Rechtsprechung
| BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 129; ; AO 1977 § 127; ; AO 1977 § 119 Abs. 4; ; AO 1977 § 130 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 115 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.
- Wolters Kluwer
Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdeschrift - Abrechnungsbescheid - Gewinnausschüttung - Einkommensteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB; Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99
Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?
Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
Soweit die Klägerin die Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des BFH vom 16. März 2000 IV R 3/99 (BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372) rügt, fehlt es bereits an der Darlegung und Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze, welche der BFH einerseits und das FG andererseits den Entscheidungen zugrunde gelegt haben.Diesen Rechtssatz hat der BFH in der von der Klägerin bezeichneten Entscheidung in BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372 nahezu wörtlich, ebenfalls mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BFH in BFH/NV 1988, 277 vorangestellt.
Die von der Klägerin der BFH-Entscheidung in BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372 entnommenen Ausführungen, wonach die "blinde" Übernahme von Werten für einen anderen Veranlagungszeitraum ohne gleichzeitige Korrektur für den ersten Veranlagungszeitraum dem Bereich der unterlassenen Sachverhaltsaufklärung zuzuordnen sei und (im Ergebnis) wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht kein mechanisches Versehen vorliege, stellen keine abstrakten Rechtssätze dar.
- BFH, 18.07.1985 - VI R 41/81
Lohnsteuernachforderungsbescheid - Formularmäßiger Erlaß - Wesentliche Ergänzung …
Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
In der Entscheidung vom 18. Juli 1985 VI R 41/81 (BFHE 144, 240, BStBl II 1986, 169) hat der BFH ausgeführt, formularmäßig ergingen Bescheide, für die ein Formular verwendet wird, das ausgefüllt werden kann, aber nicht wesentlich abgeändert werden darf.Soweit die Klägerin eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der BFH-Entscheidung in BFHE 144, 240, BStBl II 1986, 169 rügt, fehlt es bereits an der Herausarbeitung eines divergierenden Rechtssatzes, welchen das FG bei seiner Entscheidung zugrunde gelegt haben soll.
- BFH, 21.10.1987 - IX R 156/84
Berichtigung von mechanischen Fehlern beim Erlaß eines Verwaltungsaktes
Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
Das FG stellt seinen Ausführungen unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 IX R 156/84 (BFH/NV 1988, 277) den Rechtssatz voran, dass offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 129 AO 1977 auch mechanische Fehler seien, die ebenso mechanisch, d.h. ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können.Diesen Rechtssatz hat der BFH in der von der Klägerin bezeichneten Entscheidung in BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372 nahezu wörtlich, ebenfalls mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BFH in BFH/NV 1988, 277 vorangestellt.
- BFH, 07.01.1999 - VII B 258/98
Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
Dabei sind in der Beschwerdeschrift die abstrakten Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819, …und vom 14. März 2000 III B 6/00, BFH/NV 2000, 1121, ständige Rechtsprechung). - BFH, 14.03.2000 - III B 6/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
Dabei sind in der Beschwerdeschrift die abstrakten Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1999 VII B 258/98, BFH/NV 1999, 819, und vom 14. März 2000 III B 6/00, BFH/NV 2000, 1121, ständige Rechtsprechung). - BFH, 26.11.1986 - II B 112/86
Bestimmung der Grunderwerbssteuer
Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
Zur ordnungsgemäßen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. bedarf es der Auseinandersetzung mit der dazu bereits vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Darlegung, warum diese Rechtsprechung zu der für grundsätzlich und daher klärungsbedürftig gehaltenen Frage keine Klärung gebracht hat (BFH-Beschluss vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304). - BFH, 28.04.1987 - VIII R 353/83
Bestehen eines formularmäßigem Gewinnfeststellungsbescheids trotz Beifügung …
Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 85/01
In ähnlicher Weise hat sich der BFH in seinem Urteil vom 28. April 1987 VIII R 353/83 (BFH/NV 1988, 3) geäußert und hinzugefügt, der Formularmäßigkeit stehe nicht entgegen, wenn kurze Erläuterungen in dem vorgesehenen Freiraum hinzugesetzt würden.
- BFH, 12.11.2004 - VII B 99/04
Tarifierung
Denn eine unrichtige Rechtsanwendung im Einzelfall stellt als solche keine Divergenz dar (…vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1990 V B 22/88, BFH/NV 1990, 717; Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 85/01, BFH/NV 2002, 920, 921). - BFH, 23.04.2003 - I B 67/02
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Die Klägerin hat keinen abstrakten Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil benannt und ihn einem Rechtssatz aus einer Entscheidung des BFH gegenübergestellt, was zur Darlegung einer Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. notwendig gewesen wäre (BFH-Beschlüsse vom 15. November 2001 VII B 85/01, BFH/NV 2002, 920;… vom 18. Juni 2002 II B 65/01, BFH/NV 2002, 1329;… BFH in BFH/NV 2002, 1045).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".