Rechtsprechung
| BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit in einem elterlichen Betrieb - Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage und einer Beiladung des Leiters des Bezirkswehrersatzamtes - Bestimmung des Begriffs "elterlicher Betrieb" i. S. von § 12 Abs. 4 S. 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 65 ; WpflG § 12 Abs. 4
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 12.04.1962 - 2 K 393/61
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 219
- NJW 1963, 2184
- BB 1964, 17
- DB 1963, 1611
- DÖV 1963, 915
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 31.58
Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
Haben die Verwaltungsgerichte während der Geltung der MRVO 165 die Leiter der Kreis- und Bezirkswehrersatzämter als rechtlich interessierte Dritte angesehen und deshalb zum Rechtsstreit beigeladen (so in der von der Revision erwähnten, durch Urteil des Revisionsgerichts vom 3. Oktober 1958 abgeschlossenen Sache BVerwG VII C 31.58), so beruhte dies darauf, daß nach damaligem Verfahrensrecht nicht der Rechtsträger der Wehrverwaltung, sondern die jeweils tätig gewordenen Ausschüsse oder Kammern zu verklagen waren, so daß die Behördenleiter im Rechtsstreit ohne eigene prozeßrechtliche Beteiligung mit ihrer Auffassung nicht mehr zu Worte gekommen wären. - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
Das Rubrum der Klage ist im Revisionsverfahren dahin zu berichtigen, daß nicht der Musterungsausschuß, sondern die Bundesrepublik, vertreten durch den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung II, beklagte Partei ist (vgl. das Urteil vom 3. August 1962, BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]). - BVerwG, 30.10.1959 - VII C 112.59
Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
Das Bundesverwaltungsgericht hat schonim Urteil vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 -, NJW 1960, 644, ausgeführt, daß die auf § 12 Abs. 4 WehrPflG gestützte Klage auf Aufhebung des Musterungsbescheides in § 35 WehrPflG nicht nur als Anfechtungsklage bezeichnet, sondern ihrem Wesen nach auf die Anfechtung beschränkt ist.
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 91.67
Aufhebung des Musterungsbescheids - Maßgeblichkeit von Sach- und Rechtsstand im …
Zum Begriff des "elterlichen" landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes (Abweichung von BVerwGE 16, 219).In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar davon auszugehen, daß der Zweck der Zurückstellungsvorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG auch darin liegt, dem Wehrpflichtigen die ihm bereits eigene oder die ihm doch später mit Wahrscheinlichkeit zufallende wirtschaftliche Existenzgrundlage zu sichern (BVerwGE 16, 219).
Diese rechtliche Beurteilung, mit der der erkennende Senat im Ergebnis abweicht von der erwähnten Entscheidung BVerwGE 16, 219, schließt es aus, im Wege einer erweiternden Auslegung den Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG auch anzuwenden auf ein Zurückstellungsbegehren, mit dem der Wehrpflichtige seine Unentbehrlichkeit für einen solchen landwirtschaftlichen Betrieb geltend macht, der nicht in dem dargelegten Sinn sein "elterlicher" Betrieb oder ein ihm bereits selbst gehörender Betrieb ist.
- BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer - …
Obwohl die Revision mit dem angefochtenen Urteil darin übereinstimmt, daß die Bundesrepublik und nicht die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer der richtige Klagegegner ist, ist diese Frage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung nachzuprüfen (§ 137 Abs. 3 VwGO); das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vertritt in seinem der Revision in der Sache BVerwG VII C 60.62 unterbreiteten Urteil vom 12. April 1962 die Auffassung, auch für Bundesbehörden gelte die landesrechtliche Regelung des § 5 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung vom 26. März 1960 (GVBl. S. 47), wonach die Anfechtungsklage gegen die Behörde und nicht gegen ihren Rechtsträger zu richten ist, während das Verwaltungsgericht in der vorliegenden Streitsache diese landesrechtliche Vorschrift im. - BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG unter den Nummern 1 bis 3 besonders hervorgehobenen Tatbestände keine erschöpfende Aufzählung der Zurückstellungsgründe wegen besonderer Härte, enthalten und daß deshalb die Anerkennung anderer persönlicher Gründe als Zurückstellungsgründe nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG nicht ausgeschlossen ist, wenn ihre Nichtberücksichtigung zu einer besonderen Härte der Einberufung führen würde (BVerwGE 16, 219 und 24, 123).
- BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64
Steuerausschüsse
Hiergegen sind weder in der Rechtsprechung (BVerwGE 2, 147 [148]; 7, 66 [73]; 9, 169 [170]; 15, 106 [107]; 16, 219 [221]) noch im Schrifttum (…z. B. Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bd. I 2. Aufl. 1964, S. 115 f.) grundsätzliche Bedenken geäußert worden. - BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
Beiladung - Bundesland als Beklagter - Vermögensrechtliche Angelegenheit
Er ist dennoch Teil des Verwaltungsträgers, dem die Widerspruchsentscheidung zuzurechnen ist und der trotz der Weisungsfreiheit des Ausschusses in seiner prozessualen Handlungsfreiheit nicht beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG 7 C 60.62 - BVerwGE 16, 219 [221]). - BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65
Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …
Dagegen besteht z. B. keine solche unmittelbare Beteiligung bei der Untersagung des Gewerbebetriebes für einen Mitgesellschafter (BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1964 - BVerwG I CB 12.64 - [GewArch. 65, 34 = Buchholz BVerwG 310, § 65 VwGO Nr. 5]), im Wehrpflichtrecht für den Leiter des Kreiswehrersatzamts (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 60.62 - [BVerwGE 16, 219, 221 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 60/62]]), bei der Genehmigung neuer Musterbedingungen einer Lebensversicherung für eine Unfallversicherung (BVerwG, Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG I A 1.58 - [VerBAV 1960, 270]) und bei der Anfechtungsklage eines Beteiligten gegen einen Zusammenlegungsbeschluß nach § 93 Abs. 2 FlurbG für weitere Beteiligte (BVerwG, Beschluß vom 19. November 1965 - BVerwG IV CB 162.65 - [RdL 1966, 52]). - BVerwG, 14.02.1964 - VII C 28.63
Rechtsmittel
Der Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG steht unter dem Zurückstellungsgrund "besondere Härte" (vgl. das Urteil vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 219 [220]), die einzelnen Tatbestände des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 WehrPflG treffen, wie das Gesetz besagt, diesen Oberbegriff nur "in der Regel". - BVerwG, 17.01.1964 - VII C 177.63
Rechtsmittel
Die Beklagte bezieht sich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 -, vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 60.62, VII C 94.62 und VII C 96.62 - und vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 90.63 -. - BVerwG, 22.09.1970 - VIII B 74.70
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Voraussetzungen der …
Soweit die Beschwerde auf die Urteile BVerwGE 16, 219 und 24, 123 abhebt, kann sie damit einen die Revisionszulassung ermöglichenden Abweichungsfall nicht dartun. - BVerwG, 08.12.1969 - VIII B 80.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG unter den Nummern 1 bis 3 besonders hervorgehobenen Tatbestände keine erschöpfende Aufzählung der Zurückstellungsgründe wegen besonderer Härte enthalten und daß deshalb die Anerkennung anderer persönlicher Gründe als Zurückstellungsgründe nach der allgemeinen Härteregelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG nicht ausgeschlossen ist (BVerwGE 16, 219 und 24, 123). - BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 188.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Unterbrechung der Berufsausbildung des Wehrpflichtigen für die Zeit des …
- BVerwG, 17.01.1964 - VII C 142.63
Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für die Entscheidung über eine …
- BVerwG, 26.06.1970 - VIII CB 42.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.07.1968 - VIII B 50.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 16.05.1968 - VIII B 16.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.12.1966 - VII C 82.65
Rüge eines Verfahrensmangels nach § 34 Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Zurückstellung …
- BVerwG, 12.09.1963 - VII C 153.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.08.1963 - VII B 100.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.06.1969 - VIII B 111.67
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
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