Rechtsprechung
| BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 76; ; FGO § 79b; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; AnfG § 7
- Wolters Kluwer
Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige - Grundstückswerte - Verletzung der Amtsermittlingspflicht - Ungenügende Sachaufklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98
Die Beschwerdeschrift hätte vielmehr konkret darlegen müssen, welche Aussagen das FG bei seiner Entscheidungsfindung nicht beachtet hat und inwiefern diese Aussagen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (BFH-Beschluß vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124). - BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98
Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muß in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (…vgl. Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rz. 228 f., m.w.N.;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, m.w.N., und vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397). - BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels - …
Auszug aus BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98
Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muß in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (…vgl. Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rz. 228 f., m.w.N.; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, m.w.N., …und vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
- BFH, 08.01.2004 - V B 37/03
USt-Voranmeldung - Ist-Versteuerung
Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, …und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).
- BFH, 08.01.2004 - V B 57/03
Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und …
Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, …und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).
- BFH, 08.01.2004 - V B 38/03
Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und …
Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, …und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).
- BFH, 08.01.2004 - V B 39/03
Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und …
Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, …und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).
- BFH, 14.03.2002 - V B 119/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung
Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muss nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (…vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 20. Juli 1999 X B 10/99, BFH/NV 2000, 434). - BFH, 29.01.1999 - V B 112/97
Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren
Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können. - BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
Tatbestandsberichtigung
Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54;… vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654). - BFH, 16.01.2003 - V B 47/02
Leistungsort; Umsätze für Partnerschaftsvermittlungen
Die dadurch ausdrücklich und sinngemäß erhobene Rüge, das FG habe den Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt und dadurch Verfahrensrecht (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt, genügt nicht den Anforderungen, die § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Darlegung des Verfahrensmangels stellt (vgl. zu den Anforderungen BFH-Beschluss vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.). - BFH, 15.04.1999 - V R 85/98
Vermietung - Überlassung von Nutzungsräumen - Verfahrensrügen - …
Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß in der Revisionsbegründung bezeichnen (vgl. BFH, z.B. Beschluß vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können. - BFH, 31.03.2000 - V B 18/00
Sachaufklärungsrüge; Verfahrensmängel
Wer --wie der Kläger-- einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muss nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können. - BFH, 08.06.2004 - XI B 97/02
Unzureichende Sachaufklärungspflicht - unterlassene Zuziehung von Akten; …
- BFH, 27.05.2004 - XI B 100/02
Rüge mangelnder Sachaufklärung, unzureichender Beiziehung von Akten und …
- BFH, 27.04.2004 - XI B 31/02
Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung
- BFH, 17.10.2003 - V B 74/03
Darlegung der Revisionszulassungsgründe i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO
- BFH, 29.07.2003 - V B 212/01
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- BFH, 29.07.2003 - V B 210/01
Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens
- BFH, 05.06.2000 - V B 98/00
Verfahrensmangel; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht
- BFH, 17.12.1999 - V B 115/99
Erledigungserklärung; Bindungswirkung
- BFH, 21.11.2000 - V B 156/00
Feststellbarkeit des leistenden Unternehmers
- BFH, 16.03.2001 - V B 219/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die …
- BFH, 31.07.2000 - V S 4/00
PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht
- BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 14.09.1999 - V B 77/99
Unterlassene Sachverhaltsaufklärung
- BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; kumulative Urteilsbegründung
- BFH, 20.07.2000 - V R 41/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Vorsteuerabzug - Rechnungserteilung - …
- BFH, 30.06.2000 - V B 17/00
Ausfuhrlieferungen; Nachweis
- BFH, 20.07.2000 - V B 41/00
- BFH, 26.07.1999 - V B 40/99
Vorsteuerabzug; Rechnungen über die Vermietung von Büroräumen
- BFH, 25.05.1999 - V B 37/99
ArbN-Sammelbeförderung - steuerbare Leistung? Grundsätzliche Bedeutung der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".