde nach § 128 Abs. 3 FGO unstatthaft (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 1998 VII B 215/97, BFH/NV 1998, 866, 867;… vom 19. Februar 1998 III B 1/98, BFH/NV 1998, 1228, m.w.N.).

    Nach anderen Entscheidungen muss die kraft Gesetzes unanfechtbare Entscheidung unter "schwer wiegenden" Verletzungen von Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die "offensichtlich" Wortlaut und Gesetzeszweck widerspricht und eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BFH-Beschlüsse vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, und in BFH/NV 1998, 866).

  • BFH, 22.10.1998 - X B 163/98

    AdV-Beschwerde; außerordentliche Beschwerde

    1. Nach Rechtsschutzziel und Begründung ist das Rechtsmittel, was das Hauptbegehren (Antrag 1) anbetrifft, eine Nichtzulassungsbeschwerde, die gemäß § 128 Abs. 3 FGO unstatthaft ist (…s. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47;… vom 17. August 1995 II B 6/95, BFH/NV 1996, 218;… vom 15. April 1996 V B 8/96, BFH/NV 1996, 899; vom 26. Januar 1998 VII B 215/97, BFH/NV 1998, 866, 867;… vom 19. Januar 1998 III B 1/98, BFH/NV 1998, 1228;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 69 Rz. 173 und § 128 Rz. 8, m.w.N.).

    Nach anderen Entscheidungen muß der kraft Gesetzes unanfechtbare Beschluß unter "schwerwiegenden" Verletzungen von Verfahrensvorschriften zustandegekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die "offensichtlich" Wortlaut und Gesetzeszweck widerspricht und eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BFH-Beschlüsse vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, und in BFH/NV 1998, 866).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht