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Rechtsprechung
   BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5964
BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03 (https://dejure.org/2004,5964)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2004 - VII B 317/03 (https://dejure.org/2004,5964)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2004 - VII B 317/03 (https://dejure.org/2004,5964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AO 1977 § 69; ; AO 1977 § ... 168; ; AO 1977 § 226 Abs. 1; ; AO 1977 § 226 Abs. 3; ; EStG § 41a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 41a Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 41a Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 42d; ; UStG § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Umfang der erforderlichen Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Revision auf Grund der Rüge der fehlerhaften Anwendung des § 226 Abgabenordnung (AO 1977) - Zulässigkeit der Rüge der fehlerhaften Überprüfung der Ausübung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 69 § 226 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Geschäftsführerhaftung

  • datenbank.nwb.de

    Haftung des Geschäftsführers trotz Vertrauens auf Bestehen einer Aufrechnungslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.02.1985 - VII R 124/80

    Haftung für von einer GmbH geschuldete Umsatzsteuervorauszahlungen - Grob …

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Auch weiche das Urteil des FG von den Entscheidungen des Senats vom 2. August 1988 VII R 60/85 (…BFH/NV 1989, 150) und vom 5. Februar 1985 VII R 124/80 (BFH/NV 1987, 2) ab.

    Der Senat vermag auch keine Abweichung des FG-Urteils zu seinem Urteil in BFH/NV 1987, 2 zu erkennen.

    Damit würde das erstinstanzliche Urteil nicht auf einer Abweichung von der in BFH/NV 1987, 2 veröffentlichten Senatsentscheidung beruhen, selbst wenn eine solche Divergenz vorliegen würde.

  • BFH, 02.08.1988 - VII R 60/85

    Umfang der Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge - Verpflichtung zur Abführung der …

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Auch weiche das Urteil des FG von den Entscheidungen des Senats vom 2. August 1988 VII R 60/85 (BFH/NV 1989, 150) und vom 5. Februar 1985 VII R 124/80 (…BFH/NV 1987, 2) ab.

    Auch die behauptete Abweichung von der Senatsentscheidung in BFH/NV 1989, 150 liegt nicht vor.

  • BFH, 01.02.2000 - VII B 256/99

    Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuerrückstände

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Darüber hinaus habe das FG den Senatsbeschluss vom 1. Februar 2000 VII B 256/99 (BFH/NV 2000, 939) im Ergebnis falsch angewendet, weil das Vorsteuer-Guthaben nicht als "Kredit oder sonstiges Fördermittel" im Sinne der Senatsentscheidung angesehen werden könne.

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass das FG den Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 939 --wie der Kläger behauptet-- falsch angewendet hat.

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, …und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im Einzelfall rechtfertigen jedoch nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 24 und § 116 Rz. 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur …

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Die ordnungsmäßige Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und einander gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180, und vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482).
  • BFH, 11.09.2003 - X B 103/02

    Betriebsaufspaltung: Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
    Die ordnungsmäßige Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und einander gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180, …und vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare …

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermag die Erwartung, Lohnsteuerrückstände später durch Kredite eines privaten Kreditgebers, durch Realisierung von Außenständen, durch öffentliche Fördermittel oder durch eine Aufrechnung mit vermeintlichen Steuerguthaben ausgleichen zu können, den Vertreter in der Liquiditätskrise von seiner Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer nicht zu entlasten (vgl. Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069;… vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939;… vom 5. Mai 1999 VII B 311/98, BFH/NV 1999, 1445;… vom 24. November 1998 VII B 75/98, BFH/NV 1999, 898, …und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen …

    Allenfalls eine plötzliche und unvorhersehbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft kann im Einzelfall zu einer Exkulpation des gesetzlichen Vertreters führen (vgl. BFH, Beschlüsse v. 01.02.2000, VII B 256/99, juris; v. 24.03.2004, VII B 317/03, juris; v. 06.07.2005, VII B 296/04, juris; s.a. FG Köln, Urteil v. 25.02.2014, 10 K 2954/10, juris; FG München, Urteil v. 15.12.2008, 15 K 4118/07, juris).
  • BFH, 11.03.2008 - VII B 214/06

