Rechtsprechung
| BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer Aktiengesellschaft; Guthaben aufgrund frei widerrufbarer Lastschrifteinzüge kein "echtes" Guthaben
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers bei Verwendung widerrufbarer Guthaben
- datenbank.nwb.de
Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer Aktiengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 30.03.2007 - 8 K 243/05
- BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05
Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über …
Auszug aus BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07
Dies entspricht auch der Situation im Lastschriftverfahren (vgl. dazu BGH-Urteil vom 15. Juni 2005 2 StR 30/05, BGHSt 50, 147). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07
Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (…BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2305). - BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91
Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …
Auszug aus BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07
Das FA tritt dem unter Hinweis auf die Aufgabe der vom Kläger zitierten Rechtsprechung durch das BGH-Urteil vom 30. April 1992 IX ZR 176/91 (BGHZ 118, 171) entgegen und verweist im Übrigen darauf, dass der Kläger selbst im Einspruchsverfahren ein Schreiben der Bank vorgelegt habe, wonach Lastschriften mit Sechs-Wochen-Frist als Kreditbeanspruchung gesehen würden.
- BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01
Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07
Der Zulassungsgrund der Sicherung der Rechtsprechungseinheit umfasst zwar die vom Kläger gerügte Divergenz des FG-Urteils von der Rechtsprechung anderer Gerichte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205). - BFH, 05.04.2006 - I B 84/05
NZB: rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07
Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2305). - BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76
Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren
Auszug aus BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07
Der Kläger hält die Zulassung der Revision gegen das finanzgerichtliche Urteil für geboten, weil es in der Frage, ob auf dem Geschäftskonto ein "echtes" Guthaben vorhanden gewesen sei, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (Urteil vom 21. Dezember 1977 VIII ZR 255/76, BGHZ 70, 177) abgewichen sei und weil es sich hinsichtlich dieser, das Urteil tragenden Rechtsauffassung, um eine das rechtliche Gehör des Klägers verletzende Überraschungsentscheidung handele.
- FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12
Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen …
Rn. 108 Was die inhaltliche Ausgestaltung des Pflichtenkreises angeht, so wird in singulären Entscheidungen zudem angedeutet, dass sich die Pflichten der gesetzlichen Vertreter vor Fälligkeit nicht nur auf die Vermögens- und Mittelvorsorge beschränken, sondern auch darüber hinaus gehen können (vgl. etwa BFH, Beschluss v. 18.02.2008, VII B 97/07, juris: Vergewisserung, ob die Bank einen an das Finanzamt gerichteten Überweisungsauftrag auch tatsächlich durchführen wird; BFH, Urteil v. 19.09.2007, VII R 39/05, juris: Geschäftsführer einer in Zahlungsschwierigkeiten geratenen GmbH hat Lohnsteuer zum Zwecke der fristgerechten Befriedigung des Finanzamts bereitzuhalten und abzusondern). - FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12
Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen …
Rn. 108 Was die inhaltliche Ausgestaltung des Pflichtenkreises angeht, so wird in singulären Entscheidungen zudem angedeutet, dass sich die Pflichten der gesetzlichen Vertreter vor Fälligkeit nicht nur auf die Vermögens- und Mittelvorsorge beschränken, sondern auch darüber hinaus gehen können (vgl. etwa BFH, Beschluss v. 18.02.2008, VII B 97/07, juris: Vergewisserung, ob die Bank einen an das Finanzamt gerichteten Überweisungsauftrag auch tatsächlich durchführen wird; BFH, Urteil v. 19.09.2007, VII R 39/05, juris: Geschäftsführer einer in Zahlungsschwierigkeiten geratenen GmbH hat Lohnsteuer zum Zwecke der fristgerechten Befriedigung des Finanzamts bereitzuhalten und abzusondern). - OLG Hamm, 13.04.2010 - 27 U 122/09 Jedoch ist der Entscheidung vom 18.02.2008 (BFH VII B 97/07, BFH/NV 2008, 922) zu entnehmen, dass der Bundesfinanzhof bei der Frage, wann dem Kontoinhaber das Guthaben aus einer Lastschrift zusteht, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgt.
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