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Rechtsprechung
   BFH, 14.09.1999 - VII B 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8841
BFH, 14.09.1999 - VII B 32/99 (https://dejure.org/1999,8841)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1999 - VII B 32/99 (https://dejure.org/1999,8841)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1999 - VII B 32/99 (https://dejure.org/1999,8841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1; ; StBerG § 36 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; DRiG § 5 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Rechtswissenschaftliches Studium - Hochschulen der ehemaligen DDR - Vergleichbarkeit des Studieninhalts - Zulassungsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach Studium in der DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.06.1993 - VII R 125/92

    Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer ausländischen …

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - VII B 32/99
    Wie der Senat bereits entschieden (Urteil vom 8. Juni 1993 VII R 125/92, BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) und das FG ebenfalls zutreffend erkannt hat, verlangt diese Vorschrift nicht den Abschluß eines Studiums i.S. der §§ 5 und 5a DRiG, sondern lediglich ein rechtswissenschaftliches Studium, das seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vergleichbare systematisch rechtswissenschaftliche Befähigungen wie ein in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium vermittelt.

    Für eine danach allenfalls in Betracht zu ziehende entsprechende Anwendung der im EinigVtr zum DRiG getroffenen Maßgaben auf das StBerG besteht kein Anlaß, weil die Zulassung von Absolventen der Juristischen Hochschule Potsdam-Eiche ohnehin davon abhängig ist, daß ihre Ausbildung einem rechtswissenschaftlichen Studium im Sinne des DRiG, wie es Kandidaten mit einer Ausbildung in den alten Ländern absolviert haben, nach Maßgabe der dazu von dem beschließenden Senat in seinem Urteil in BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665 aufgestellten Anforderungen "vergleichbar" ist, wogegen die Beurteilung dieses Studiums durch den EinigVtr spricht, ohne daß bislang für die Vergleichbarkeit sprechende Anhaltspunkte vom FG festgestellt worden sind.

    Einer solchen Prüfung steht nicht entgegen, daß das StBerG allerdings die Bildungswege, die zu den in § 36 Abs. 1 StBerG geforderten Vorbildungsvoraussetzungen führen, dadurch bezeichnet, daß es grundsätzlich an die einschlägigen Regelungen des Ausbildungs- und Prüfungsrechts anknüpft (Senatsurteil in BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) und dessen Einstufung eines Ausbildungsganges als für die Anwendung des StBerG verbindlich hinnimmt; im Rahmen des § 36 Abs. 1 StBerG ist daher im allgemeinen nicht zu entscheiden, inwieweit Studiengänge den in dieser Regelung benannten materiell gleichwertig sind (Senatsurteil vom 3. März 1998 VII R 88/97, BFHE 185, 341, BStBl II 1998, 408).

  • BFH, 03.03.1998 - VII R 88/97

    Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - VII B 32/99
    Einer solchen Prüfung steht nicht entgegen, daß das StBerG allerdings die Bildungswege, die zu den in § 36 Abs. 1 StBerG geforderten Vorbildungsvoraussetzungen führen, dadurch bezeichnet, daß es grundsätzlich an die einschlägigen Regelungen des Ausbildungs- und Prüfungsrechts anknüpft (Senatsurteil in BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) und dessen Einstufung eines Ausbildungsganges als für die Anwendung des StBerG verbindlich hinnimmt; im Rahmen des § 36 Abs. 1 StBerG ist daher im allgemeinen nicht zu entscheiden, inwieweit Studiengänge den in dieser Regelung benannten materiell gleichwertig sind (Senatsurteil vom 3. März 1998 VII R 88/97, BFHE 185, 341, BStBl II 1998, 408).
  • BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zur Prüfung - Hochschulstudium - …

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1993 VII R 125/92 (BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) die Prüfung verlangt, welche systematisch-wissenschaftliche Befähigungen das von dem angehenden Steuerberater absolvierte Studium seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vermittelt; der Senat hat diese Prüfung nicht etwa als infolge Anerkennung des von jenem erworbenen Abschlusses überflüssig angesehen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. September 1999 VII B 32/99, BFH/NV 2000, 234, sowie Senatsurteile vom 25. April 1995 VII R 12/95, BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648, und vom 23. April 1985 VII R 65/84, BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534).
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