Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1979 - VII C 53.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kommunale Abgaben - Örtliche Aufwandsteuer - Einkommensteuer - Grundsteuer - Zweitwohnungsteuer - Örtliche Radizierung - Gleichartigkeitsgebot - Fremdenverkehrsgemeinde - Kapitalanlage - Erholung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 15.11.1976 - I 129/75
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1977 - II 201/77
- BVerwG, 26.07.1979 - VII C 53.77
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Papierfundstellen
- BVerwGE 58, 230
- NJW 1980, 796
- MDR 1979, 1049
- DVBl 1980, 56
- DB 1980, 51
- DÖV 1980, 44
Wird zitiert von ... (126) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Vergnügungssteuer
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Die Ersetzung des Begriffs "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a.F. durch den Begriff "örtliche" Steuern in Art. 105 Abs. 2 a GG hat keine sachliche Minderung gebracht (so BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [61]).Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 4. Juni 1975 (BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [61 ff.] betr. Vergnügungssteuer) ausgeführt, der Begriff der Gleichartigkeit in Art. 105 Abs. 2 a GG habe neben dem Erfordernis der "örtlichen Radizierung" eine die Befugnisse des Landesgesetzgebers zusätzlich beschränkende selbständige Bedeutung.
Die Frage, wie der Begriff gleichartig in Art. 105 Abs. 2 a GG im einzelnen zu definieren sei, stelle sich erst dann, wenn geprüft werden müsse, ob eine von einem Land erfundene neue örtliche Steuer gegen das Gleichartigkeitsverbot verstoße (BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [64]).
Diese Auslegung des Gleichartigkeitsbegriffs in Art. 105 Abs. 2 a GG ist indessen mit der zuvor genannten Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [61]) nicht vereinbar.
Ausgangspunkt der Prüfung ist dabei stets der Vergleich der steuerbegründenden Tatbestände (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193]; 40, 56 [62]).
Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]).
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist die in der Satzung der Beklagten geregelte Abgabe eine Steuer im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG und der Begriffsdefinitionen des § 1 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung - AO a.F. -, jetzt § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung vom 16. März 1976 - AO 1977 - (BGBl. I S. 613), die den Begriff der Steuern im Sinne des Grundgesetzes wiedergeben (vgl. BVerfGE 3, 407 [435]; 49, 343 [353]).Aus dieser unbestimmten Zweckbindung des Aufkommens läßt sich jedoch nicht entnehmen, daß die Abgabe den Charakter einer Gegenleistung des Abgabeberechtigten zugunsten des Abgabepflichtigen habe (vgl. dazu BVerfGE 49, 343 [353 f.] betr. Wohnbauabgabe nach § 9 des schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetzes).
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zur württembergischen Einwohnersteuer (BVerfGE 16, 64 [74]) und zur schleswig-holsteinischen Wohnbauabgabe (BVerfGE 49, 343 [354]) bei der Prüfung, ob eine Aufwandsteuer vorliegt, darauf abgestellt, ob der steuerpflichtige Wohnrauminhaber bzw. Bauherr eigene Mittel aufgewendet habe.
Dies gilt insbesondere für die Wohnbauabgabe (BVerfGE 49, 343 [354]), die unabhängig davon erhoben wird, ob der Bauherr die Wohnung für sich selbst herstellt und damit Mittel für den persönlichen Lebensbedarf aufwendet, oder ob er - wie dies häufig der Fall ist - eine größere Anzahl von Wohnungen errichtet, um sie alsdann an Wohninteressenten zu vermieten oder zu veräußern; gerade bei der Wohnbauabgabe kann nicht davon gesprochen werden, daß mit ihr auch nur Typischerweise ein Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf besteuert werde.
Es bestehen wesentliche Unterschiede (vgl. hierzu BVerfGE 49, 343 [355 ff.], wo die Gleichartigkeit der schleswig-holsteinischen Wohnbauabgabe mit der Grundsteuer verneint wird).
Der Gesetzgeber hat bei der Erschließung von Steuerquellen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, der Art. 3 Abs. 1 GG erst dort eine Grenze setzt, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und diese daher willkürlich wäre (vgl. BVerfGE 49, 343 [360]).
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (so BVerfGE 16, 64 [74] betr. württembergische Einwohnersteuer; Urteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG 7 C 22.73 - in BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73] [281] betr. Vergnügungssteuer).Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zur württembergischen Einwohnersteuer (BVerfGE 16, 64 [74]) und zur schleswig-holsteinischen Wohnbauabgabe (BVerfGE 49, 343 [354]) bei der Prüfung, ob eine Aufwandsteuer vorliegt, darauf abgestellt, ob der steuerpflichtige Wohnrauminhaber bzw. Bauherr eigene Mittel aufgewendet habe.
Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 64 [75 f.]) die württembergische Einwohnersteuer, die mit der Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum in einer Gemeinde insoweit der Zweitwohnungssteuer ähnelt und heute zu den örtlichen Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG gerechnet wird (vgl. Bökelmann in DÖV 1973, 631; Haury in StuW 1979, 51 [56 f., 58]) als nicht gleichartig mit der Einkommensteuer bezeichnet.
Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 64 [73]) auch eine Gleichartigkeit der Einwohnersteuer mit der Grundsteuer verneint.
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Ausgangspunkt der Prüfung ist dabei stets der Vergleich der steuerbegründenden Tatbestände (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193]; 40, 56 [62]).Bei der Ausübung des Steuerfindungsrechts kann sich der Gesetzgeber von finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und steuertechnischen Erwägungen leiten lassen (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [203]).
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (so BVerfGE 16, 64 [74] betr. württembergische Einwohnersteuer; Urteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG 7 C 22.73 - in BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73] [281] betr. Vergnügungssteuer).Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]).
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Eine Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]; 31, 229 [264]; ferner 49, 343 [362]). - BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
- BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
Auslegung einfachen Rechts
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Eine Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]; 31, 229 [264]; ferner 49, 343 [362]). - BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Der Gesetzgeber wird durch Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht gehindert, bei der Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität sich mit einer Typengerechtigkeit zu begnügen (vgl. BVerfGE 31, 119 [130 f.]). - BVerwG, 28.06.1974 - VII C 97.72
Zulässigkeit der Getränkesteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969
Auszug aus BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]). - BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
- BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61
Speiseeissteuer
- BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 3.76
Verfassungsmäßigkeit der Getränkesteuer - Getränkesteuertatbestand - …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1977 - II 201/77
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
des Zweiten Senats vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn V... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Alfons Biermeier, Dr. Wolfgang Bongen, Dr. Werner Renaud, Gänsheidestraße 76 A, Stuttgart 1 - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Juni 1977 - II 201/77 -, c) den Wider spruchsbescheid des Landratsamts Bodenseekreis - Außenstelle Überlingen - vom 21. Januar 1975, d) den Bescheid über Zweitwohnungssteuer für das Rechnungsjahr 1973 der Stadt Überlingen vom 26. November 1973, e) mittelbar die Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21. Januar 1976 Entscheidungsformel: 1. Die Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21. Januar 1976 ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Juni 1977 - II 201/77 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.
c) Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg gerichtete Revision des Beschwerdeführers wies das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 26. Juli 1979 (BVerwGE 58, 230) zurück:.
Der Betrag des Mietaufwandes ist Maßgröße für die steuerliche Leistungsfähigkeit, die sich in der Verwendung bestimmter Einkommensteile für bestimmte Konsumgüter, hier das Innehaben einer Zweitwohnung, zeigt (vgl. Hahn, DStR 1980, S. 215 [218]).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ). - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Bei der Auslegung dieser Satzungsbestimmung geht das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 - (NVwZ 1991, 909) zunächst zutreffend von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG VII C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und - BVerwG VII C 12.77 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 2 S. 13) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325) entwickelten Begriff der Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG aus, den die Satzung der Beklagten offenkundig aufgreift.Da aber nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG VII C 53.77 - a. a. O., S. 235 und - BVerwG VII C 12.77 - a. a. O., S. 16 …sowie Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 8 B 22.94 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7, S. 1; BFH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - II B 126/94 - DStR 1995, 1111; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 u. a. - DStR 1995, 1270, Abdruck S. 6).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07
Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung
Einen solchen Anwendungsfall sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung u.a. im Vorhalten einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, weil ein derartiger Sachverhalt im Regelfall auf das Vorhandensein wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hindeutet (so BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [345]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - VII C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ff.; Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff.).Letztere werden zwar in Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht positiviert, sondern stillschweigend vorausgesetzt, doch sind sie durch eine feststehende höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [346] und Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - NJW 2005, 3556 [3557]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - VII C 33.77 - BVerwGE 58, 230 ff.; Urteil vom 29. November 1991 - 8 C 107.89 - NVwZ 1992, 1098 f.; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.; Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff.; Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 f.; Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1.07 - NVwZ 2008, 91 f.) hinreichend konkretisiert.
Damit erlangt das Vorhalten einer zweiten Wohnung im Lichte der Regelvermutung nur deshalb steuerliche Relevanz, weil der Steuerpflichtige zugleich Inhaber einer Erstwohnung ist (so BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [345]; BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 f. st. Rspr. seit BVerwGE 58, 230 [234]; a.A. FG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. November 2007 - 14 K 10476/02 B - juris Rn. 30).
