Rechtsprechung
| BFH, 14.08.1997 - VII B 66/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,34880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.01.1996 - VII B 225/94
Notwendige Beiladung der Steuerberaterkammer in Verfahren über die Rücknahme oder …
Auszug aus BFH, 14.08.1997 - VII B 66/97
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in den Verfahren wegen Rücknahme oder Widerrufs der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter die zuständige Steuerberaterkammer nach § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) notwendig beizuladen; denn mit der gerichtlichen Bestätigung der Rücknahme bzw. des Widerrufs der Bestellung endet die (Zwangs-) Mitgliedschaft (§ 73, 74 des Steuerberatungsgesetzes) des Steuerberaters/Steuerbevollmächtigten in der Steuerberaterkammer (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 16. Januar 1996 VII B 225/94, BFH/NV 1996, 647, …und vom 4. März 1997 VII B 38/97, BFH/NV 1997, 429, m.w.N.). - BFH, 04.03.1997 - VII B 38/97
Beiladung der zuständigen Steuerberaterkammer in Verfahren über den Widerruf der …
Auszug aus BFH, 14.08.1997 - VII B 66/97
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in den Verfahren wegen Rücknahme oder Widerrufs der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter die zuständige Steuerberaterkammer nach § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) notwendig beizuladen; denn mit der gerichtlichen Bestätigung der Rücknahme bzw. des Widerrufs der Bestellung endet die (Zwangs-) Mitgliedschaft (§ 73, 74 des Steuerberatungsgesetzes) des Steuerberaters/Steuerbevollmächtigten in der Steuerberaterkammer (…vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 16. Januar 1996 VII B 225/94, BFH/NV 1996, 647, und vom 4. März 1997 VII B 38/97, BFH/NV 1997, 429, m.w.N.).
- BFH, 21.08.2000 - VII B 164/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; notwendige Beiladung der …
Das FG hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend entschieden, dass die Steuerberaterkammer im finanzgerichtlichen Verfahren wegen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater notwendig beizuladen ist (…vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 1992 VII B 189/91, BFH/NV 1992, 843, und vom 14. August 1997 VII B 66/97, BFH/NV 1998, 68).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.