Rechtsprechung
| BFH, 14.02.2008 - VII B 53/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verletzung des Rechts auf Gehör bei Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 6 K 98/06
- FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 98/06
- BFH, 14.02.2008 - VII B 53/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.07.2004 - VII B 7/04
NZB: Verfahrensmangel, Ablehnung eines Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 14.02.2008 - VII B 53/07
Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2004 VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64, …und vom 28. Juli 2005 VII B 21/05, BFH/NV 2005, 2037, m.w.N.).Aus einem zu diesem Zweck vorgelegten privatärztlichen Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2005, 64 und 2037).
- BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02
Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil
Auszug aus BFH, 14.02.2008 - VII B 53/07
Ferner ist auszuführen, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.). - BFH, 28.07.2005 - VII B 21/05
Nichtzulassungsbeschwerde: kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 14.02.2008 - VII B 53/07
Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (…Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2004 VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64, und vom 28. Juli 2005 VII B 21/05, BFH/NV 2005, 2037, m.w.N.).
- BFH, 14.07.2008 - II B 5/08
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör - …
In einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines entsprechenden Antrags kann eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2008 V B 72/06, BFH/NV 2008, 812, und vom 14. Februar 2008 VII B 53/07, BFH/NV 2008, 817, je m.w.N.). - BFH, 12.11.2008 - X B 112/08
Die Voraussetzungen für ein Häusliches Arbeitszimmer sind hinreichend geklärt
Ferner bedarf es Ausführungen dazu, inwiefern eine weitere Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, und vom 14. Februar 2008 VII B 53/07, BFH/NV 2008, 817). - BFH, 15.07.2008 - II B 54/07
Nachweis der Treuhänderschaft - Verstoß gegen Sachaufklärungspflicht
Sollte das Beschwerdevorbringen dahin zu verstehen sein, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) eine Beweisaufnahme durchführen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen u.a. dazu erforderlich gewesen, inwiefern eine weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (…so z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43; vom 14. Februar 2008 VII B 53/07, BFH/NV 2008, 817). - BFH, 07.10.2008 - I B 1/08
Darlegung einer Divergenz und von Sachaufklärungsmängeln
Schließlich haben die Kläger nicht dargelegt, inwieweit die von ihnen vermisste weitere Sachaufklärung auf der Basis der materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer abweichenden Entscheidung hätte führen können (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2008 VII B 53/07, BFH/NV 2008, 817;… vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974;… vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192).
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