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| BVerwG, 26.10.1977 - VII C 4.76 |
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- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil der Gemeinde - Niederschlagswasserbeseitigung - Bemessung des Gebührensatzes - Schmutzwasserbeseitigung - Niederschlagswasserbeseitigung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.07.1972 - V 60/71
- BVerwG, 26.10.1977 - VII C 4.76
Papierfundstellen
- ZMR 1978, 301
- BB 1978, 429
Wird zitiert von ... (65)
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz es nicht verlangen, dass Benutzungsgebühren strikt nach dem Maß der durch die jeweilige Benutzung verursachten Kosten erhoben werden müssen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 39). - BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81
Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …
Der Gleichheitssatz verlangt, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, nicht, daß die Entwässerungsgebühren nach dem Naß der durch die Benutzung des einzelnen Gebührenschuldners verursachten Kosten erhoben werden müssen (vgl. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 S. 1 [6] und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 [39]).Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß eine erhöhte Gebührenbelastung für eine unterschiedliche Art der Benutzung, also etwa für die Ableitung besonders verschmutzter Abwässer, mit dem Gleichheitssatz vereinbar wäre (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O.).
Er fordert in Verbindung mit dem Gleichheitssatz nur, daß die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem umfang der Benutzung bemessen wird, so daß bei gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren gezahlt werden (…vgl. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - a.a.O. und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O.; Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG VII B 32.71 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 131 S. 54 [57]).
Auch das Äquivalenzprinzip verlangt eine Bemessung der Gebühr nach dem Maß der durch die jeweilige Benutzung verursachten Kosten nicht (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
Sind im Fall einer Mischkanalisation die Kosten, die für die Beseitigung des auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Regenwassers zusätzlich entstehen, nach Abzug des von der Gemeinde überhommenen Kostenanteils nur geringfügig, so verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz oder gegen das Äquivalenzprinzip, wenn die Entwässerungsgebühren allein nach dem Frischwassermaßstab erhoben werden (wie Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37).Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - (Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 [38 f.]) entschieden.
Daß die vom Berufungsgericht angewendete Berechnungsmethode bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O. S. 38 f.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz nicht gebieten, die Entwässerungsgebühren nach dem Maß der durch die Benutzung im Einzelfall jeweils verursachten Kosten zu erheben (Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O. S. 39 und vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 [15] m.weit.Nachw.).
Nicht indessen fordern diese Rechtssätze des Bundesrechts, daß der Ortsgesetzgeber den zweckmäßigsten, vernünftigsten oder wahrscheinlichsten Maßstab anwendet (Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O. S. 39).
Auf der Grundlage dieser Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, daß der Frischwassermaßstab mit Blick auf die Kosten der Beseitigung des auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Regenwassers nicht gegen den Gleichheitssatz und nicht gegen das Äquivalenzprinzip verstößt, wenn entweder die daraus folgende Benachteiligung der Wassergroßverbraucher durch die Regelung einer Gebührendegression ausgeglichen wird (Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 [29], Urteil vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 S. 1 [7]) oder wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Regenwasserbeseitigung von den angeschlossenen Grundstücken geringfügig sind (Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132 S. 57 [59] und vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30 S. 17 [19], Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O. S. 37).
- BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Die Revision bittet unter Berufung auf eine im Schrifttum vertretene Meinung (Stumpf/Zimmermann BB 1978, 429) um Überprüfung, ob die Vorschrift des § 89 b Abs. 4 HGB auf Vertragshändlerverträge anwendbar sei. - OVG Saarland, 29.06.2016 - 1 A 79/15
Voraussetzungen einer Pflicht zur Einführung gesplitteter Abwassergebühren zur …
Wegen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten Ermessens muss nicht der zweckmäßigste, vernünftigste oder wahrscheinlichste Maßstab zur Anwendung gelangen; die besonderen örtlichen Verhältnisse und die Praktikabilität des Gebührenmaßstabes können berücksichtigt werden.(u.a. BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 -, juris Rdnr. 16, …und Beschluss vom 25.3.1985 - 8 B 11/84 -, juris Rdnr. 8 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.2015 - 1 A 398/14 -, juris Rdnrn. 30, 42) Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und der Gesetzesbegründung(LT-Drs. 7/852 vom 21.10.1977 zum Entwurf des Kommunalabgabengesetzes (zitiert im Urteil des Senats vom 3.6.2002)) darf die einzelne Gemeinde sich für jeden in Betracht kommenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab entscheiden, sofern dieser nicht in einem - wie zu betonen ist - offensichtlichen Missverhältnis zu der Benutzung steht.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.2002 - 1 R 20/01 -, juris Rdnrn. 42 ff.).Der Senat hat zu dieser Problematik im Jahr 2002(OVG des Saarlandes…, Urteil vom 3.6.2002, a.a.O., Rdnrn. 47 ff, 54 ff.) entschieden, dass zu fordern sei, dass entweder die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung im Verhältnis zu den gesamten Entwässerungskosten geringfügig sind, wobei der Grenzwert insoweit im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 12.6.1972 - VII B 117.70 -, Urteil vom 26.10.1977, a.a.O., Beschlüsse vom 25.3.1985, a.a.O., vom 7.2.1989 - 8 B 129.88 -, und vom 27.10.1998 - 8 B 137.98 -, jew. juris) mit 12 v.H. anzunehmen sei, oder dass - insoweit in Anlehnung an die damalige obergerichtliche Rechtsprechung - gemäß dem Grundsatz der Typengerechtigkeit bei der weitaus überwiegenden Zahl der angeschlossenen Grundstücke der betreffenden Gemeinde - rund 90 v.H. - infolge einer homogenen Siedlungsstruktur das Verhältnis zwischen abgeleiteter Niederschlagsmenge einerseits und abgeleiteter Schmutzwassermenge andererseits annähernd gleich ist.(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22.3.1982 - 2 A 1584/79 -, vom 8.8.1984 - 2 A 2501/78 -, und vom 5.8.1994 - 9 A 1248/92 - HessVGH , Urteil vom 19.9.1996 - 5 UE 3355/94 - später ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.10.2004 - 2 S 2806/02 -, jew. juris).
Denn zum einen hängt das Ergebnis der Zuordnung der Gesamtkosten zu den einzelnen Kostenblöcken der Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung von der zur Anwendung gebrachten Methode ab, wobei die insoweit zu beachtenden Anforderungen an die Zulässigkeit einer Ermittlungsmethode - wie das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 26.10.1977, a.a.O., Rdnr. 16, Beschlüsse vom 25.3.1985, a.a.O., Rdnr. 5 und vom 13.5.2008 - 9 B 19.08 -, juris Rdnrn. 4 ff.) immer wieder betont hat - dem jeweiligen Landesrecht zu entnehmen sind, und zum anderen schließt allein der Umstand, dass die von der Fachliteratur angeführten - jeweils an bestimmte örtliche Gegebenheiten anknüpfenden - Untersuchungen, statistischen Erhebungen und Berechnungen die anteiligen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung mit mindestens 25 v.H. der Gesamtkosten beziffern, nicht aus, dass es insbesondere in ländlichen Gemeinden Entwässerungssysteme geben mag, die dem Anwendungsbereich der 12 % - Grenze unterfallen könnten.(so auch BayVGH…, Urteil vom 31.3.2003 - 23 B 02.1937 -, juris Rdnr. 33).
Bundesrechtlich sei eine Aufteilung der Gesamtkosten der Mischwasserkanalisation in dem Verhältnis einer fiktiven Trennkanalisation durch den Äquivalenzgrundsatz und den Gleichheitssatz nicht vorgegeben.(BVerwG, Urteil vom 26.10.1977, a.a.O., Rdnr. 16, …und Beschluss vom 25.3.1985, a.a.O., Rdnr. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.4.1975 - VII C 41.73 -, juris) Die Mehrkostenmethode finde ihre Grundlage im irrevisiblen Landesrecht, weswegen sich die Frage ihrer Zulässigkeit allein nach Landesrecht beurteile.
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87
Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation
Letzteres ist der Fall, wenn der Anteil dieser Kosten an den gesamten Kosten der Entwässerung nicht mehr als 12 v.H. beträgt ( BVerwG, Beschluß vom 12.6.1972 - VII B 117.70 -, DÖV 1972, 722; Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 -, KStZ 1978, 131; Beschluß vom 25.3.1985 - VIII B 11.84 -, KStZ 1985, 129; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 - 2 S 199/80 -, VBlBW 1984, 346; Urteil vom 3.11.1987 - 2 S 887/86 -).Dieses höhere Maß der Benutzung läßt ein lediglich an der Abwassermenge ausgerichteter Gebührenmaßstab unberücksichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 -, KStZ 1978, 131; OVG Münster, Urteil vom 14.5.1969 - II A 687/67 -, KStZ 1969, 160; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.4.1980 - 3 A 258/78 -, KStZ 1980, 190; VGH München, Urteil vom 26.5.1976 - Nr. 125 IV 72 -, KStZ 1976, 196; VGR Bad.-Württ., Beschluß vom 11.11.1982 - 2 S 1104/82 -).