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Hingegen scheiden solche Wohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die als reine Geld- oder Vermögensanlage gehalten werden, also nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 1). - BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 …und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5). - BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …
Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 9 S. 6).Dabei ist unter Aufhebung des entgegenstehenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1979 (- BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ff.) entschieden worden, eine Zweitwohnungssteuersatzung, die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken gehaltene Zweitwohnungen von der Besteuerung ausnehme, verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil das Wesen einer Aufwandsteuer es ausschließe, auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke für das Innehaben der Wohnung abzustellen (…BVerfGE a.a.O., S. 357).
- FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94
Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
So hat die Rechtsprechung etwa anerkannt, dass der Steuertatbestand nicht deshalb entfällt, weil der Steuerschuldner geltend macht, die Wohnung sei ihm unentgeltlich überlassen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983, a.a.O. S. 349). - VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01
Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus; …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 1; OVG NRW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, S. 43 ff. (S. 45) m.w.N.Rn. 54 St.R., vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 1.
Rn. 57 Vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, S. 325 ff. (S. 346 ff.); BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 1; OVG NRW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, S. 43 ff. (S. 44).
Rn. 64 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, S. 325 ff. (S. 351 ff.); BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 8 B 86/88 -, NVwZ 1989, S. 565 f.; BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 -, BStBl. II 1997 S. 469 ff. (S. 471); OVG NRW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, S. 43 ff. (S. 44).
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89
Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - 22 A 3850/92
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer; Begriff des Innehabens einer Wohnung
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
- BVerwG, 25.04.2013 - 9 B 41.12
Hundesteuer, Aufwand, örtliche Aufwandsteuer.
- BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21
Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00
Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01
Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer, …
- VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
Kommunalabgaben: Verpackungssteuer (-satzung) der Stadt Kassel
- BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 19/02
- BVerwG, 19.03.1981 - 8 B 10.81
Straßengesetz - Straßenreinigungsgebühren - Frontmetermaßstab - Gleichheitssatz - …
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach …
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954
Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung // …
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; …
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
Zusammentreffen von beitragsfähigen Fremdkapitalkosten und Vorausleistungen - …
- OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles …
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß
- VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der …
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 18/02
- VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
- BVerwG, 20.02.1995 - 8 B 24.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 04.05.1995 - 8 B 56.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 175.94
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Abgrenzung zwischen der …
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 169.94
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Abgrenzung zwischen der …
- BVerwG, 12.02.1992 - 8 B 125.91
Begriff der reinen Kapitalanlage - Kriterium der rein theoretischen Verfügbarkeit …
- VG Stuttgart, 10.06.2026 - 1 K 3489/23
Zweitwohnungssteuer; Anhörung; Begründung; Heilung; Unbeachtlichkeit; …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.05.1985 - 13 C 2/84
Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ; …
- BVerwG, 09.02.1995 - 8 B 18.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01
Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch …
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen …
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2014 - 18 K 5235/12
Hundesteuer Hundehalter Halterbegriff gewerbliche Hundehaltung Aufnahme in den …
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 7.94
Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandsteuer - Abgrenzung zur reinen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87
Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 15.94
Erfassung des besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2026 - 14 A 2130/22
Zweitwohnungssteuer; Miteigentum; Nutzungsberechtigung
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2007 - 4 L 493/03
Zweitwohnungssteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem. …
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 6.94
Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen …
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 9.94
Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen …
- BVerwG, 17.05.1991 - 8 B 63.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides; …
- VG Aachen, 25.05.2004 - 4 L 146/04
Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides zur Zweitwohnungssteuer ; …
- BVerwG, 25.10.1991 - 8 B 130.91
Zweitwohnungssteuer für eine lediglich als Kapitalanlage dienende Zweitwohnung - …
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.1984 - 2 S 2790/83
Zweitwohnungssteuer; steuerpflichtiger Personenkreis; rückwirkende Einbeziehung
- OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 9 LA 323/07
Zweitwohnungsteuerpflicht des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG
- BVerwG, 20.02.1995 - 8 B 26.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91
Steuerbegünstigung bei Vorhaltung einer Zweitwohnung für Zwecke der eigenen …
- BVerwG, 25.09.1991 - 8 B 94.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 452/07
Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine in Köln gelegene …
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 2794/91
Erhebung von Erschließungsbeiträgen, hier: Verteilungsmaßstab für bebaute oder …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.1991 - 2 L 118/91
Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 3412/06
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und …
- BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02
Gleichbehandlung der uneingeschränkten Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung …
- OVG Niedersachsen, 28.11.1996 - 13 L 4985/94
Zweitwohnung als Kapitalanlage; Anforderungen an Darlegung; widerlegbare …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 964/86
Zweitwohnungsteuer für baurechtswidrige Wohnung
- VGH Bayern, 11.06.2010 - 4 B 09.2092
Zweitwohnungsteuer; Eigennutzungsmöglichkeit von vier bzw. zwei Wochen im Jahr
- BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 120/20
Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land …
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 2306/99
Aufwandsteuer; GmbH; Hundesteuer; juristische Person; Kampfhund; natürliche …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 13 L 3504/00
Aufwand; Dauermieter; Jahresrohmiete; Mietwert; Mietzins; Satzung; Wohnung; …
- FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 119/20
Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 187/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- BVerwG, 15.10.2001 - 9 C 2.01
Einstufung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer - Steuerliche Bewertung …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
Zweitwohnungssteuer - Kapitalanlage
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz …
- VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05
Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; …
- VG Gelsenkirchen, 27.07.2009 - 2 L 461/09
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; "unbeanstandete …
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2003 - 16 K 941/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer …
- BFH, 26.06.1996 - II R 18/95
- VG Oldenburg, 19.11.2015 - 2 A 1939/14
Mietwert; Zweitwohnungsteuer
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 191/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 190/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- VG Gießen, 26.02.2008 - 8 E 493/07
Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Nutzung einer früheren Hauptwohnung als …
- VG Aachen, 12.04.2007 - 4 K 463/05
Streit über die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer; Unzulässigkeit einer …
- BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 74.90
Steuerrechtliche Voraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als …
- VG Aachen, 12.10.2006 - 4 K 384/04
Studenten, die mit Nebenwohnsitz in Aachen gemeldet sind, müssen …
- BVerwG, 16.12.1992 - 8 B 153.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Gelsenkirchen, 06.11.2008 - 2 K 3765/07
Vergnügungssteuer, Geldspielgerät, Gewinnmöglichkeit, erdrosselnde Wirkung, …
- VG München, 03.07.2008 - M 10 K 06.4647
Zweitwohnungsteuer; Schätzung der ortsüblichen Miete bei geringerem tatsächlichem …
- BVerwG, 05.05.1995 - 8 B 14.93
Nutzung von Kapital durch Erwerb und Vermietung einer nicht selbst genutzten …
- BVerwG, 15.03.1995 - 8 B 15.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 122.91
Zweitwohnung als reine Kapitalanlage bei nicht unerheblichen Zeiträumen der …
- VG Lüneburg, 05.12.2019 - 2 A 79/17
Beherbergungssteuer; Campingplatz; Gleich; Satzung
- VG Aachen, 23.10.2006 - 4 K 339/04
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer; …
- BVerwG, 13.05.1993 - 8 B 28.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 03.03.1992 - 8 B 140.91
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zweitwohnung als reine Kapitalanlage
- BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 123.91
Rein theoretische Verfügbarkeit über die Wohnung zu Eigennutzzwecken als …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.01.1992 - 2 L 82/91
Zweitwohungssteuer; Jahressteuer; Feriengäste; Abwältzbare Aufwandsteuer
- FG Bremen, 09.07.2003 - 2 K 105/03
Vergnügungsteuer 2001 und 2002; Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der …
- BVerwG, 26.05.1994 - 8 B 90.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 68.90
Anforderungen an die steuerrechtliche Qualifizierung einer Jagdsteuer als …
- BVerwG, 18.08.1983 - 8 B 13.83
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung einer …
- BVerwG, 26.05.1982 - 8 B 1.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erwerb einer …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2007 - 1 O 119/07
Kein Anspruch des Kindes auf Prozesskostenvorschuss bei Anfechtung eines …
- VG Schwerin, 04.12.2007 - 3 A 540/07
Festgesetzte Miete als Steuermaßstab; Voraussetzungen für …
- BVerwG, 22.09.1992 - 8 B 100.92
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde mangels genügender Darlegung der …
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 138.89
Voraussetzungen der Zulassung der Revision - Unterlassen der weiteren …
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des …
- VG München, 03.12.2010 - M 10 S 10.5085
Zweitwohnungssteuer; indexierte Jahresrohmiete; dauerhafte Vermietung unter …
- VG Aachen, 09.01.2008 - 4 L 443/07
Streit über die Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden für einen Zweitwohnsitz; …
- OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 13 K 3132/96
Steuererfindungsrecht für Zweitwohnungsteuer; Gesetzesvorbehalt; …
- OVG Niedersachsen, 14.01.1992 - 9 L 4564/91
- BVerwG, 20.05.1983 - 8 B 56.82
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche …
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