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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,684
BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74 (https://dejure.org/1975,684)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1975 - VII C 38.74 (https://dejure.org/1975,684)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1975 - VII C 38.74 (https://dejure.org/1975,684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung und Bedeutung von Ausbildungsnoten von Rechtsreferendaren - Anwendung geänderter Notendefinitionen auf Referendare mit Stationszeugnissen nach altem Recht - Rechnerische Ermittlung der zweiten Dezimalstelle bei Prüfungnoten und Abschlussnoten von Referendaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    All dies habe auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juni 1974 - 1 BvL 11/73 - (BVerwGE 37, 342 [BVerwG 18.03.1971 - III C 54/70]) zu einer teilweise vergleichbaren nordrheinwestfälischen Regelung anerkannt.

    Dabei ist der jeweils in Frage stehende Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269 [292 f.]; 35, 348 [357]; 37, 342 [353]).

    Im Prüfungsrecht ist wegen der Auswirkungen von Prüfungsergebnissen auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der beruflichen Betätigung und wegen des damit gegebenen natürlichen Konkurrenzverhältnisses der Prüflinge untereinander eine besonders weitgehende Gleichbehandlung der Prüflinge geboten (vgl. BVerfGE 37, 342 [353 f.]; BVerwGE 41, 34 [35 f.]).

    Er ist gehalten, die Chancengleichheit der Prüflinge soweit wie irgend möglich zu gewährleisten und, falls bei Übergangsregelungen eine Verschiedenbehandlung unvermeidbar wird, jedenfalls übermäßigen unzumutbaren Benachteiligungen vorzubeugen (BVerfGE 37, 342 [354]).

    Damit schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluß vom 25. Juni 1974 (BVerfGE 37, 342 [355 ff. unter II. 1.]) an.

    Da der Zugang zu manchen juristischen Berufen außer vom Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung faktisch auch von der erzielten Abschlußnote abhängig ist (vgl. BVerwGE 41, 34 [36]; BVerfGE 37, 342 [353]), hat auch die Examensnote im vorstehend bezeichneten Sinne berufsbezogene Bedeutung.

  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Im Hinblick auf den in der Abschlußnote zum Ausdruck kommenden Grad der mit der angefochtenen Prüfungsentscheidung zuerkannten Befähigung und wegen der erheblichen Bedeutung dieser Note für eine Anstellung im öffentlichen Dienst wie auch bei privaten Arbeitgebern und damit im Bereich des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerwGE 41, 34 [36]) ist nicht zweifelhaft, daß der Kläger durch die Versagung eines besseren Prüfungsergebnisses in seinen Rechten verletzt sein kann.

    Im Prüfungsrecht ist wegen der Auswirkungen von Prüfungsergebnissen auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der beruflichen Betätigung und wegen des damit gegebenen natürlichen Konkurrenzverhältnisses der Prüflinge untereinander eine besonders weitgehende Gleichbehandlung der Prüflinge geboten (vgl. BVerfGE 37, 342 [353 f.]; BVerwGE 41, 34 [35 f.]).

    Da der Zugang zu manchen juristischen Berufen außer vom Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung faktisch auch von der erzielten Abschlußnote abhängig ist (vgl. BVerwGE 41, 34 [36]; BVerfGE 37, 342 [353]), hat auch die Examensnote im vorstehend bezeichneten Sinne berufsbezogene Bedeutung.

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Die landesrechtlichen, durch Rechtsverordnung erlassenen (vgl. hierzu BVerwGE 38, 105 [107 f.]; BVerfGE 34, 52 [58, 61]) Vorschriften der JAO 1970 sehen in ihrer für das Bundesverwaltungsgericht verbindlichen Auslegung durch das Berufungsgericht gegenüber den vorhergehenden Regelungen der JAO 1965 zwei wesentliche Änderungen in der Ausgestaltung des Verfahrens bei der zweiten juristischen Staatsprüfung vor.

    Wegen der Abhängigkeit der Aufnahme juristischer Berufe, die die Befähigung zum Richteramt voraussetzen, vom Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung und wegen des damit gegebenen engen Zusammenhangs zwischen Prüfung und Berufswahl sind Vorschriften über die zweite juristische Staatsprüfung an Art. 12 Abs. 1 GG, der als lex specialis insoweit Art. 2 GG als Prüfungsmaßstab ausschließt (BVerfGE 23, 50 [55 f.]), zu messen (vgl. BVerwGE 38, 105 [113] mit weiteren Nachweisen).

