Rechtsprechung
| BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 220; ; AO 1977 § 220 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 36 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 271; ; BGB § 406; ; BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § 406 Halbsatz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Nachforderung - Aufrechnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.11.1999 - VIII B 96/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und substantiierte Sachaufklärungsrüge
Auszug aus BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01
Liegt, wie im Streitfall, bereits höchstrichterliche Rechtsprechung zu der herausgestellten entscheidungserheblichen Frage vor, sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen und in welchem Umfang die Rechtsfrage umstritten ist; insbesondere welche Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 VIII B 96/99, BFH/NV 2000, 473, …und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m.w.N.).Einer vom BFH bereits entschiedenen Rechtsfrage kommt aber nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn gewichtige neue rechtliche Gesichtspunkte in der Rechtsprechung oder in der Literatur vorgetragen worden sind, die der BFH noch nicht geprüft hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, und in BFH/NV 2000, 473, m.w.N.).
- BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88
Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von …
Auszug aus BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01
Nachdem der BFH entsprechend dem Wortlaut des § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG als Sonderregelung zu § 220 AO 1977 in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass der sich aus dem Überschuss geleisteter Vorauszahlungen auf die Einkommensteuerschuld eines bestimmten Veranlagungsabschnittes ergebende Einkommensteuererstattungsanspruch erst mit Bekanntgabe des Steuerbescheides, der den Einkommensteueranspruch festsetzt, fällig wird (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, der insoweit der Regelung des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 entspricht; vgl. BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, 526, und vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, m.w.N.), hätte der Kläger in der Beschwerdeschrift angeben müssen, von welcher Seite und mit welchen Gründen diese Auffassung bestritten wird. - BFH, 12.10.1995 - I R 39/95
Lohnsteueranmeldung
Auszug aus BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01
Die Darlegungen des Klägers lassen solche neuen Gesichtspunkte nicht erkennen, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Frage der Fälligkeit von auf Vorauszahlungen --zu denen auch die Lohnsteuerabzugsbeträge gehören (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BFHE 179, 91, BStBl II 1996, 87)-- beruhenden Einkommensteuererstattungsansprüchen durch den BFH erforderlich machen.
- BFH, 19.10.1982 - VII R 55/80
Zusammenveranlagung - Ehegatten - Aufrechnung - Erstattung
Auszug aus BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01
Nachdem der BFH entsprechend dem Wortlaut des § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG als Sonderregelung zu § 220 AO 1977 in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass der sich aus dem Überschuss geleisteter Vorauszahlungen auf die Einkommensteuerschuld eines bestimmten Veranlagungsabschnittes ergebende Einkommensteuererstattungsanspruch erst mit Bekanntgabe des Steuerbescheides, der den Einkommensteueranspruch festsetzt, fällig wird (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, der insoweit der Regelung des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 entspricht; vgl. BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, 526, und vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, m.w.N.), hätte der Kläger in der Beschwerdeschrift angeben müssen, von welcher Seite und mit welchen Gründen diese Auffassung bestritten wird. - BFH, 23.01.1992 - II B 64/91
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Auszug aus BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01
Liegt, wie im Streitfall, bereits höchstrichterliche Rechtsprechung zu der herausgestellten entscheidungserheblichen Frage vor, sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen und in welchem Umfang die Rechtsfrage umstritten ist; insbesondere welche Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 VIII B 96/99, BFH/NV 2000, 473, und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m.w.N.). - BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95
Ruhen eines Einspruchsverfahrens - Anspruch auf Erstattung von Körperschaftsteuer …
Auszug aus BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01
Dagegen wird die in der Beschwerde vertretene Auffassung des Klägers, dass Erstattungsansprüche, die sich aus Überzahlungen aufgrund geleisteter Lohnsteuervorauszahlungen ergeben, wie eine Zahlung ohne rechtlichen Grund auf einen nichtigen Steuerbescheid im Sinne der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95 (BFH/NV 1997, 10) anzusehen seien und deshalb in entsprechender Anwendung des § 271 BGB sofort mit ihrer Entstehung fällig würden, in Literatur und Rechtsprechung von niemandem geteilt; die hierzu angegebenen Verweisungen auf die Ausführungen bei Tipke/Kruse (…a.a.O., § 220 AO 1977 Rz. 7) und "Klein" (…Abgabenordnung, 6. Aufl., § 220 Rz. 4 a.E.) stützen diese Ansicht gerade nicht; insbesondere ist den Anmerkungen in "Klein" (…a.a.O.) entgegen der Auffassung des Klägers nicht zu entnehmen, dass Ansprüche der Steuerpflichtigen immer mit ihrer Entstehung fällig werden. - BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 21.11.2001 - VII B 82/01
Einer vom BFH bereits entschiedenen Rechtsfrage kommt aber nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn gewichtige neue rechtliche Gesichtspunkte in der Rechtsprechung oder in der Literatur vorgetragen worden sind, die der BFH noch nicht geprüft hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, und in BFH/NV 2000, 473, m.w.N.).
- BFH, 31.10.2002 - I B 25/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit
Hinzukommen muss nach ständiger Rechtsprechung des BFH vielmehr auch die Darlegung, weshalb diese Rechtsfrage in dem betreffenden Verfahren klärungsfähig ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205;… vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217; vom 21. November 2001 VII B 82/01, BFH/NV 2002, 471;… in BFH/NV 2002, 220). - BFH, 06.10.2003 - VII B 346/02
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Erstattungsbeträge
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herauszustellen und darauf einzugehen, aus welchen Gründen die aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse der Klärung bedarf (…ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045, und vom 21. November 2001 VII B 82/01, BFH/NV 2002, 471).
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