Rechtsprechung
| BFH, 19.09.2006 - VII B 93/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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AO 1977 § 69; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
Überraschungsentscheidung - datenbank.nwb.de
Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach stattgebender Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.03.2006 - 16 K 6017/03
- BFH, 19.09.2006 - VII B 93/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - VII B 93/06
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497, m.w.N.). - BFH, 05.04.2006 - I B 84/05
NZB: rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - VII B 93/06
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497, m.w.N.). - BFH, 10.07.2006 - VIII B 194/05
Verstoß gegen den Grundsatz der Amtsermittlung; Vorliegen einer …
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - VII B 93/06
Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt nicht voraus, dass das Gericht bereits vor der mündlichen Verhandlung rechtliche Hinweise erteilt (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 2006 VIII B 194/05, juris).
- BFH, 21.08.2007 - I B 68/06
Gehörsverletzung; grundsätzliche Bedeutung
Zu diesem Zweck muss der Beteiligte, wenn er sich in der mündlichen Verhandlung mit einem bislang nicht angesprochenen Gesichtspunkt konfrontiert sieht und dazu nicht an Ort und Stelle in der ihm geboten erscheinenden Form Stellung nehmen kann, beantragen, die Verhandlung zu vertagen (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1977 I R 163/74, BFHE 121, 286, BStBl II 1977, 348;… BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 1995 VII B 156/94, BFH/NV 1995, 903; vom 19. September 2006 VII B 93/06, BFH/NV 2007, 247).
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