Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.1976 - VII B 70.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarung der Erhebung von Entwässerungsgebühren für die Benutzung einer im Mischsystem angelegten Entwässerungsanlage für die Ableitung von Schmutzwasser mit Bundesrecht - Vereinbarung der Unterlassung der Erhebung von Entwässerungsgebühren für die Benutzung einer im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 29.05.1973 - II 989/71
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1976 - I 1029/73
- BVerwG, 08.06.1976 - VII B 70.76
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus BVerwG, 08.06.1976 - 7 B 70.76
Daß ein Mißverhältnis zwischen der Gebühr und der von der Beklagten erbrachten Entwässerungsleistung bestehe - was das Äquivalenzprinzip verletzen würde (vgl. BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [308 f.]) - trägt die Beschwerde selbst nicht vor; dafür besteht auch kein Anhaltspunkt, zumal da das Gebührenaufkommen nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts den Aufwand für die Schmutzwasserbeseitigung selbst dann allenfalls geringfügig überschreitet, wenn man zugunsten der Beschwerde von dem von der Klägerin behaupteten, von der Beklagten aber bestrittenen Anteil von 45 v.H. der Kosten ausgeht, der auf die Regenwasserbeseitigung entfallen soll. - BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1976 - 7 B 70.76
Mit Recht hat der Verwaltungsgerichtshof weiter darauf hingewiesen, daß - auch bei Zugrundelegung des erwähnten hohen Anteils der Kosten für die Regenwasserbeseitigung - die zu den Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung herangezogenen Gebührenschuldner nur zu einem geringen Anteil von unter 4 v.H. zu den Kosten der Regenwasserbeseitigung beitragen müßten; er hat zutreffend bemerkt, daß dies innerhalb des vom beschließenden Senat gesteckten Rahmens liege (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - in DÖV 1972, 722 [BVerwG 12.06.1972 - VII B 117/70]). - BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.06.1976 - 7 B 70.76
Der Senat hat bereits entschieden, daß eine solche Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Auslegung einer nichtrevisiblen Vorschrift nur ausnahmsweise in Betracht kommen kann, etwa dann, wenn eine Auslegung offensichtlich willkürlich wäre (Beschluß vom 30. August 1972 - BVerwG VII B 43.71 - JZ 1973, 26 [27]).
- BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
Auf der Grundlage dieser Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, daß der Frischwassermaßstab mit Blick auf die Kosten der Beseitigung des auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Regenwassers nicht gegen den Gleichheitssatz und nicht gegen das Äquivalenzprinzip verstößt, wenn entweder die daraus folgende Benachteiligung der Wassergroßverbraucher durch die Regelung einer Gebührendegression ausgeglichen wird (Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 [29], Urteil vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 S. 1 [7]) oder wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Regenwasserbeseitigung von den angeschlossenen Grundstücken geringfügig sind (Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132 S. 57 [59] und vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30 S. 17 [19], Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O. S. 37). - BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76
Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen …
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Auslegung einer nichtrevisiblen Vorschrift nur ausnahmsweise in Betracht, etwa dann, wenn eine Auslegung offensichtlich willkürlich wäre (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1972 - BVerwG VII B 43.71 - [JZ 1973, 26] und vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - [KStZ 1977, 10]).So hat der Senat in seinem Beschluß vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - (…a.a.O.) bereits ausgesprochen, daß es nicht gegen Bundesrecht verstößt, wenn für die Benutzung einer im Mischsystem betriebenen Entwässerungsanlage, für die als Bemessungsgrundlage die nach dem Frischwassermaßstab berechnete Abwassermenge dient, lediglich für die Ableitung von Schmutzwasser, nicht hingegen für die Beseitigung des Regenwassers Gebühren erhoben werden.
- BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 125.86
Personenbeförderung - Kostensätze - Verlustausgleich - Pauschalierte Begünstigung …
Das ist dann der Fall, wenn die Auslegung offenbar willkürlich ist (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53; Beschluß vom 8. Juni 1976 - BVerwG 7 B 70.76 - Buchholz 401.84 Nr. 30; Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Nr. 34; Beschluß vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35).
- BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
Gebührenbedarfsrechnung für eine Abfallbeseitigungsgebühr - Beseitigung des …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Auslegung einer nichtrevisiblen Vorschrift nur ausnahmsweise in Betracht kommt, und zwar etwa dann, wenn eine Auslegung offensichtlich willkürlich war (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1972 - BVerwG VII B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53, vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30 S. 17 und vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35 S. 31). - BVerwG, 06.09.1995 - 8 B 117.95
Entstehung eines Beitragsanspruchs - Auslegung einer nicht revisiblen Vorschrift …
Seine Verletzung durch Auslegung einer nicht revisiblen Vorschrift kommt nur ausnahmsweise etwa dann in Betracht, wenn eine Auslegung offensichtlich willkürlich ist (vgl. Beschlüsse vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35 und vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz a.a.O., Nr. 30). - BVerwG, 03.10.1984 - 8 B 89.84
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch die (unrichtige) Auslegung einer nichtrevisiblen Vorschrift nur unter außergewöhnlichen Voraussetzungen in Betracht, etwa dann, wenn eine Auslegung offensichtlich willkürlich ist (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1972 - BVerwG VII B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53, vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30 S. 17 [19] und vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35). - BVerwG, 16.09.1983 - 8 B 82.83
Auslegung aus Sinn und Zweck der Fremdenverkehrsabgabe unter Berücksichtigung des …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß nicht schon jede möglicherweise unrichtige Auslegung von irrevisiblem Landesrecht zu einer Verletzung des bundesrechtlichen Rechtsstaatsprinzips führt, sondern eine Verletzung dieses Prinzips durch eine unrichtige Auslegung landesrechtlicher Vorschriften nur in Ausnahme fällen unter außergewöhnlichen Voraussetzungen in Betracht kommt, etwa wenn eine Auslegung offenbar willkürlich ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. August 1972 - BVerwG VII B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53 S. 19, vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30 S. 17 [19] und vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35 S. 31). - BVerwG, 05.01.1978 - 7 B 16.77
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einer kommunalen …
Wie der beschließende Senat schon mehrfach ausgesprochen hat, kommt eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch unrichtige Auslegung irrevisiblen Rechts nur in Ausnahmefällen unter außergewöhnlichen Voraussetzungen in Betracht, etwa dann, wenn eine Auslegung offenbar willkürlich wäre (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - [JZ 1973, 26 [BVerwG 30.08.1972 - BVerwG VII B 43.71]; Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53], vom 29. April 1975 - BVerwG 7 B 59.74 - und vom 8. Juni 1976 - BVerwG 7 B 70.76 -[Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30]). - BVerwG, 06.09.1995 - 8 B 118.95
Entstehung eines Beitragsanspruchs - Auslegung einer nicht revisiblen Vorschrift …
Seine Verletzung durch Auslegung einer nicht revisiblen Vorschrift kommt nur ausnahmsweise etwa dann in Betracht, wenn eine Auslegung offensichtlich willkürlich ist (vgl. Beschlüsse vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35 und vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz a.a.O., Nr. 30). - BVerwG, 03.10.1984 - 8 B 88.84
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch die (unrichtige) Auslegung einer nichtrevisiblen Vorschrift nur unter außergewöhnlichen Voraussetzungen in Betracht, etwa dann, wenn eine Auslegung offensichtlich willkürlich ist (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1972 - BVerwG VII B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53, vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30 S. 17 [19] und vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35). - BVerwG, 07.12.1982 - 8 B 245.81
Begriff der einheitlichen Anlage nach dem Kommunalenabgabengesetz …
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