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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1125
BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70 (https://dejure.org/1972,1125)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1972 - VII C 36.70 (https://dejure.org/1972,1125)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1972 - VII C 36.70 (https://dejure.org/1972,1125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß § 212 c Abs. 2 AO den § 212 a ergänzt (BVerwGE 12, 171 [172]).

    Er hat in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] die Meinung vortreten, daß § 212 c Abs. 2 AO zumindest nicht ausschließt, die Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde geltend zu machen.

    Deshalb wird die in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] geäußerte - damals allerdings nicht entscheidungserhebliche - Ansicht des Senats nicht aufrechterhalten, daß beim Bestreiten der Gültigkeit des § 17 GewStG auch das Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO entfalle.

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 68.68

    Bedeutung der Steuererklärung über die Berechnung der Lohnsummensteuer - …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Für die Heranziehungen zur Lohnsummensteuer, die einschließlich der darin enthaltenen Zweigstellensteuerzuschläge gemäß der Regelung des § 26 des Gewerbesteuergesetzes -GewStG- auf Grund von der Klägerin abgegebener Selbsterrechnungserklärungen mit anschließender Zahlung geschehen sind, hat der Senat bereits ausgesprochen, daß die widerspruchslose Entgegennahme der Selbsterrechnungs- und Zahlungserklärung des Steuerschuldners durch die Behörde so angesehen wird, als wäre der gemeindliche Realsteuerbescheid ergangen, der die Widerspruchsfrist in Lauf setzt (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [69], 323 [324]; 26, 54 [55]; Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 68.68 DGStZ 1971, 27 = KStZ 1971, 10; ebenso der Bundesfinanzhof in BFHE 76, 243 [245] und 76, 141 [143] zur Lohnsteuer).

    Auch im Falle des Antrags nach § 27 GewStG hat die Gemeinde einer späteren abweichenden Festsetzung des Lohnsummensteuermeßbetrages durch das Finanzamt gemäß der in § 3 Abs. 3 AO vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung des § 212 b Abs. 3 AO nur dann Rechnung zu tragen, wenn der Antrag fristgerecht, d.h. gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GewStG innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres gestellt worden war (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 68.68 - in KStZ 1971, 10 = DGStZ 1971, 27).

  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 6.64
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Für die Heranziehungen zur Lohnsummensteuer, die einschließlich der darin enthaltenen Zweigstellensteuerzuschläge gemäß der Regelung des § 26 des Gewerbesteuergesetzes -GewStG- auf Grund von der Klägerin abgegebener Selbsterrechnungserklärungen mit anschließender Zahlung geschehen sind, hat der Senat bereits ausgesprochen, daß die widerspruchslose Entgegennahme der Selbsterrechnungs- und Zahlungserklärung des Steuerschuldners durch die Behörde so angesehen wird, als wäre der gemeindliche Realsteuerbescheid ergangen, der die Widerspruchsfrist in Lauf setzt (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [69], 323 [324]; 26, 54 [55]; Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 68.68 DGStZ 1971, 27 = KStZ 1971, 10; ebenso der Bundesfinanzhof in BFHE 76, 243 [245] und 76, 141 [143] zur Lohnsteuer).

    Dies hat der Senat für die Lohnsummensteuer mehrfach ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß diese Nachprüfungsmöglichkeit aus der engen Verflechtung der Vorschriften folge, die für die Verwaltung der Realsteuern durch die Finanzbehörden einerseits und durch die Gemeinden andererseits maßgebend seien, und durch die in § 3 Abs. 3 AO vorgeschriebene sinngemäße Anwendung des § 232 Abs. 2 AO nicht eingeschränkt werde (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [71]; 27, 350 [359]; ferner BVerwGE 32, 26 [27] für die Baulandsteuer).

