Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2008 - VII B 41/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Feststellungslast für den rechtzeitigen Eingang des Einspruchs bei der Finanzbehörde
- Judicialis
AO § 69; ; AO § 110 Abs. 2; ; AO § 122 Abs. 2; ; BGB § 130 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Einspruchsführer trägt Feststellungslast für den rechtzeitigen Eingang des Einspruchs bei der Finanzbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.01.2008 - 12 K 606/07
- BFH, 24.07.2008 - VII B 41/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.09.2007 - IX B 79/07
Feststellungslast für Rechtzeitigkeit des Einspruchs trägt der Einspruchsführer
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VII B 41/08
Wie die Klägerin zu Recht ausführt, trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Einspruchsführer die Feststellungslast dafür, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Finanzbehörde eingegangen ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2007 IX B 79/07, BFH/NV 2008, 22, …und vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585). - BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98
Rechtzeitigkeit eines Anspruchs; Feststellungslast
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VII B 41/08
Wie die Klägerin zu Recht ausführt, trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Einspruchsführer die Feststellungslast dafür, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Finanzbehörde eingegangen ist (…BFH-Beschlüsse vom 21. September 2007 IX B 79/07, BFH/NV 2008, 22, und vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585).
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - 13 K 289/17
Steuerbarkeit eines Veräußerungsgewinns - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § …
Die Feststellungslast für die (fristgerechte) tatsächliche Erhebung des Einspruchs bei der Behörde trägt der Kläger (BFH, Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BStBl II 1977, 321-325, BFHE 121, 142-151; BFH, Beschluss vom 24. Juli 2008 VII B 41/08, juris). - BFH, 11.03.2015 - V B 83/14
Zur schuldhaften Beweisvereitelung
Dafür trägt der Einspruchsführer die Feststellungslast (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2008 VII B 41/08, juris, unter II.1.;… vom 21. September 2007 IX B 79/07, BFH/NV 2008, 22).
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