Rechtsprechung
| BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 34 Abs. 1; ; AO 1977 § 35 Abs. 1; ; AO 1977 § 69; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 41a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 69 § 34 Abs. 1; EStG § 41a; FGO § 115 Abs. 2
Geschäftsführerhaftung: keine Haftungsfreistellung bei Einbindung in Unternehmensgruppe - datenbank.nwb.de
Haftung des Geschäftsführers einer in eine Unternehmensgruppe eingebundenen GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH zur fristgerechten Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer; Haftungsbegrenzung bei einer Geschäftsverteilung unter Mitgeschäftsführern; Inanspruchnahme externer Hilfe zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten durch einen ...
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Haftung für Steuerschulden, Konzern, Steuerberater, Verschulden
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.12.2004 - 7 K 2777/00
- BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- BFH, 13.03.2003 - VII R 46/02
Haftung eines Vereinsvorsitzenden
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine interne Aufgabenverteilung und eine damit verbundene Haftungsbegrenzung hinfällig wird, wenn ein Vertreter der Gesellschaft für die Mitgeschäftsführer erkennbar die ihm zugewiesenen Aufgaben unzureichend erfüllt oder wenn das Unternehmen in eine finanzielle Krise gerät (Senatsentscheidungen vom 13. März 2003 VII R 46/02, BFHE 202, 22, BStBl II 2003, 556, …und vom 21. August 2000 VII B 260/99, BFH/NV 2001, 413). - BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89
1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen …
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Vielmehr hat er sich fortlaufend über den Geschäftsgang zu unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (Senatsentscheidungen vom 27. November 1990 VII R 20/89, BFHE 163, 106, BStBl II 1991, 284, …und vom 16. April 1985 VII R 132/80, BFH/NV 1987, 273). - BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Eine Rechtsfrage ist jedenfalls dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232;… BFH-Entscheidung vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645, m.w.N.).
- BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Nach ständiger Rechtsprechung gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung infolge der Nichtvernehmung benannter Zeugen der Vortrag, dass die unzureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Das Übergehen eines Beweisantrages kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrages oder die mangelhafte Sachaufklärung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597). - BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Nach ständiger Rechtsprechung gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung infolge der Nichtvernehmung benannter Zeugen der Vortrag, dass die unzureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 21.08.2000 - VII B 260/99
Verein, Haftung des 2. Vorsitzenden
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine interne Aufgabenverteilung und eine damit verbundene Haftungsbegrenzung hinfällig wird, wenn ein Vertreter der Gesellschaft für die Mitgeschäftsführer erkennbar die ihm zugewiesenen Aufgaben unzureichend erfüllt oder wenn das Unternehmen in eine finanzielle Krise gerät (Senatsentscheidungen vom 13. März 2003 VII R 46/02, BFHE 202, 22, BStBl II 2003, 556, und vom 21. August 2000 VII B 260/99, BFH/NV 2001, 413). - BFH, 25.01.2002 - III B 127/01
Zusammenveranlagung; klärungsbedürftige Rechtsfrage
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Eine Rechtsfrage ist jedenfalls dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232; BFH-Entscheidung vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645, m.w.N.). - BFH, 05.03.1985 - VII B 69/84
Umfang der steuerrechtlichen Pflichten des gesetzlichen Vertreters einer …
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Ein Geschäftsführer, der sich in der von ihm vertretenen Gesellschaft oder im Unternehmensverbund nicht durchsetzen kann und sich an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten gehindert sieht, darf nicht untätig bleiben, sondern muss zur Vermeidung haftungsrechtlicher Konsequenzen sein Amt niederlegen (Senatsbeschluss vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - BFH, 10.05.1988 - VII R 24/85
Anforderungen an die Rüge der Aufklärungspflicht - Pflicht der Geschäftsführer …
Auszug aus BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
a) Eine Entlastung aufgrund der von der AG vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach den vom BFH für die Haftungsbegrenzung bei einer Geschäftsverteilung unter Mitgeschäftsführern entwickelten Grundsätzen kommt deshalb nicht in Betracht, weil der AG keine Geschäftsführerbefugnisse i.S. von § 34 Abs. 1 AO 1977 übertragen worden sind (Senatsurteil vom 10. Mai 1988 VII R 24/85, BFH/NV 1989, 72). - BFH, 16.04.1985 - VII R 132/80
Haftung eines Geschäftsführers wegen schuldhafter Pflichtverletzung hinsichtlich …
- BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
Vielmehr muss er sich fortlaufend über den Geschäftsgang unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (Senatsbeschlüsse vom 31.10.2005 - VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480, …und vom 05.03.1998 - VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325). - BFH, 26.11.2008 - V B 210/07
Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden
Vielmehr muss er sich fortlaufend über den Geschäftsgang unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480;… in BFH/NV 1998, 1325). - FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
Umsatzsteuervoranmeldung, Uneinbringlichkeit, Steuerberater, Haftungsbescheid, …
Hat er somit Anlass an dessen Zuverlässigkeit zu zweifeln, darf der Geschäftsführer dies nicht auf sich beruhen lassen, sondern muss entsprechende Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um eine fristgerechte Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten (BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480, Rz. 12).
- VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 531/17
Gewerbesteuer - Haftungsbescheid gegenüber der nominellen Geschäftsführerin bei …
Vielmehr muss er sich fortlaufend über den Geschäftsgang unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480;… in BFH/NV 1998, 1325). - FG Nürnberg, 12.06.2007 - II 144/04
Haftung eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden …
Ein Haftungsprivileg für einen im Konzern tätigen Geschäftsführer ist daher nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Beschluss vom 31.10.2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480). - FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
Haftung, Aussetzung der Vollziehung: Haftung des Geschäftsführers für …
Etwas anderes muss gelten, wenn der Geschäftsführer über konkrete Anhaltspunkte verfügt, die auf Versäumnisse des Dritten hindeuten (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480). - FG München, 15.07.2010 - 14 V 1552/10
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Verspätungszuschläge - Verfahren der …
Sobald Anlass zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit des die Geschäftsführung wahrnehmenden Mitgesellschafters besteht, darf der Mitgeschäftsführer dies nicht auf sich beruhen lassen, sondern muss entsprechende Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um eine fristgerechte Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten (Beschluss des BFH vom 31. Oktober 2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480). - FG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 9 K 9059/08
Geschäftsführerhaftung bei Rückgängigmachung des Lohnsteuerlastschrifteinzugs …
40 b.) Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Klägers i. S. der §§ 34 und 69 AO 1977 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass - wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung behauptet hat - der für die GmbH tätige Steuerberater die Lohnsteueranmeldung der GmbH erst am 14. November 2002 und damit verspätet zur Unterschrift vorgelegt hat (der Kläger und A haben eventuelle Versäumnisse des Steuerberaters zu vertreten, vgl. dazu BFH/NV 2006, 480 und 2009, 362) und dass die GmbH höchstwahrscheinlich bereits am 11. November 2002 im insolvenzrechtlichen Sinne zahlungsunfähig gewesen ist und damit nicht mehr über die Mittel zur Erfüllung der Steueransprüche verfügt hat. - FG Hamburg, 09.10.2025 - 5 K 91/24
Haftung des Geschäftsführers für Säumniszuschläge nach Abberufung; Haftung bei …
Vielmehr muss er sich fortlaufend über den Geschäftsgang unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (BFH, Urteil vom 14. Dezember 2021, VII R 32/20, BStBl II 2022, 537; Beschluss vom 31. Oktober 2005, VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480). - FG Nürnberg, 29.04.2005 - II 144/04
Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden und …
Ein Haftungsprivileg für einen im Konzern tätigen Geschäftsführer ist daher nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Beschluss vom 31.10.2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480 ). - VG München, 12.01.2017 - M 10 K 16.1190
Haftung des Geschäftsführers aus einem Haftungsbescheid als einem gesetzlichen …
- FG München, 21.09.2006 - 14 K 328/04
Haftung der gesetzlichen Vertreter juristischer Personen bei Nichterfüllung von …
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