  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 10/66

    Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes - Formelle Rechtsnorm - …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Nicht gefolgt werden kann der Ansicht, der Antrag auf Überprüfung der Zweigstellensteuerpflicht nach § 212 c Abs. 2 AO habe, um die bindende Wirkung der Streitentscheidung des Finanzamts auszulösen, auch noch binnen der Frist für den Antrag auf Festsetzung des Steuermeßbetrages nach § 27 Abs. 2 GewStG, d.h. innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres gestellt werden können, da die im Selbsterrechnungsverfahren abgeführte Lohnsummensteuer für die beteiligten frühestens nach Ablauf dieser Frist verbindlich werde (so noch der Finanzminister NW im Runderlaß vom 28. Februar 1966 - L 1445 - 1 - VB 4 -, DB 1966, 322 = KStZ 1966, 93; ferner Erl. vom 16. Oktober 1967 - G 1468 - 1 - VB 4 -, DB 1967, 1829 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66] [1830]).
  • BVerwG, 16.10.1964 - VII C 100.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Dazu bedarf es im Hinblick auf das formlose Heranziehungsverfahren des § 26 GewStG nicht unbedingt eines förmlichen Steueränderungsbescheides des Beklagten zu 1) (vgl. BVerwGE 19, 323 [325]).
  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Für diesen mit der Klage, in zweiter Linie geltend gemachten Anspruch der Klägerin ist bedeutsam, daß er nicht lediglich die Auswirkungen des die Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer (Zuschlag gemäß § 17 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes -GewStG-) feststellenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101 ff.) gemäß § 79 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) in der geltenden Fassung -BVerfGG- zum Gegenstand hat.
  • BFH, 13.12.1963 - IV 166/63 S

    Vereinbarkeit der Erhebung von Lohnsummensteuer durch Gemeinden mit dem …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Andererseits konnte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Finanzrechtsweg über die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer entschieden werden (Urteil vom 21. November 1961 - I 107/61, DB 1962, 17; ferner Urteil vom 13. Dezember 1963 - IV. 166/63 S, BStBl. 1964 III S. 47 = DB 1964, 172), so daß danach Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer auch im Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO erhoben werden konnten.
  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 4.66
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Für die Heranziehungen zur Lohnsummensteuer, die einschließlich der darin enthaltenen Zweigstellensteuerzuschläge gemäß der Regelung des § 26 des Gewerbesteuergesetzes -GewStG- auf Grund von der Klägerin abgegebener Selbsterrechnungserklärungen mit anschließender Zahlung geschehen sind, hat der Senat bereits ausgesprochen, daß die widerspruchslose Entgegennahme der Selbsterrechnungs- und Zahlungserklärung des Steuerschuldners durch die Behörde so angesehen wird, als wäre der gemeindliche Realsteuerbescheid ergangen, der die Widerspruchsfrist in Lauf setzt (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [69], 323 [324]; 26, 54 [55]; Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 68.68 DGStZ 1971, 27 = KStZ 1971, 10; ebenso der Bundesfinanzhof in BFHE 76, 243 [245] und 76, 141 [143] zur Lohnsteuer).
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 11.67

    Die erstmalige Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde bedarf der …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Dies hat der Senat für die Lohnsummensteuer mehrfach ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß diese Nachprüfungsmöglichkeit aus der engen Verflechtung der Vorschriften folge, die für die Verwaltung der Realsteuern durch die Finanzbehörden einerseits und durch die Gemeinden andererseits maßgebend seien, und durch die in § 3 Abs. 3 AO vorgeschriebene sinngemäße Anwendung des § 232 Abs. 2 AO nicht eingeschränkt werde (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [71]; 27, 350 [359]; ferner BVerwGE 32, 26 [27] für die Baulandsteuer).
  • BFH, 21.11.1961 - I 107/61
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70
    Andererseits konnte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Finanzrechtsweg über die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer entschieden werden (Urteil vom 21. November 1961 - I 107/61, DB 1962, 17; ferner Urteil vom 13. Dezember 1963 - IV. 166/63 S, BStBl. 1964 III S. 47 = DB 1964, 172), so daß danach Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer auch im Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO erhoben werden konnten.
  • BVerwG, 18.04.1969 - VII C 59.67
  • BFH, 22.11.1962 - V 79/60 U

    Rechtliche Behandlung von Steuerfestsetzungen, die im vereinfachten Verfahren …

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 34.70

    Erstattung von Zweigstellensteuerzuschlägen bei Anfechtung der …

    Insoweit kann auf die Ausführungen in dem heute ebenfalls entschiedenen Rechtsstreit der Klägerin BVerwG VII C 36.70 verwiesen werden, der einen gleichliegenden Sachverhalt zum Gegenstand gehabt hat.

