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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1986 - VII B 58/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9498
BFH, 15.07.1986 - VII B 58/84 (https://dejure.org/1986,9498)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1986 - VII B 58/84 (https://dejure.org/1986,9498)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - VII B 58/84 (https://dejure.org/1986,9498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.09.1979 - IV R 70/72

    Widerspruch - Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VII B 58/84
    An die Stelle des durch den ursprünglich gestellten Antrag bestimmten Streitgegenstandes tritt der Streit um die Behauptung des Klägers (Antragstellers), seinem ursprünglichen Begehren sei durch ein die Hauptsache erledigendes Ereignis die Grundlage entzogen worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 1971 VII R 32/69, BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307, und vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779 mit weiteren Nachweisen).

    Kommt es entsprechend dem Antrag des Klägers (Antragstellers) zu der Auffassung, daß die Hauptsache erledigt ist, ist die Erledigung im Urteil (Beschluß) festzustellen; dem Beklagten (Antragsgegner) - hier FA - sind in diesem Falle die Kosten aufzuerlegen (BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307 und BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779).

  • BFH, 19.01.1971 - VII R 32/69

    Einseitige Erledigungserklärung - Erledigungsfrage - Feststellung der Erledigung

    Auszug aus BFH, 15.07.1986 - VII B 58/84
    An die Stelle des durch den ursprünglich gestellten Antrag bestimmten Streitgegenstandes tritt der Streit um die Behauptung des Klägers (Antragstellers), seinem ursprünglichen Begehren sei durch ein die Hauptsache erledigendes Ereignis die Grundlage entzogen worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 1971 VII R 32/69, BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307, und vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779 mit weiteren Nachweisen).

    Kommt es entsprechend dem Antrag des Klägers (Antragstellers) zu der Auffassung, daß die Hauptsache erledigt ist, ist die Erledigung im Urteil (Beschluß) festzustellen; dem Beklagten (Antragsgegner) - hier FA - sind in diesem Falle die Kosten aufzuerlegen (BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307 und BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779).

  • BFH, 19.03.1998 - VII B 175/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Pfändungs- und …

    Nach § 254 Abs. 1 AO 1977 ist das wirksam bekanntgegebene Leistungsgebot gegenüber dem Vollstreckungsschuldner eine notwendige Voraussetzung jeglicher Vollstreckungsmaßnahme, auf die sich auch der Drittschuldner gegenüber der Pfändungsverfügung berufen können muß (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 30. September 1953 II 167/52 S, BStBl III 1953, 312, und vom 15. Juli 1986 VII B 58/84, BFH/NV 1987, 81;… Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 254 AO 1977 Rz. 48, 62, 63, und BFH/NV 1989, 114, 115).
  • FG Thüringen, 22.01.1997 - I 242/96

    Rechtswirkungen der einseitigen Erledigungserklärung des Kläger

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  • BFH, 25.04.1989 - VII B 185/88

    Folgen einer wirksamen einseitigen Erledigungserklärung

    Da auch die Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache ein Eingehen auf die Sache selbst bedeuten würde, ist das Gericht hierzu nicht befugt, wenn der bei ihm gestellte Antrag unzulässig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Juli 1986 VII B 58/84, BFH/NV 1987, 81;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 138 FGO Tz. 39, m. w. N.).
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