Rechtsprechung
| BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen - datenbank.nwb.de
Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Übergehens von Beweisanträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtzulassungsbeschwerde; Klage gegen die Prüfungsentscheidung in einer Steuerberaterprüfung; Vorlage von handschriftlichen Prüferaufzeichnungen; Wirksamer Verzicht auf die Rüge im erstinstanzlichen Verfahren
Verfahrensgang
- FG München, 11.12.2002 - 4 K 1277/02
- BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (8)
- BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Hat das FG --wie im Streitfall-- in seinem Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise abgesehen hat, kommt dem Kläger zwar für die Verfahrensrüge unterlassener Beweiserhebung hinsichtlich der erforderlichen Angaben zum Beweisantritt und zum Beweisthema eine in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Begründungserleichterung insoweit zu, als er davon absehen kann, anzugeben, was die Beweisaufnahme ergeben hätte und inwieweit dieses Ergebnis zu einer anderen Beurteilung des Streitfalles durch das FG hätte führen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597, m.w.N., …und vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147).Das Übergehen eines Beweisantrags kann nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen mündlichen Verhandlung anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung seines Beweisantrags erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 597).
- BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Hat das FG --wie im Streitfall-- in seinem Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise abgesehen hat, kommt dem Kläger zwar für die Verfahrensrüge unterlassener Beweiserhebung hinsichtlich der erforderlichen Angaben zum Beweisantritt und zum Beweisthema eine in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Begründungserleichterung insoweit zu, als er davon absehen kann, anzugeben, was die Beweisaufnahme ergeben hätte und inwieweit dieses Ergebnis zu einer anderen Beurteilung des Streitfalles durch das FG hätte führen können (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597, m.w.N., und vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147).Diese Begründungserleichterung hat jedoch nicht zur Folge, dass in der Beschwerdeschrift auch auf Ausführungen zum Nichteintritt des Rügeverlustes verzichtet werden könnte (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 147).
- BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, …und Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
- BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608). - BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97
Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.;… vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37;… vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817;… vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236). - BFH, 22.03.1999 - X B 142/98
Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.;… vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37;… vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236). - BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.;… vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817;… vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236). - BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92
Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37;… vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817;… vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
- BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10
Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen …
Außerdem hat es, was ebenfalls erforderlich gewesen wäre (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217), auch keine Ausführungen dazu gemacht, weshalb es sein auf die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG gerichtetes Rügerecht nicht durch sein rügeloses Verhandeln in der mündlichen Verhandlung vor dem FG verloren haben sollte. - BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen
Ein Verzichtswille ist nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).Soweit der Kläger geltend machen will, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vernehmung des Vaters und des Onkels des Klägers als Zeugen anordnen müssen, fehlen schlüssige Ausführungen dazu, weshalb sich dem FG dies hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 217).
- BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene Rüge den endgültigen Rügeverlust --auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision-- zur Folge (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
- BFH, 17.08.2012 - III B 38/12
Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das …
Da die Verpflichtung zur Sachaufklärung zu den Verfahrensvorschriften gehört, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch
Rn. 8 4. Wird das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört --da zu den verzichtbaren Mängeln u.a. das Übergehen eines Beweisantrages gehört (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.)-- zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung --in der im Streitfall die Klägerin durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig …
Das Rügerecht geht aber nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.). - BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung
a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 29.01.2007 - V B 160/06
NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen
Wird deshalb das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 25.01.2008 - X B 90/07
Zur Revisionszulassung führender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 28.06.2006 - III B 119/05
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen …
Das Rügerecht geht aber nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.). - BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage
- BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
Eigenverantwortliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG; Festsetzungsfrist für GewSt
- BFH, 25.01.2011 - V B 154/09
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen …
- BFH, 26.04.2006 - III B 113/05
NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB
- BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22
Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern
- BFH, 30.05.2005 - VII S 27/04
GmbH-Geschäftsführer; Haftung; Überwachungsverschulden
- BFH, 04.11.2008 - VII B 201/07
Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags und …
- BFH, 30.08.2005 - III B 22/05
NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 29.05.2006 - III B 179/05
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 28.04.2006 - V B 217/04
USt: Gesellschafterleistungen an Gesellschaft
- BFH, 17.10.2005 - III B 150/04
Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht
- BFH, 01.03.2004 - VII B 255/03
Keine grds. Bedeutung der Rechtsfrage der Anfechtung durch Duldungsbescheid; …
- BFH, 28.06.2007 - VI B 112/06
Fahrtenbuch; Ministerialbeamter
- BFH, 07.10.2005 - II B 75/04
Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Mehrheit von Personen auf der Veräußererseite
- BFH, 23.05.2005 - III B 191/04
Unzulässigkeit einer NZB bei nicht ordnungsgemäßer Darlegung der Verletzung der …
- BFH, 18.07.2007 - VI B 31/07
Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Vorliegen einer …
- BFH, 29.03.2006 - III B 133/05
Zulässigkeit der Aufteilung des Kindergeldes auf beide Elternteile; …
- BFH, 24.05.2005 - VII B 210/04
Nachschieben von Revisionszulassungsgründen; Rüge mangelnder Sachaufklärung
- BFH, 22.02.2005 - III B 116/04
Ordnungsgemäße Darlegung gerügter Verfahrensmängel bei der …
- BFH, 26.07.2007 - VI B 41/07
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei …
- BFH, 13.03.2006 - III B 60/05
Rüge der Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht; Verletzung der …
- BFH, 14.10.2004 - V B 153/02
Rüge eines übergangenen Beweisantrags
- BFH, 01.04.2004 - VII B 338/03
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen …
- BFH, 11.04.2007 - III B 186/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 30.01.2007 - III B 119/06
Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; verspäteter Vortrag von …
- BFH, 26.10.2006 - III B 63/06
Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 27.05.2005 - III S 5/05
Pflicht zur Darlegung wirtschaftlicher Verhältnisse für die Gewährung von …
- BFH, 10.11.2004 - I B 69/04
Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04
Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht
- BFH, 27.04.2004 - I B 165/03
Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02
Rüge wegen Verfahrensmängeln; Haftungsbescheid gegen Vereinsvorsitzenden
- FG Thüringen, 31.01.2007 - III 196/05
Überprüfung von Entscheidungen zur mündlichen Steuerberaterprüfung durch das …
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