Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1979 - VII C 59.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bahnhofsbenennung nach Zusammenschluss zweier amtsfreier Gemeinden - Befugnisse der Bundesbahn zur Bahnhofsbezeichnung - Ergänzung zum gemeindlichen Namensrecht durch § 12 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 05.11.1974 - 10 K 1174/72
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1976 - XIII A 198/75
- BVerwG, 06.07.1979 - VII C 59.76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.02.1974 - VII C 16.71
Gebrauch eines nichtamtlichen Gemeindenamens als Bezeichnung für Bahnhof
Auszug aus BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 59.76
Von der Zuordnung des gemeindlichen Namensrechts und des dieses Recht ergänzenden § 12 BGB zum Landesrecht ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - (BVerwGE 44, 351 [354]) ausgegangen, das sich mit dem Namensschutz der Gemeinden gegen Bahnhofsbezeichnungen der Bundesbahn befaßt.Das hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats in dem Urteil vom 8. Februar 1974 (BVerwGE 44, 351 [355, 356]) ebenfalls zutreffend entschieden.
Die Beklagte wird, wie der Senat in dem genannten Urteil bereits ausgesprochen hat (BVerwGE 44, 351 [357]), bei der Bezeichnung von Bahnhöfen für den Reise- und Güterverkehr in Ausübung ihrer Organisationsgewalt tätig.
- BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75
Laatzen
Auszug aus BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 59.76
Art. 28 Abs. 2 GG, aus dem die Revision ihre Ansicht von der bundesrechtlichen Natur des aus § 12 BGB hergeleiteten öffentlich-rechtlichen Namensschutzes der Gemeinden stützt, gewährleistet die Gemeinden nur institutionell, nicht jedoch individuell in ihrem Einzelbestande (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1978 - NJW 1979, 413 = DÖV 1979, 135), umreißt insbesondere nicht die Grundzüge des den einzelnen Gemeinden zustehenden Namensschutzrechts. - BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67
Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 59.76
Auch das von der Revision genannte Urteil des Senats vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - (BVerwGE 32, 252 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 20/67] [254]) hat ausgeführt, daß revisibles Bundesrecht nicht gegeben ist, wenn Lücken des Landesrechts durch Heranziehung entsprechender Vorschriften des Bundesrechts geschlossen werden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2009 - 4 M 217/09
Beschwerde der niedersächsischen Samtgemeinde "Oberharz" im Namensstreit …
Die in § 12 BGB geregelten Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gelten in einer solchen Konstellation entsprechend, wobei Rechtsgrundlage für das Abwehrrecht die Namensregelung im jeweiligen landesrechtlichen Kommunalrecht ist (…vgl. Blum u. a., Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, § 13 NGO Rdnr. 53 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteile v. 6. Juli 1979 - VII C 59.76 - und v. 8. Februar 1974 - VII C 16.71 -, jeweils zit. nach JURIS). - OVG Niedersachsen, 04.05.1992 - 7 L 3637/91
Umbenennung eines Bahnhofs; Namensänderung; Verwaltungsrechtsweg; …
Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, welcher die institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung enthält umfaßt insbesondere nicht die Grundzüge des den einzelnen Gemeinden zustehenden Namensschutzrechtes (BVerwG, Urt. v.,6.7. 1979 - 7 C 59.76 -, Der Städtetag 1980, 33).
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