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Rechtsprechung
   BFH, 21.08.2000 - VII B 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9482
BFH, 21.08.2000 - VII B 29/00 (https://dejure.org/2000,9482)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2000 - VII B 29/00 (https://dejure.org/2000,9482)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2000 - VII B 29/00 (https://dejure.org/2000,9482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    AO 1977 § 37; ; EStG § 10d; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Getrennte Veranlagung - Nichtzulassungsbeschwerde - Zwingende Auslegung - Rücktragsfähiger Verlust - Gesetzesauslegung - Grundsätzliche Bedeutung - Erstattungsanspruch

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.09.1990 - VII R 99/89

    Gläubiger eines Steuererstattungsanspruchs aus Verlustrücktrag gem. § 10d EStG …

    Auszug aus BFH, 21.08.2000 - VII B 29/00
    Der Kläger hat mit der Beschwerdebegründung die Ablichtung eines Aufsatzes zu der Frage, welchem Ehegatten bei Zusammenveranlagung Erstattungsansprüche zustehen, sowie einer Besprechung des Urteils des beschließenden Senats vom 18. September 1990 VII R 99/89 (BFHE 162, 279, BStBl II 1991, 47) vorgelegt und sich auf diese Veröffentlichungen zur Stützung seiner Rechtsauffassung bezogen.

    Wie sich aus der Bezugnahme der Beschwerdebegründung auf eine Besprechung des Senatsurteils in BFHE 162, 279, BStBl II 1991, 47 ergibt, ist dem Kläger selbst nicht verborgen geblieben, dass der BFH die für die Entscheidung des Streitfalls maßgebliche, in der Beschwerdebegründung angesprochene Rechtsfrage bereits beantwortet hat.

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Veröffentlichungen ihrem Inhalt nach geeignet und ausreichend wären, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzutun, was insbesondere hinsichtlich der Besprechung des Senatsurteils in BFHE 162, 279, BStBl II 1991, 47 schon deshalb zweifelhaft erscheint, weil diese Besprechung für die vom Kläger offenbar in erster Linie für klärungsbedürftig gehaltene Frage der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung des beschließenden Senats nichts hergibt, welche aber im Übrigen auch von der zweiten vom Kläger seiner Beschwerde beigefügten Veröffentlichung nicht substantiiert erörtert, sondern sinngemäß bejaht wird.

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von …

    Auszug aus BFH, 21.08.2000 - VII B 29/00
    Nach welchen Gesichtspunkten die Person desjenigen zu ermitteln ist, "auf dessen Rechnung" die Zahlung in dem hier maßgeblichen Sinne bewirkt worden ist, hat der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87 (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41) eingehend dargelegt, auf welche Entscheidung in dem vorgenannten Urteil ausdrücklich hingewiesen worden ist und auf die sich auch das FG maßgeblich stützt.
  • FG Köln, 25.09.2003 - 15 K 4262/02

    Erstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten

    Ist für beide Ehegatten Lohnsteuer abgeführt, bestimmt sich die Höhe des materiellen Erstattungsanspruchs jedes Ehegatten nach § 37 Abs. 2 AO nach dem Verhältnis der bei den Ehegatten einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträgen (BFH-Urteil vom 1. März 1990 VII R 103/88, BFHE 160, 128, BStBl II 1990, 520, 523; vgl. Beschlüsse des BFH vom 21. August 2000 VII B 29/00, BFH/NV 2001, 293 und vom 14. Oktober 2002 VII B 86/01, nv juris; Urbahns, DStZ 1997 563 ff.;… Klein/Brockmeyer, § 37 AO Rdn. 17).

    Dabei ist auf dieser Ebene nach der in § 37 Abs. 2 AO niedergelegten Entscheidung des Gesetzgebers nicht mehr zu berücksichtigen, in der Person welches Ehegatten der Steuerermäßigungstatbestand verwirklicht worden ist, der im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu der Steuererstattung geführt hat (…BFH-Urteil vom 18. September 1990 aaO zu § 10 d EStG; vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 2000 aaO).

  • BFH, 14.10.2002 - VII B 86/01

    Anforderungen der Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Die Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert nach ständiger Rechtsprechung die Formulierung einer im Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts durch den Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen konkreten Rechtsfrage (Senatsbeschluss vom 21. August 2000 VII B 29/00, BFH/NV 2001, 293).
  • FG Köln, 31.08.2009 - 11 K 4162/07

    Rückforderung von Einkommensteuererstattungen an einen lohnsteuerpflichtigen …

    Schließlich sei nicht zu berücksichtigen, in der Person welches Ehegatten der Steuerermäßigungstatbestand verwirklicht worden sei, der im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu der Steuererstattung geführt habe (BStBl. II 1983, 162; BStBl. II 1991, 47; BFH/NV 2001, 293).
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