Insbesondere zwingen das Äquivalenzprinzip in seiner bundesrechtlichen Ausprägung und das Willkürverbot den Satzungsgeber nicht, unter mehreren geeigneten Wahrscheinlichkeitsmaßstäben für die Bemessung der Benutzungsgebühren denjenigen zuwählen, der dem Wirklichkeitsmaßstab am nächsten kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.1975 - VII C 41.73 -, KStZ 1975, 191; Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 -, KStZ 1978, 131/132; Urteil vom 16.9.1981 - 8 C 48.81 -, DVBl. 1982, 76/77 - Urteil vom 1.8.1986 - 8 C 112.84 -, NVwZ 1987, 231; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 - 2 S 199/80 -, VBlBW 1984, 346; Urteil vom 2.9.1988 - 2 S 1719/88 - ).
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 47.81
Heranziehung zu einer Abwassergebühr - Erhebung von Benutzungsgebühren bei …
Der Gleichheitssatz verlangt, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, nicht, daß die Entwässerungsgebühren nach dem Maß der durch die Benutzung des einzelnen Gebührenschuldners verursachten Kosten erhoben werden müssen (vgl. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 S. 1 [6] und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 [39]).Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß eine erhöhte Gebührenbelastung für eine unterschiedliche Art der Benutzung, also etwa für die Ableitung besonders verschmutzter Abwässer, mit dem Gleichheitssatz vereinbar wäre (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O.).
Er fordert in Verbindung mit dem Gleichheitssatz nur, daß die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen wird, so daß bei gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren gezahlt werden (…vgl. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - a.a.O. und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O.; Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG VII B 32.71 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 131 S. 54 [57]).
Auch das Äquivalenzprinzip verlangt eine Bemessung der Gebühr nach dem Maß der durch die jeweilige Benutzung verursachten Kosten nicht (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07
Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken
Von dem von dem Beklagten erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1977 (- BVerwG 7 C 4.76 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37, S. 39) weicht der Senat schon deswegen nicht ab, weil das Bundesverwaltungsgericht ausschließlich die Frage zu klären hatte, ob die Bemessung der Entwässerungsgebühren (Verbrauchsgebühren) nach dem von der Beklagten angewendeten modifizierten Frischwassermaßstab ohne besondere Berücksichtigung der Niederschlagswasserbeseitigung das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitssatz verletzt. - OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
Kalkulation einer Abwassergebühr; Verrechnung von Kostenüberdeckung und …
Cosack/Dudey, GemHH 2004, S. 249/250, kommt zusätzlich bezogen auf die Schmutzwasserbeseitigung zu einem ähnlichen Ergebnis, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung als Basiskosten betrachtet werden (BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 - juris Rn. 22, zum Beitragsrecht, wonach weder die Straßen- noch die Grundstücksentwässerung die originäre Entwässerung sind, und Rn. 17 zum landesrechtlichen Kostendeckungsprinzip; vgl. aber BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 - VII C 4.76 - juris Rn. 17…, Beschluss vom 25. März 1985 - 8 B 11/84 - juris Rn. 6 und Urteil vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297, wonach die gewählte Methode zur Aufteilung der Gesamtkosten einer Mischkanalisation ihre Grundlage im einschlägigen Orts- und Landesrecht hat und deshalb bundesrechtlich nicht revisibel ist).Dass diese sich mit einer anderen Abgabenart und den bundesrechtlichen Vorgaben der Regelungen zum Erschließungsbeitrag befassende Entscheidung hier zur Begründung der gewählten Kostenschlüssel herangezogen wurde, führt jedoch nicht auf die Schlussfolgerung, dass die gewählten Kostenschlüssel offenkundig fehlerhaft und mit dem (landesrechtlichen) Grundsatz der Kostenverursachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 - VII C 4.76 - juris Rn. 16 m. w. N., wonach das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz nicht verlangen, dass die Entwässerungsgebühren nach dem Maß der durch die jeweilige Benutzung verursachten Kosten erhoben werden müssen) nicht vereinbar wäre.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung, …
Es bestehe aber "keine Verpflichtung, den zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten und wahrscheinlichsten Maßstab zu wählen" (…BVerfG, a.a.O., Rn. 70; st. Rspr. BVerwG…, Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 -, juris Rn. 23;… Urteil vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 -, juris Rn. 30; Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 25. März 1985 - BVerwG 8 B 11.84 -, juris Rn. 8 m.w.N.;… Beschluss vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 7 BN 6.07 -, juris Rn. 8 m.w.N.). - OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10
Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren, …
- BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
Vorgaben für die Ausgestaltung des Maßstabs von Entwässerungsgebühren aus dem …
