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Rechtsprechung
   BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1367
BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99 (https://dejure.org/2000,1367)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2000 - VII B 292/99 (https://dejure.org/2000,1367)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2000 - VII B 292/99 (https://dejure.org/2000,1367)
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    FGO § 33 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 129 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 3

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3, § 128 Abs. 3, § 129
    Außerordentliche Beschwerde

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94

    Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung

    Auszug aus BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99
    a) Eine solche Beschwerde ist zwar in der FGO nicht vorgesehen, wird ausnahmsweise aber in Fällen, in denen ein Beschluss kraft Gesetzes unanfechtbar wird, dann für zulässig erachtet, wenn der Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.1994 - I B 234/93

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99
    Wie der Formulierung "wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist" (§ 128 Abs. 3 Satz 1 FGO) zu entnehmen ist, findet eine Zulassung der Beschwerde in den Fällen des § 128 Abs. 3 FGO durch den BFH nicht statt (…ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 1996 VII B 4/96, BFH/NV 1996, 629; BFH-Beschluss vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47, unter Verweis auf die fortgeltende Rechtsprechung des BFH zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 07.01.2000 - VII B 291/99

    Klagerücknahme; Verfahrenseinstellung; Beschwerde

    Auszug aus BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99
    Auf diesen Irrtum ist sie bereits vom Strafsenat des OLG Y hingewiesen worden, der die dort ursprünglich erhobene, später zurückgenommene (erste) Klage auf Aufhebung u.a. der streitgegenständlichen Pfändungsverfügung mit entsprechender Begründung an das FG verwiesen hat (zur Prozessvorgeschichte vgl. den Senatsbeschluss VII B 291/99 vom heutigen Tage).
  • BFH, 14.03.1996 - VII B 4/96

    Voraussetzung der Gestattung der Bescherde gegen die Entscheidung über eine …

    Auszug aus BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99
    Wie der Formulierung "wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist" (§ 128 Abs. 3 Satz 1 FGO) zu entnehmen ist, findet eine Zulassung der Beschwerde in den Fällen des § 128 Abs. 3 FGO durch den BFH nicht statt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 1996 VII B 4/96, BFH/NV 1996, 629;… BFH-Beschluss vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47, unter Verweis auf die fortgeltende Rechtsprechung des BFH zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 22.08.2001 - III B 71/01

    Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der …

    Danach muss die Beschwerde in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden sein, so dass eine Zulassung durch den BFH ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481, 482).

    Die auch für eine außerordentliche Beschwerde geltende Beschwerdefrist nach § 129 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 481) hat die Beschwerdeführerin zwar durch die per Telefax am 19. Februar 2001 beim FG eingegangene Beschwerdeschrift gewahrt.

    In der Rechtsprechung ist offen gelassen worden, ob eine außerordentliche Beschwerde überhaupt für Fälle in Betracht kommt, in denen die reguläre Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO aufgrund des § 128 Abs. 3 FGO unstatthaft ist (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481, 482;… vom 12. Juli 1999 VI B 20/99, BFH/NV 2000, 60).

  • BFH, 13.05.2004 - IV B 230/02

    Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    c) Für eine außerordentliche Beschwerde gelten die Zulässigkeitsvoraussetzungen der ordentlichen Beschwerde i.S. des § 128 FGO entsprechend (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).
  • BFH, 15.05.2002 - I B 3/02

    Kostenentscheidung; Beschwerde - außerordentliche Beschwerde

    Eine derartige Beschwerde, die in der FGO selbst nicht vorgesehen ist, wird zwar ausnahmsweise in Fällen für zulässig erachtet, in denen der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481;… vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619).

    Die Frist zur Einlegung gilt auch für außerordentliche Beschwerden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 481).

  • BFH, 13.09.2001 - IV B 87/01

    Luxemburg - Haftbefehl - Arrestanordnung - Vermögenseinziehung - …

    c) Der BFH hat die Klägerin mit Beschlüssen in BFH/NV 2000, 413 und vom 7. Januar 2000 VII B 292/99 (BFH/NV 2000, 481) darauf hingewiesen, dass es den FÄ auch in der Zeit zwischen Einleitung eines Steuerstrafverfahrens und strafrechtlicher Verurteilung nicht verwehrt ist, Steuern festzusetzen und zu erheben, und dass deshalb für die Anfechtung der zu diesem Zweck ergangenen Verwaltungsakte die FG zuständig sind.

    Dass sich mit den beiden Entscheidungen des VII. Senats des BFH in BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482 und in BFH/NV 1992, 254 die von der Klägerin vertretene Ansicht nicht stützen lässt, ergibt sich bereits aus dem gegenüber der Klägerin ergangenen Beschluss des selben Senats in BFH/NV 2000, 481, in dem es heißt, die Klägerin irre, wenn sie meine, sie befinde sich im Steuerstrafverfahren.

