Rechtsprechung
| BVerwG, 20.11.1970 - VII C 33.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Durchführung eines Vorverfahrens - Auslegung eines Schreibens - Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung und dadurch verhinderter Fristlauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08
Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung; …
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1386/06
Zur Feststellung des Punktestandes eines Fahrerlaubnisinhabers
Der Kläger hat durch sein eigenhändiges Schreiben an das Landratsamt vom 16.06.2004, beim Landratsamt eingegangen am 18.06.2004 (AS 11), im Sinne von § 68 und § 70 Abs. 1 VwGO auch hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er die Gebührenfestsetzung in Höhe von 17, 90 EUR - und damit zugleich die Forderung nach Auslagenersatz in Höhe von 5, 60 EUR - als rechtswidrig ansieht und deren Aufhebung begehrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1970 - VII C 33.70 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77
Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens - …
Das genügt den Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt einer Widerspruchsschrift zu stellen sind (vgl.z.B. Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG VII C 33.70 - in Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
Baunachbarstreit; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Anbau; Abstellraum (frühere …
Es muss vielmehr als ausreichend angesehen werden, dass sich aus dem gesamten Inhalt der Wille des Absenders ergibt, sich mit einer bestimmten Verwaltungsmaßnahme nicht zufrieden zu geben und deren Änderung oder Beseitigung zu erstreben (so bereits BVerwG, Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG 7 C 33.70 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4, S. 5 f.;… ebenso Rennert, in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 15. Aufl. 2019, § 70 Rn. 3;… Saurenhaus/Buchheister, in: Wysk, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2016, § 69 Rn. 2). - BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 46/88
Auskunftserteilung nach Art. 1 § 7 Abs. 2 AÜG , Durchführung des Vorverfahrens
Nach dem Zweck des Rechtsbehelfs muß aus der Widerspruchsschrift jedoch erkennbar sein, daß sich der Absender gegen eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme wendet, die er beseitigt oder geändert haben möchte (vgl. BVerwG Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4 = VerwRspr 22, 634; OVG Lüneburg OVGE 30, 384, 385; Urteil des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 114/81 -, insoweit nicht veröffentlicht). - VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 ZB 11.2233
Bundesbeamtenrecht; Widerspruchseinlegung; Mindestanforderung; Verwaltungsakt; …
Ein Widerspruchsschreiben muss nicht ausdrücklich als Widerspruch bezeichnet sein und braucht auch keinen bestimmten Antrag zu enthalten; es genügt - ist aber auch erforderlich - dass es erkennen lässt, dass sich der Absender gegen eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme wendet, die er beseitigt oder geändert haben möchte (BVerwG, U.v. 20.11.1970 - VII C 33.70 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4;… Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 70 RdNr. 3;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 70 RdNr. 5). - BVerwG, 18.08.1972 - VII C 57.70
Lauf von Rechtsmittelfristen - Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur …
Entscheidung erstrebt (Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG VII C 33.70 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4 = VerwRspr. Bd. 22, 634; ferner Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 -). - BVerwG, 25.05.1983 - 2 B 42.83
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines …
Der angefochtene Beschluß weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1970 - BVerwG 7 C 33.70 - (VerwRspr. 22 Nr. 159) ab.
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