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| BVerwG, 06.11.1959 - VII C 144.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 9, 302
- NJW 1960, 450
- MDR 1960, 250
- DVBl 1961, 34
- DÖV 1961, 195
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.05.1957 - II C 249.54
Auszug aus BVerwG, 06.11.1959 - VII C 144.57
Da andere die Klagebefugnis des Klägers rechtfertigende Gründe (vgl. BVerwGE 5, 79) hier nicht in Frage kommen, war die Revision des Klägers gegen das im Ergebnis richtige Berufungsurteil zurückzuweisen.
- BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84
Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht - …
Nicht jeder Verwaltungsakt kann durch jedermann, der durch ihn irgendwie berührt wird, ohne daß er an ihn gerichtet war, angefochten werden (vgl. z.B. BVerwGE 21, 338, 340; 22, 73, 74 ff; 31, 359, 367; 44, 235, 237 f; 54, 211, 218 ff; 60, 154, 156 ff; DVBl 1961, 34;… BSG SozR Nr. 141 zu § 54 SGG; 1500 § 54 Nr. 44;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 1985, § 42, Anm. 16, 132 ff;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 1986, § 42, Rz. 80 ff;… § 80, Rz. 22). - BGH, 15.11.1984 - IVb ZR 46/83
Namensanmaßung durch den Anlieger einer Straße - Schutzwürdiges Interesse - …
Vor allem wird es als schutzwürdig angesehen, wenn sich der Namensträger gegen den falschen Schein einer Familienzugehörigkeit des anderen zur Wehr setzt (vgl. BGHZ 29, 256, 264;… Palandt/Heinrichs a.a.O. Anm. 5 c aa;… Soergel/Heinrich a.a.O. Rdn. 186;… Staudinger/Coing/Habermann a.a.O. Rdn. 152; vgl. auch BGHZ 32, 103, 111 sowie BVerwG NJW 1960, 451 [BVerwG 06.11.1959 - VII C 144/57]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1992 - 10 A 1598/91
Anfechtungsklage; Familie; Angehöriger; Annahme des Familiennamens; Klagebefugnis
Für eine Anfechtungsklage, mit der sich ein nicht zur Familie iSd Art. 6 Abs. 1 GG zählender Angehöriger dagegen wendet, daß ein Mitglied dieser Familie seinen Familiennamen annimmt, fehlt die Klagebefugnis (im Anschluß an BVerwG NJW 1960, 450 [BVerwG 06.11.1959 - BVerwG VII C 144.57] ).
- BVerwG, 05.03.1965 - VII C 193.63
Rechtsmittel
Mit zwei Urteilen vom 6. November 1959, nämlich BVerwG VII C 144.57 (BVerwGE 9, 302) und BVerwG VII C 124.57 hat der Senat entschieden, daß durch eine Namensänderung in das Namensrecht nicht unmittelbar beteiligter Träger des verliehenen Namens nicht eingegriffen werde. - BVerwG, 21.04.1961 - VII B 2.61
Rechtsmittel
Nur wenn das Berufungsgericht den der Klägerin erteilten Gebührenbescheid nicht als Verwaltungsakt angesehen und deshalb die Anfechtung im Verwaltungsrechtswege für unzulässig erklärt hätte, könnte das Revisionsgericht zu einer Nachprüfung befugt sein (BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 9, 306 [BVerwG 06.11.1959 - VII C 144/57][307]). - BVerwG, 12.02.1965 - VII C 183.63
Rechtsmittel
Deshalb ist sie zur Klage befugt (vgl. BVerwGE 5, 79; 9, 302) [BVerwG 05.11.1959 - III C 218/58].
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