Rechtsprechung
| BFH, 26.06.2006 - VII B 28/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 345/05
- BFH, 26.06.2006 - VII B 28/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 26.06.2006 - VII B 28/06
Mit ihrem hiergegen gerichteten Vorbringen wendet sich die Beschwerde gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 18.06.2001 - II B 129/00
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht, Nichtberücksichtigung unstreitigen …
Auszug aus BFH, 26.06.2006 - VII B 28/06
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292). - BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 26.06.2006 - VII B 28/06
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt daher nur in Betracht, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.).
- FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 3319/13
Rechtsverhältnis i.S. des § 41 Abs. 1 FGO - Feststellungsinteresse für eine …
Solche rechtskräftige Entscheidungen sind im Streitfall aufgrund des Beschlusses des BFH vom 04. Mai 2005 XI B 230/03 wegen Einkommensteuer 1987 bis 1994 (vorgehend FG Baden-Württemberg Urteil vom 22. Mai 2003 4 K 75/98), des Beschlusses des BFH vom 15. November 2006 XI B 17/06 wegen Einkommensteuer 1984 und 1985 (vorgehend FG Baden-Württemberg Urteil 20. September 2005 4 K 46/02), des Beschlusses des BFH vom 15. November 2006 XI Bs 23/06 wegen Einkommensteuer 1995 (vorgehend FG Baden-Württemberg vom 06. September 2005 4 K 195/02), des Beschlusses des BFH vom 12. Dezember 2006 VII B 28/06 wegen Einkommensteuer 1996 (vorgehend Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 06. September 2005 4 K 226/02), des Beschlusses des BFH vom 10. Juni 2011 VIII B 52/10 wegen Einkommensteuer 1996 (vorgehend FG Baden-Württemberg Urteil vom 27. Januar 2010 4 K 131/07), mit welchen jeweils die Beschwerden der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision verworfen wurden, gegeben, weshalb ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 41 Abs. 1 FGO nicht besteht.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.