Rechtsprechung
| BFH, 08.11.2005 - VII B 249/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- rabüro.de
Bloßer Verdacht einer Behörde reicht für richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nicht aus
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 13 Abs. 1; AO § 219 Abs. 2
Keine Wohnungsdurchsuchung im Rahmen einer verbrauchsteuerlichen Nachschau bei nur allg. Verdacht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1; AO (1977) § 210 Abs. 2
Verbrauchsteuerrechtliche Verdachtsnachschau; Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerliche Verdachtsnachschau
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgabeordnung: Wonhungsdurchsuchung im Rahmen der Verdachtsnachschau; Voraussetzungen einer richterlichen Anordnung der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen einer verbrauchsteuerrechtlichen Verdachtsnachschau; Anforderungen an die Durchsuchung von Wohnräumen
Papierfundstellen
- BFHE 211, 26
- NJW 2006, 320 (Ls.)
- BB 2005, 2798
- DB 2005, 2730
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VII B 249/05
Wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung hervorhebt, erlaubt das Gebot unbedingter Achtung der Privatsphäre des Bürgers, also dessen Recht, in seinen Wohnräumen "in Ruhe gelassen zu werden", den in einer Durchsuchung von Wohnräumen liegenden Eingriff nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff zuvor durch ein unabhängiges Gericht überprüft und für gegeben erachtet worden sind (vgl. grundlegend BVerfG-Entscheidung vom 3. April 1979 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, 97, BStBl II 1979, 601). - BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
Anforderungen an den für eine Durchsuchung erforderlichen Tatverdacht
Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VII B 249/05
Die Durchsuchung von Wohnräumen darf nämlich nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind, denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 9. Februar 2005 2 BvR 1108/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 900).
- FG Münster, 23.01.2018 - 10 V 3258/17
Antrag eines Hauptzollamts auf Anordnung einer Durchsuchung nach den Vorschriften …
In diesen Fällen bleibt es bei der Zuständigkeit der Finanzgerichte (so BFH, Beschluss vom 8.11.2005 VII B 249/05, BFH/NV 2006, 151, für den Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung nach § 210 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung -AO--; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.4.1993 9 V 11/93, EFG 1993, 804, für den Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung zur Wegnahme einer nach § 97 AO vorzulegenden Urkunde; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.8.2014 5 S 5159/14, EFG 2014, 2018, für den hier in Rede stehenden Antrag auf die richterliche Anordnung einer Durchsuchung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 SchwarzArbG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 18 E 809/20
Durchsuchungsanordnung Streitigkeit Rechtsstreitigkeit rechtliches Gehör …
504/20, S. 2 ff.; BFH, Beschluss vom 8. November 2005 - VII B 249/05 -, juris Rn. 6; FG Münster, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 10 V 3258/17 S -, juris Rn 18 ff. m.w.N.; VG Würzburg, Beschluss vom 3. April 2020 - W 6 X 20.481 -, juris Rn. 15; VG Köln, Beschluss vom 24. September 1976 - 7 N 7/76 -, juris Rn. 11.
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