    Auch aus dem Beurteilungsspielraum, der den Prüfern bei der Bewertung der Prüfungsleistungen zusteht (vgl. hierzu die Rechtsprechungsnachweise in BVerwGE 38, 105 [110 f.]), ist die Praxis des Beklagten nicht zu rechtfertigen.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Dabei ist der jeweils in Frage stehende Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269 [292 f.]; 35, 348 [357]; 37, 342 [353]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Dabei ist der jeweils in Frage stehende Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269 [292 f.]; 35, 348 [357]; 37, 342 [353]).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Ob diese Ungleichbehandlungen mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ist nach Maßgabe der folgenden Grundsätze zu beurteilen: Art. 3 Abs. 1 GG verbietet eine willkürliche ungleiche Behandlung von in den wesentlichen Punkten Gleichem; er ist daher verletzt, wenn sich - bei Anerkennung eines im allgemeinen weitgehenden Gestaltungsspielraums des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers - für eine vorgenommene Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst einleuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 18, 121 [124] ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Die landesrechtlichen, durch Rechtsverordnung erlassenen (vgl. hierzu BVerwGE 38, 105 [107 f.]; BVerfGE 34, 52 [58, 61]) Vorschriften der JAO 1970 sehen in ihrer für das Bundesverwaltungsgericht verbindlichen Auslegung durch das Berufungsgericht gegenüber den vorhergehenden Regelungen der JAO 1965 zwei wesentliche Änderungen in der Ausgestaltung des Verfahrens bei der zweiten juristischen Staatsprüfung vor.
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Ob diese Ungleichbehandlungen mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ist nach Maßgabe der folgenden Grundsätze zu beurteilen: Art. 3 Abs. 1 GG verbietet eine willkürliche ungleiche Behandlung von in den wesentlichen Punkten Gleichem; er ist daher verletzt, wenn sich - bei Anerkennung eines im allgemeinen weitgehenden Gestaltungsspielraums des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers - für eine vorgenommene Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst einleuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 18, 121 [124] ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Richterbesoldung NRW

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Ob diese Ungleichbehandlungen mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ist nach Maßgabe der folgenden Grundsätze zu beurteilen: Art. 3 Abs. 1 GG verbietet eine willkürliche ungleiche Behandlung von in den wesentlichen Punkten Gleichem; er ist daher verletzt, wenn sich - bei Anerkennung eines im allgemeinen weitgehenden Gestaltungsspielraums des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers - für eine vorgenommene Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst einleuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 18, 121 [124] ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
    Wegen der Abhängigkeit der Aufnahme juristischer Berufe, die die Befähigung zum Richteramt voraussetzen, vom Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung und wegen des damit gegebenen engen Zusammenhangs zwischen Prüfung und Berufswahl sind Vorschriften über die zweite juristische Staatsprüfung an Art. 12 Abs. 1 GG, der als lex specialis insoweit Art. 2 GG als Prüfungsmaßstab ausschließt (BVerfGE 23, 50 [55 f.]), zu messen (vgl. BVerwGE 38, 105 [113] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.03.1971 - III C 54.70

    Feststellung eines Kriegssachschadens - Einheitswert eines Betriebsgrundstückes - …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1973 - V A 76/71
  • VG Frankfurt/Main, 26.01.1972 - III/2-E 96/69
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …

    Es ist nicht auszuschließen, daß die vom Kläger geltend gemachten Einstellungschancen eines Arztes im medizinisch-wissenschaftlichen Bereich auch von dem Ergebnis der Vorprüfung beeinflußt werden können (vgl. auch Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]).
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15

    Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob - was im Hinblick auf die formellen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zweifelhaft erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1975 - 7 C 38.74, juris; vom 20. November 1979 - 7 B 236/79, juris) - die Außerachtlassung der dritten Dezimalstelle (oder weiterer Dezimalstellen) allein durch eine Verwaltungsvorschrift, wie die vom Beklagten herangezogene Allgemeinverfügung des Ministeriums der Justiz vom 7. April 2014 (NDS. RPfl. 2014, 142), geregelt werden dürfte.

