Rechtsprechung
| BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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AO § 34; ; AO § 69; ; AO § 90 Abs. 1; ; AO § 93 Abs. 1; ; AO § 127; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung mangelhafter Sachverhaltsaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 5 K 3006/03
- BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, …und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.). - BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die mangelhafte Sachaufklärung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
- BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02
Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.). - BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
a) Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Antrag des im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesenden Prozessvertreters des Klägers von Amts wegen umfassender aufklären müssen, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Beweiserhebung auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.). - BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03
NZB: Fortbildung des Rechts
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen jedoch für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.). - BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 07.10.2003 - X B 52/03
Divergenzrüge
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Rügt der Beschwerdeführer eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach inzwischen ständiger BFH-Rechtsprechung tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, …und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479). - BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00
NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag
Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 6/07
Rügt der Beschwerdeführer eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach inzwischen ständiger BFH-Rechtsprechung tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479).
- BFH, 31.01.2008 - VII B 14/07
Übergehen eines Beweisantrags - Sachaufklärung von Amts wegen - …
Zur schlüssigen Darlegung dieses Verfahrensmangels gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727;… vom 30. August 2007 VII B 46/07, BFH/NV 2008, 125; vom 6. August 2007 VII B 6/07, BFH/NV 2008, 71, …und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).Das Übergehen eines Beweisantrags oder eine unterlassene Zeugeneinvernahme können deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung seiner Beweisanträge erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2000, 597, und in BFH/NV 2008, 71).
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