Rechtsprechung
| BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; StBerG § 164a Abs. 1; ; AO 1977 § 130 Abs. 3; ; AO 1977 § 131 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einjahresfrist bei dem Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls ; Erfordernisse an die schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO (Finanzgerichtsordnung); Darlegung ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 28.05.2003 - V 145/02
- BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; …
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03
Insbesondere wird die behauptete Divergenz des angefochtenen FG-Urteils zu dem Senatsbeschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02 (BFH/NV 2002, 1499) nicht schlüssig dargelegt und sie besteht auch offensichtlich nicht, da das FG --in Übereinstimmung mit jenem Senatsbeschluss-- davon ausgegangen ist, dass die für den Widerruf geltende Frist gemäß § 164a Abs. 1 StBerG i.V.m. § 131 Abs. 2 Satz 2, § 130 Abs. 3 AO 1977 nicht bereits mit der Kenntnis der Steuerberaterkammer vom Eintritt des Vermögensverfalls zu laufen beginnt, sondern erst dann, wenn die Steuerberaterkammer zu der Überzeugung gelangt ist, dass dem betroffenen Steuerberater der Nachweis nicht gelungen ist, dass Interessen seiner Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind. - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03
Wenn das FG im Streitfall geurteilt hat, dieser Zeitpunkt des Fristbeginns sei der Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Steuerberaterkammer von der Stellungnahme der OFD vom ... gewesen, und die Beschwerde demgegenüber meint, dass dieses Schreiben keine neuen Gesichtspunkte aufgezeigt und die Frist deshalb zu einem früheren Zeitpunkt zu laufen begonnen habe, so wendet sie sich gegen die Richtigkeit der Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls durch den Tatrichter und damit gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenüber gestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, m.w.N.;… vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239). - BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03
Nach dem Senatsurteil vom 3. November 1992 VII R 95/91 (BFH/NV 1993, 624), auf welches sich die Beschwerde insoweit bezieht, folgt aus dem Wortlaut des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, dass im Regelfall die Bestellung zu widerrufen ist, wenn der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist. - BFH, 29.06.1987 - X B 26/87
Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den …
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 238/03
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenüber gestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, m.w.N.; vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
- BFH, 01.12.2005 - XI B 21/05
Verhältnis Steuerstrafverfahren - Besteuerungsverfahren
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenüber gestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, juris Nr: STRE200450585). - BFH, 15.11.2006 - XI B 19/06
NZB: Verhältnis FG-Verfahren/Strafverfahren, Bindungswirkung
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, juris Nr: STRE200450585). - BFH, 04.05.2005 - XI B 225/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, juris Nr.: STRE200450585).
- BFH, 14.12.2005 - XI B 24/05
Verfahrensmangel; unterlassene Beweiserhebung; grundsätzliche Bedeutung
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, juris Nr: STRE200450585). - BFH, 24.03.2005 - XI B 245/03
NZB: Divergenz
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenüber gestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, nicht veröffentlicht). - BFH, 10.12.2004 - XI B 2/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen …
Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenüber gestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239, und vom 28. April 2004 VII B 238/03, juris STRE200450585).
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