- VG Weimar, 25.11.2009 - 3 K 636/08
Beruhen eines Abwassergebührenbescheids auf einer rechtswidrigen und damit …
- OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05
Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2025 - 9 D 64/19
Schmutzwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Äquivalenzprinzip; …
- OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04
Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung
- OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren …
- BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10
Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot
- OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
- BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88
Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung
- VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 4971/04
20-Kubikmetergrenze bei Abwassereinleitung einer Metzgerei; abwasserrechtliche …
- BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 22.81
Bemessung der Grundgebühr nach der Größe der Wasserzähler und nach 85 vom Hundert …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2003 - 1 L 323/02
Gleichheitsgrundsatz, Praktikabilität, Typengerechtigkeit; Systemgerechtigkeit, …
- VG Freiburg, 28.11.2002 - 4 K 1340/99
Bemessung der Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche bei einem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09
Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1997 - 9 A 4821/95
- BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 125.86
Personenbeförderung - Kostensätze - Verlustausgleich - Pauschalierte Begünstigung …
- BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 23.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- VG Arnsberg, 17.02.2015 - 11 K 527/14
Erfolgreiche Klage des Landes gegen die Festsetzung von Gebühren für die …
- VGH Hessen, 24.04.2007 - 5 N 2781/05
- OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
- BVerwG, 19.01.1989 - 8 B 117.88
Oberflächenentwässerung - Gebührenberechnung - Gleichheitssatz
- VG Arnsberg, 07.07.2011 - 11 K 1898/10
Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren auf Grundlage eines differenzierten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1997 - 9 A 4821/95
- VGH Hessen, 18.03.1993 - 5 TH 1914/87
Zur Erneuerung einer Kläranlage - Auswirkungen auf Altanlieger
- VGH Hessen, 05.05.1989 - 5 TH 2098/85
Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag
- BVerwG, 20.01.1978 - III B 75.73
Bewertung eines Grundstücks als Bauland - Nichtzulassung der Revision mangels …
- VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 993/13
Nach dem Frischwassermaßstab berechnete Abwasserbeseitigungsgebühr.
- OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - 2 KN 3/10
- VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 39/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren; …
- VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 35/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren; …
- VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 1574/04
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1990 - 2 A 1124/86
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Abgabenbescheids zur Erhebung weiterer …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 236/91
- VG Weimar, 14.11.2001 - 3 E 343/01
- VG Weimar, 01.10.2001 - 3 E 302/01
- BVerwG, 29.02.1980 - 2 B 31.79
Nichtbeförderung eines Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 - Mangelnde …
- VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 1121/02
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren durch Gemeinde Hellenthal rechtswidrig
- BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 14.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen allgemeine …
- VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 2405/03
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren durch Gemeinde Hellenthal rechtswidrig
- VG Frankfurt/Main, 14.07.1998 - 6 E 863/97
- BVerwG, 10.12.1991 - 8 B 99.91
Unterschiedliche Behandlung von Wasserkraftnutzern
- BVerwG, 03.10.1986 - 3 B 73.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung eines …
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2019 - 5 K 2329/17
Kanalbenutzungsgebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2002 - 9 A 292/00
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1988 - 3 A 91/87
Gebührenbemessung bei der Benutzung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt; …
- BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 12.82
Anforderungen an eine Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in …
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2019 - 5 K 880/16
Entwässerungsgebühren zuzüglich Trinkwassergebühren
- VG Minden, 01.03.2000 - 9 K 1040/98
Starkverschmutzer-Zuschlag
- VG Aachen, 01.09.1995 - 7 K 1005/92
Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung für die Heranziehung zu …
- OVG Niedersachsen, 23.09.1992 - 9 L 67/90
- VG Minden, 29.09.2005 - 9 K 518/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Wasserverbrauchsgebühren sowie von …
- VG Halle, 21.03.2002 - 4 A 1273/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.1986 - 10 C 24/85
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