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Rechtsprechung
   BFH, 08.03.2006 - VII B 309/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16532
BFH, 08.03.2006 - VII B 309/05 (https://dejure.org/2006,16532)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2006 - VII B 309/05 (https://dejure.org/2006,16532)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2006 - VII B 309/05 (https://dejure.org/2006,16532)
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    FGO § 105 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 317 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 § 105 Abs. 1 S. 2 § 115 Abs. 2
    Urteilsausfertigung - keine Originalunterschrift erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - VII B 309/05
    Insoweit hätte der Kläger substantiiert darlegen müssen, welche in das Klageverfahren eingeführten Umstände das FG bei seiner Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt haben soll, inwiefern das Urteil auf der angeblichen Nichtberücksichtigung des Sachvortrages beruhen kann und aus welchen Gründen die Auseinandersetzung des FG mit diesem Sachvortrag möglicherweise zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236;… s. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 10a, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.2004 - VII B 99/04

    Tarifierung

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - VII B 309/05
    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 2004 VII B 99/04, BFH/NV 2005, 932).
  • BFH, 24.01.2008 - II B 20/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Eine auf Verletzung dieser Verpflichtung gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welche in das Klageverfahren eingeführten Umstände das FG bei seiner Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt haben soll, inwiefern das Urteil auf der angeblichen Nichtberücksichtigung des Sachvortrages beruhen kann und inwieweit das angefochtene Urteil --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens hätte anders ausfallen können (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499;… vom 12. November 2004 VII B 99/04, BFH/NV 2005, 932; vom 8. März 2006 VII B 309/05, BFH/NV 2006, 1317;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt im Übrigen nicht die Verpflichtung des Gerichts, sich in der Begründung seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu befassen (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 932; in BFH/NV 2006, 1317).

  • BFH, 19.11.2013 - IX B 79/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, grundsätzliche Bedeutung und …

    Die Urteilsausfertigung erfordert gerade keine Originalunterschrift (BFH-Beschluss vom 8. März 2006 VII B 309/05, BFH/NV 2006, 1317).
  • BFH, 27.02.2014 - V B 12/14

    Zustellung des Urteils bei Prozessvollmacht; Heilung von Zustellungsfehlern; …

    Die Urteilsausfertigung erfordert gerade keine Originalunterschrift (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. November 2013 IX B 79/13, BFH/NV 2014, 371, sowie vom 8. März 2006 VII B 309/05, BFH/NV 2006, 1317).
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