    Gleiches hat der Senat in der Parallelsache BVerwG VII C 36.70 für den Antrag nach § 212 c Abs. 2 AO ausgeführt.

    Dies hat der erkennende Senat ebenfalls in der Parallelsache BVerwG VII C 36.70, auf die bereits Bezug genommen worden ist, im einzelnen ausgeführt.

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 55.70

    Erstattung von Zweigsteilensteuerauschlägen zur Lohnsummensteuer - Beginn der …

    Darum beginnt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 36.70 - zum Ausdruck gebracht hat, die Rechtsmittelfrist im Lohnsummensteuerheranziehungsverfahren nach § 26 GewStG schon mit dem Zugang der Lohnsummensteuererklärung bei der Behörde, falls diese nicht ausdrücklich widersprochen oder nicht ein späteres Ereignis bestimmt hat.

    Im Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 36.70 - hat der Senat diese Ansicht nochmals bestätigt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 20 A 2476/10

    Anspruch eines Inhabers von Geflügelschlachtereien auf Rückerstattung von nach …

    Rn. 68 Vgl. BVerwG, Urteile vom 18. August 1972 - VII C 55.70 -, DB 1973, 556, und vom 30. Juni 1972 - VII C 36.70 -, Buchholz 4015 § 26 GewStG Nr. 4, jeweils zu § 26 GewStG in der Fassung des Art. 12 Nr. 7 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BGBl. I S. 3341).
  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09

    Frage der öffentlich rechtlichen Erstattung von Beiträgen nach dem …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall einer Steuerpflicht (Heranziehung zur Lohnsummensteuer gem. § 26 GewStG a.F.) entschieden (…stdg. Rspr. Urt. v. 18.09.1970, - VII C 68.68 -, KStZ 1971, 10; v. 18.08.1972, - VII C 55.70 -, KStZ 1972, 236 und v. 30.06.1972, -VII C 36.70 -, juris) und dabei auf den Sinn und Zweck des Verfahrens abgestellt.
  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 57.70

    Lauf von Rechtsmittelfristen - Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur …

    In Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 36.70 - hat der Senat diese Ansicht nochmals bestätigt.
  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1414/09

    Öffentlich-rechtliche Erstattung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall einer Steuerpflicht (Heranziehung zur Lohnsummensteuer gem. § 26 GewStG a.F.) entschieden (…stdg. Rspr. Urt. v. 18.09.1970, - VII C 68.68 -, KStZ 1971, 10; v. 18.08.1972, - VII C 55.70 -, KStZ 1972, 236 und v. 30.06.1972, - VII C 36.70 -, juris) und dabei auf den Sinn und Zweck des Verfahrens abgestellt.
  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 4793/07

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen eine Beitragsmitteilung bei einer …

    Rn. 35 BVerwG, Urteil vom 18. August 1972, a.a.O.; ebenso BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - 7 C 36.70 -, Buchholz 401.5 § 26 GewStG Nr. 4 (S. 8 f.).
  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 1157/07

    Erhebung eines Beitrages nach dem Absatzfondsgesetz der deutschen Landwirtschaft …

    Rn. 34 BVerwG, Urteil vom 18. August 1972, a.a.O.; ebenso BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - 7 C 36.70 -, Buchholz 401.5 § 26 GewStG Nr. 4 (S. 8 f.).
  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 2293/05

    Erhebung eines Beitrages nach dem Absatzfondsgesetz bezüglich der Verpackung von …

    Rn. 32 BVerwG, Urteil vom 18. August 1972, a.a.O.; ebenso BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - 7 C 36.70 -, Buchholz 401.5 § 26 GewStG Nr. 4 (S. 8 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.1991 - 13 L 55/89

    Getränkesteuer: Berichtigung einer im Wege der Selbsterrechnungserklärung …

    Darum beginnt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 36.70 - zum Ausdruck gebracht hat, die Rechtsmittelfrist ... schon mit dem Zugang der Lohnsummensteuererklärung bei der Behörde, falls diese nicht ausdrücklich widersprochen oder nicht ein späteres Ereignis bestimmt hat.
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