Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1976 - VII C 5.76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters - Urlaub eines Verwaltungsrichters
Papierfundstellen
- DÖV 1976, 606
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21
Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts
Ein im Urlaub befindlicher ehrenamtlicher Richter ist an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verhindert und muss durch seinen Vertreter ersetzt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 3 ER 210.69 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 4 und vom 13. Mai 1976 - 7 C 5.76 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …
Die Revision ist auch in diesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl.Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17] undvom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13]). - BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82
Teilnahme an einer Beerdigung - Arbeitskollege - Triftiger Hinderungsgrund - …
Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung gelten die an die Verhinderung von Schöffen gemäß § 54 Abs. 1 GVG gestellten strengeren Anforderungen nicht für die ehrenamtlichen Richter nach § 30 Abs. 2 VwGO (Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13 m.w.N.).Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen Darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (Beschluß vom 22. November 1979 - BVerwG 6 CB 56.79 - DÖV 1980, 766 [767]; Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13).
- BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Die Verfahrensweise des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts entspricht der Rechtslage (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 104.73 - BVerwGE 44, 215 [216] und Beschluß vom 13. Mai 1976 - BVerwG VII C 5.76 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13 S. 9 [10 f.]). - BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine …
Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ; Beschlüsse vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - , vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - sowie vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ). - BVerwG, 26.06.1986 - 2 CB 5.85
Beschluss - Tatbestandsberichtigungsantrag - Mündliche Verhandlung - …
Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73], Beschlüsse vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - und vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - sowie Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ). - BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79
Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter
Bd. 27 Nr. 171 S. 765 - RiA 1976, 29] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13 - VerwRspr. - BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der …
Vielmehr darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG -) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerwG-Beschlüsse vom 22. November 1979 6 CB 56/79, HFR 1981, 386; vom 13. Mai 1976 VII C 5/76, Buchholz, a.a.O., 310, § 30 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im …
Die Revision ist auch indiesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17], vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13] und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]). - BVerwG, 27.03.1984 - 6 CB 103.82
Rechtsmittel
Die Revision ist auch in diesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - ). - BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80
Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts - …
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