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH - Sperrwirkung von § …

    Allein das Vertrauen darauf, die Steuerrückstände durch Realisierung von Außenständen ausgleichen zu können, reicht für einen Haftungsausschluss nicht aus (Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069, …und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
  • BFH, 06.07.2005 - VII B 296/04

    LSt-Haftung: Vorstandsmitglieder einer AG

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermag die Erwartung, Lohnsteuerrückstände später durch Kredite eines privaten Kreditgebers, durch Realisierung von Außenständen, durch öffentliche Fördermittel oder durch eine Aufrechnung mit vermeintlichen Steuerguthaben ausgleichen zu können, den Vertreter in der Liquiditätskrise von seiner Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer nicht zu entlasten (vgl. Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069;… vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939;… vom 5. Mai 1999 VII B 311/98, BFH/NV 1999, 1445;… vom 24. November 1998 VII B 75/98, BFH/NV 1999, 898, …und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
  • BFH, 25.11.2004 - VI B 289/00

    PKH; Vertagung

    Das durch die unterbliebene Entrichtung eingegangene Haftungsrisiko entfällt nicht, wenn ein Geschäftsführer irrtümlich annimmt, die Entrichtungsschuld durch vermeintliche Vorsteuer-Guthaben oder private Mittel bzw. solche eines Kreditinstituts begleichen zu können (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069).
  • FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19

    Umsatzsteuervoranmeldung, Uneinbringlichkeit, Steuerberater, Haftungsbescheid, …

    Im Übrigen reicht das Vertrauen darauf, die Steuerrückstände durch Realisierung von Außenständen ausgleichen zu können, regelmäßig für einen Haftungsausschluss nicht aus (BFH-Beschluss vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069 …und Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
  • BFH, 20.11.2007 - VII B 52/07

    Zur grob fahrlässigen Pflichtverletzung i.S. von § 69 AO - Erlöschen der …

    Darüber hinaus geht aus der erstinstanzlichen Entscheidung und aus der Beschwerdeschrift nicht hervor, ob die Klägerin vor dem Erlass der Einspruchsentscheidung hinsichtlich des behaupteten Umsatzsteuerguthabens ausdrücklich einen Verrechnungsantrag gestellt hatte (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 60/85, BFH/NV 1989, 150, und vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069).
  • FG Thüringen, 28.09.2016 - 3 K 1046/13

    Haftung des Vorstands einer AG für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermag die Erwartung, Lohnsteuerrückstände später durch Kredite eines privaten Kreditgebers, durch Realisierung von Außenständen, durch öffentliche Fördermittel oder durch eine Aufrechnung mit vermeintlichen Steuerguthaben ausgleichen zu können, den Vertreter in der Liquiditätskrise von seiner Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer regelmäßig nicht zu entlasten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.03.2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069;… vom 01.02.2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939;… vom 05.05.1999 VII B 311/98, BFH/NV 1999, 1445;… vom 24.11.1998 VII B 75/98, BFH/NV 1999, 898, …und vom 20.01.1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen …

    Allenfalls eine plötzliche und unvorhersehbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft kann im Einzelfall zu einer Exkulpation des gesetzlichen Vertreters führen (vgl. BFH, Beschlüsse v. 01.02.2000, VII B 256/99, juris; v. 24.03.2004, VII B 317/03, juris; v. 06.07.2005, VII B 296/04, juris; s.a. FG Köln, Urteil v. 25.02.2014, 10 K 2954/10, juris; FG München, Urteil v. 15.12.2008, 15 K 4118/07, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer …

    Das bloße Vertrauen auf einen zukünftigen Mittelzufluss oder das Bestehen einer Aufrechnungslage kann den Geschäftsführer im Übrigen nicht von der Pflicht entbinden, die Lohnsteuer zum gesetzlichen Fälligkeitstermin zu entrichten (vgl. BFH, Beschluss vom 24. März 2004, VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069 ).
  • FG Saarland, 15.01.2008 - 2 K 2338/01

    Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO wegen Lohnsteuerschulden: Verschulden bei …

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