    Rn. 9 2. Entgegen der Auffassung des Klägers beruht das angefochtene Urteil auch nicht auf einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1975 (7 C 38.74).

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung - …

    Mag das Examensergebnis für die freiberufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts auch ohne Bedeutung sein, so genügt doch die bloße Möglichkeit des Berufswechsels, für den eine bessere Examensnote günstigere Fortkommenschancen eröffnen würde, um das Klagebegehren nicht als unnütz oder mutwillig erscheinen zu lassen (Urteil vom 27.06.1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]).

    Er hat in seiner Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 27.06.1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]; BVerfGE 37, 342) bisher die Verfassungsmäßigkeit der Drittelanrechnung in der Form der ungefilterten Verrechnung von Einzelnoten der Stationen und Arbeitsgemeinschaften vorausgesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2015 - 9 S 2297/14

    Benotung eines sogenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweises eines …

    Der Senat nimmt deshalb an, dass dem Beklagten kein "Konkretisierungsermessen" hinsichtlich der Berechnungsmethode für die Note des fächerübergreifenden Leistungsnachweises zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.1975 - VII C 38.74 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64; Sächs. OVG, Urteil vom 25.10.2002 - 4 B 791/01 -, SächsVBl. 2003, 193).

    Hat eine Prüfungsnote berufsbezogene Bedeutung, so folgt daraus, dass jede Regelung, die zu einer Notenverschlechterung führen kann, den verfassungsrechtlichen Erfordernissen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG genügen und deshalb durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes normativ angeordnet sein muss (BVerwG, Urteil vom 27.06.1975, a.a.O.).

    Dieses hat zwar entschieden, dass es sich bei einer berufszugangsbezogenen Prüfung verbietet, es allein der Verwaltungspraxis zu überlassen, ob eine Note durch Rundung oder durch Abbruch des Rechenvorgangs nach einer bestimmten Dezimalstelle ermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.1975, a.a.O.; siehe auch Beschluss vom 20.11.1979 - 7 B 236.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122; Sächs. OVG…, Urteil vom 25.10.2002, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 24.09.2009 - 3 A 550.07 -, juris;… Zimmerling/Brehm, a.a.O., Rn. 620;… etwas unklar Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 577 f.).

  • BVerwG, 20.11.2015 - 6 B 32.15

    Bestimmung der Gesamtnote auf Grundlage von Einzelnoten

    Die Wahl der Methode darf auch bei Fehlen einer normativen Regelung nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1975 - 7 C 38.74 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64 S. 13 ff.; Beschluss vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat das Berufungsurteil nicht auf einen abstrakten Rechtssatz gestützt, der einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 27. Juni 1975 - 7 C 38.74 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64) widerspricht (vgl. zur Divergenz: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1985 - 15 A 2461/82
    (Vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.06.1974 - 1 BvL 11/73 -, BVerfGE 37, 342 (353); BVerwG, Urt. v. 27.06.1975 - VII C 38.74 -, Buchholz 421.0 Nr. 64;… OVG NW, Urt. v. 07.04.1976 - III A 1029/73 - Semler, NJW 1973, S. 1774).

    (Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 27.06.1975 - VII C 38.74 -, a.a.O.;… Urt. des Senats v. 26.10.1973 - XV A 804/73 -, v. 09.08.1974 - XV A 543/72 -, OVGE 30, 20 (23) sowie v. 30.08.1974 - XV A 735/72 - OVG NW, Urt. v. 07.04.1976 - III A 1029/73 - Urt. v. 29.04.1980 - 17 A 1411/78).

    (Vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.1975 a.a.O.; Beschl. v. 27.07.1979 - 7 CB 68.79 -, Buchholz 421.0 Nr. 118; OVG NW, Urt. v. 30.06.1981 - 18 A 1870/80 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - 1 A 1451/00
    Rn. 51 Vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1975 - VII C 38/74 - Buchholz 421.0 Nr. 64.

    Rn. 55 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1975 - VII C 38.74 -, a.a.O.

  • BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß einer …

    Daß eine derartige Auslegung einer landesrechtlichen Prüfungsvorschrift vergleichbaren Inhalts nicht gegen Bundesrecht verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Beschluß vom 20. November 1979 - BVerwG 7 B 236.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - a.a.O. Nr. 64 S. 13 ff.).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77

    Anspruch auf Anhebung der Ausbildungsnote - Überprüfbarkeit der Festsetzung der …

    Es genügt die bloße Möglichkeit des Berufswechsels, für den eine bessere Examensnote günstigere Fortkommenschancen eröffnen würde, um das Klagebegehren nicht als unnütz oder mutwillig erscheinen zu lassen (Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64).

    Er hat in seiner Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]; BVerfGE 37, 242) bisher die Verfassungsmäßigkeit der "Drittelanrechnung" in der Form der "ungefilterten" Verrechnung von Einzelnoten der Stationen und Arbeitsgemeinschaften vorausgesetzt.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch - …

    Der Gesetzgeber hat zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats bei der Änderung von Prüfungs- und Ausbildungsvorschriften darauf zu achten, daß sich aus dem Übergang keine übermäßigen unzumutbaren Belastungen ergeben (BVerfGE 37, 342 [354]; Urteil des Senats vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 73.77

    Verfassungsmäßigkeit der Drittelanrechnung in Form einer ungefilterten …

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 88.77

    Beurteilungsspielraum bei Prüfungsleistungen - Erteilung einer Ausbildungsnote …

  • VG Münster, 14.03.2005 - 10 K 1437/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Änderung der Festsetzung einer …

  • VGH Hessen, 02.08.1977 - II OE 30/77
  • VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07

    Prüfungsrecht - Zumutbarkeit der Prüfungsbedingungen bei hohen Raumtemperaturen; …

  • BVerwG, 28.01.1977 - 7 C 14.76

    Ärztliche Vorprüfung - Prüfungsleistung - Durchschnittsleistung aller Prüflinge - …

  • BVerwG, 02.08.1985 - 7 CB 78.84

    Bewertung und vorgeschriebene Gewichtung von Prüfungsleistungen

  • BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75

    Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen …

  • BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79

    Befugnis der zuständigen Behörde zur Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle …

  • BVerwG, 14.05.2002 - 6 B 22.02

    Anforderungen an die schriftliche Begründung einer Prüfungsbewertung bei …

  • VGH Hessen, 09.06.1994 - 6 UE 2944/93

    Diplomprüfung: Bildung der Gesamtnote - zur Berücksichtigung bzw …

  • BVerwG, 24.03.1976 - 7 B 65.75

    Verfassungsmäßigkeit von Regelung des Prüfungsverfahrens durch Rechtsverordnung - …

  • BVerwG, 20.04.1978 - 7 B 122.77

    Chancengleichheit im Prüfungswesen - Zweite juristische Staatsprüfung - …

  • BVerwG, 09.01.1978 - 7 B 91.76

    Einzelbewertungen - Rechnerische Zusammenfassung - Gesamtbewertungen - Gebot der …

  • BVerwG, 17.09.1976 - 7 B 105.76

    Bescheinigung für Prüflinge - Ablegen der Prüfung - Notenbezeichnungen - …

  • BVerwG, 27.01.1981 - 2 B 83.79

    Erstprüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91

    Pädagogische Prüfung für das Lehramt; Lehramt; Zwischennote

  • BVerwG, 05.04.1978 - 7 B 46.78

    Antrag auf Austellung eines bestimmten Prüfungszeugnisses - Problematik der …

  • BVerwG, 19.10.1977 - 7 B 131.77

    Anrechnung einer Ausbildungsleistung - Ausbildung - Ausbildungsnote nach neuem …

  • VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15

    Prüfungsrecht: Anspruch auf Ausstellung eines neuen Diplomzeugnisses mit der …

  • OVG Bremen, 31.10.1978 - II BA 1/78

    Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses über die Qualifikation für die …

  • OVG Bremen, 12.11.1976 - II BA 19/76

    Bewertung von Prüfungsleistungen in der 2. Juristischen Staatsprüfung; Zulässige …

  • BVerwG, 18.10.1979 - 7 B 212.79

    Festsetzung sowie Anrechnung der Ausbildungsnote im niedersächsischen …

  • OVG Bremen, 11.09.1979 - I BA 35/77

    Rechtsschutzbedürfnis für die Klage gegen das Prüfungsergebnis einer Großen …

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