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| BFH, 12.04.1994 - VII B 39/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87
Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …
Auszug aus BFH, 12.04.1994 - VII B 39/93
Soweit eine Prozeßhandlung unbestimmt ist, gelten grundsätzlich die allgemeinen Auslegungsregeln für Willenserklärungen gemäß den §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des Großen Senats vom 23. Oktober 1989 GrS 2 87, BFHE 159, 4, 11, BStBl II 1990, 327, 330 [BFH 23.10.1989 - GrS - 2/87]). - BFH, 18.02.1986 - VII R 98/85
Berlin-Anhänger - Kraftfahrzeugsteuer - Mißbrauch
Auszug aus BFH, 12.04.1994 - VII B 39/93
Hat das Gericht eine nicht erhobene Klage abgewiesen, ist ein Kläger allein dadurch beschwert (Senatsurteil vom 18. Februar 1986 VII R 98 85, BFHE 146, 279, BStBl II 1986, 571 [BFH 18.02.1986 - VII R 98/85]). - BFH, 21.11.1991 - VII B 53/91
Auszug aus BFH, 12.04.1994 - VII B 39/93
Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde gehören zu den Kosten der Hauptsache (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1992, 526, 529; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 18.Aufl., § 46 Rn.20).
- BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des …
Rn. 5 1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels ist, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886). - LSG Bayern, 07.09.2021 - L 20 KR 286/19
Kostenerstattungsanspruch: Beweismaßstab für den Zusammenhang zwischen …
Diesen Anforderungen genügt es nicht, wenn ein Beteiligter zwar Bedenken gegen die Unabhängigkeit und Unbefangenheit eines Richters geltend macht, jedoch keinen eindeutig auf eine Ablehnung zielenden Antrag stellt und auch sonst nicht zu erkennen gibt, dass der betreffende Richter in dem laufenden Verfahren nicht mehr mitwirken solle (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 11.10.1985, III R 201/82, vom 12.04.1994, VII B 39/93, und vom 12.08.1998, III B 23/98). - BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten …
Maßgeblich ist der an den einschlägigen Gesetzesvorschriften zu messende objektive Erklärungswert, d.h. der in der schriftlichen Erklärung verkörperte Wille (BFH-Beschlüsse vom 12.04.1994 - VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886, unter II.1.;… vom 12.08.1998 - III B 23/98, BFH/NV 1999, 476).
- BFH, 06.07.2012 - V B 37/12
Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Rn. 4 1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels ist, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886). - BFH, 19.07.2012 - V S 15/12
Keine Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bei fehlender Beschwer des rügeführenden …
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels ist, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 1994 VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886). - BFH, 12.08.1998 - III B 23/98
Richterablehnung; Rügeverlust
Ein Ablehnungsgesuch kann deshalb nicht schon daraus entnommen werden, daß ein Prozeßbeteiligter Bedenken gegen die Unabhängigkeit und Unbefangenheit eines Richters erhoben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1994 VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886, …und vom 11. Oktober 1985 III R 201/82, BFH/NV 1986, 227, 228, m.w.N.).
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