Rechtsprechung
| BFH, 07.01.1999 - VII B 258/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295
- Wolters Kluwer
Einfuhrabgaben - Zigaretten - Sachherrschaft - Divergenz - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 96 115 Abs. 2 3
Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Auszug aus BFH, 07.01.1999 - VII B 258/98
Denn da hinsichtlich der Nichterhebung beantragter Beweise auf das Rügerecht verzichtet werden kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung), hätte der Kläger im einzelnen darlegen müssen, daß er die Nichterhebung der Beweise beim FG gerügt hat oder weshalb er die unterlassene Beweiserhebung nicht hat rechtzeitig rügen können (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, 866). - BFH, 20.01.1998 - VII R 57/97
Besitz des Klägers an den Zigaretten als Voraussetzung für dessen …
Auszug aus BFH, 07.01.1999 - VII B 258/98
Die angebliche Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 20. Januar 1998 VII R 58/97 (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 57/97, BFH/NV 1998, 893) hat der Kläger nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet, weil er nicht die abstrakten Rechtssätze aus beiden Entscheidungen einander so gegenübergestellt hat, daß die Abweichung deutlich wird. - BFH, 20.01.1998 - VII R 58/97
Auszug aus BFH, 07.01.1999 - VII B 258/98
Die angebliche Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 20. Januar 1998 VII R 58/97 (…vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 57/97, BFH/NV 1998, 893) hat der Kläger nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet, weil er nicht die abstrakten Rechtssätze aus beiden Entscheidungen einander so gegenübergestellt hat, daß die Abweichung deutlich wird.
- BFH, 28.09.2001 - V B 77/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …
b) Mit der Begründung, die angefochtene Entscheidung stehe "gegen die gefestigte Rechtsprechung des BFH", weil dessen Grundsätze "völlig andere Sachverhalte und Grundlagen betreffen" und deshalb nicht unbesehen auf den vorliegenden Sachverhalt angewandt werden dürften, hat die Klägerin nicht, wie erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819, …und vom 14. März 2000 III B 6/00, BFH/NV 2000, 1121, ständige Rechtsprechung), dargetan, dass das erstinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der näher angeführten, genau bezeichneten Rechtsprechung des Revisionsgerichts nicht übereinstimmt. - BFH, 29.06.2004 - IV B 127/03
Fehlerhafte Zurechnung von Besteuerungsgrundlagen bei Zusammenveranlagung; …
Dabei sind in der Beschwerdeschrift die abstrakten Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819, …und vom 14. März 2000 III B 6/00, BFH/NV 2000, 1121; ständige Rechtsprechung). - BFH, 14.12.2001 - V B 184/00
Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug durch Vorschaltung von Gesellschaften
Die Klägerin hat eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht, wie erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819, …und vom 14. März 2000 III B 6/00, BFH/NV 2000, 1121, ständige Rechtsprechung), dargelegt.
- BFH, 05.09.2000 - VII B 212/00
Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall - Mangelhafte …
Dies wäre aber nach der Rechtsprechung des BFH erforderlich gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 63). - BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
NZB; Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Dabei sind in der Beschwerdeschrift die abstrakten Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819, …und vom 14. März 2000 III B 6/00, BFH/NV 2000, 1121, ständige Rechtsprechung). - BFH, 05.04.2001 - VII B 227/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz und Verfahrensfehler
Dabei sind in der Beschwerdeschrift die abstrakten Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819, …und vom 14. März 2000 III B 6/00, BFH/NV 2000, 1121, ständige Rechtsprechung).
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