  • BFH, 26.01.2006 - II B 93/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Dies gilt auch für eine außerordentliche Beschwerde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2002 III B 81/02, juris STRE200251062;… vom 5. November 2001 II B 148/01, BFH/NV 2002, 811; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Soweit die in der FGO nicht vorgesehene außerordentliche Beschwerde für statthaft gehalten wird, wird verlangt, dass die angegriffene Entscheidung unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 811 und BFH/NV 2000, 481).

  • BFH, 22.11.2000 - I B 107/00

    Außerordentliche Beschwerde

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Der Hinweis in § 128 Abs. 3 Satz 2 FGO auf § 115 Abs. 2 FGO besagt lediglich, dass die dort unter Nrn. 1 bis 3 genannten Kriterien für die Zulassung der Beschwerde durch das FG maßgebend sind (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 218, m.w.N.; in BFH/NV 2000, 481).

  • BFH, 23.10.2003 - VII B 155/03

    Divergenz; Vollstreckung von Steuern

    Des Weiteren ist die Klägerin vom BFH bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es den Steuerbehörden auch in der Zeit zwischen der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens und der strafrechtlichen Verurteilung nicht verwehrt ist, Steuern festzusetzen und zu erheben, d.h. auch zu vollstrecken (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Soweit als Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) gerügt wird, die Kläger seien ihrem gesetzlichen Richter, nämlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, entzogen worden, fehlt es an einer schlüssigen Darlegung dieses Verfahrensmangels, zumal der Senat die Klägerin bereits in dem vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren darauf hingewiesen hat, dass diese Auffassung rechtsirrig ist (BFH in BFH/NV 2000, 481).

  • BFH, 22.11.2000 - I B 106/00

    Außerordentliche Beschwerde

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs eröffnet diesen außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Der Hinweis in § 128 Abs. 3 Satz 2 FGO auf § 115 Abs. 2 FGO besagt lediglich, dass die dort unter Nrn. 1 bis 3 FGO genannten Kriterien für die Zulassung der Beschwerde durch das FG maßgebend sind (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 218, m.w.N.; in BFH/NV 2000, 481).

  • BFH, 09.10.2003 - V B 179/03

    Kostenentscheidung, Beschwerde

    Eine derartige Beschwerde, die in der FGO selbst nicht vorgesehen ist, wird zwar ausnahmsweise in Fällen für zulässig erachtet, in denen der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481;… vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619;… vom 15. Mai 2002 I B 3/02, BFH/NV 2002, 1317).

  • BFH, 15.05.2002 - I B 42/02

    AdV-Beschluss des FG; Beschwerde; außerordentliche Beschwerde

    Eine derartige Beschwerde, die in der FGO selbst nicht vorgesehen ist, wird zwar ausnahmsweise in Fällen für zulässig erachtet, in denen der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481;… vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619).

  • BFH, 21.10.2005 - IV B 170/04

    Außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 29.01.2003 - I B 88/02

    Außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 05.11.2001 - II B 148/01

    GrESt-Auswahlermessen hinsichtlich Steuerschuldner

  • BFH, 06.12.2004 - VIII B 252/04

    Anerkennung von Zinsen für einen zum Zwecke des Erwerbs von Kapitalanlagen …

  • BFH, 07.03.2006 - V S 24/04

    Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde

  • BFH, 17.12.2002 - IV B 162/02

    Außerordentliche Beschwerde, Statthaftigkeit

  • BFH, 16.12.2002 - VII B 157/02

    Außerordentliche Beschwerde, Statthaftigkeit

  • BFH, 17.01.2002 - X B 158/01

    AdV; außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 07.08.2002 - I B 83/02

    AdV; Beschwerde

  • BFH, 08.01.2002 - X B 164/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 20.02.2003 - I B 193/02

    Außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 19.08.2005 - V B 127/05

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Finanzgerichts nach …

  • BFH, 06.12.2004 - VIII S 23/04
  • BFH, 17.09.2002 - III B 81/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - Streitverkündung im Finanzgerichtsverfahren - …

  • BFH, 26.07.2001 - X B 44/01

    Zulassung - Beschwerde - Aussetzung - Vollziehung - Revision - Umdeutung - …

  • BFH, 29.05.2006 - V S 5/06

    Beschwerde gegen FG-Entscheidung über AdV

  • BFH, 25.01.2000 - VII B 15/00

    Außerordentliche Beschwerde; Steuerstrafverfahren; Finanzrechtsweg

  • BFH, 04.06.2003 - III B 63/03

    AdV

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