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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,69
BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58 (https://dejure.org/1959,69)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1959 - VII C 92.58 (https://dejure.org/1959,69)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1959 - VII C 92.58 (https://dejure.org/1959,69)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 173
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche …

    ... Insbesondere ist bei dauerndem Aufenthalt im Inland ein gesetzl. Wohnsitz im Ausland nicht maßgebend (vgl. auch BVerwGE 8, 173[174]).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …

    Zu dem im Wehrpflichtgesetz an verschiedenen Stellen mit einheitlichem Sinngehalt verwendeten Begriff des ständigen Aufenthalts hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwGE 8, 173 und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß er dem Begriff des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne von § 7 BGB weitgehend entspricht.
  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 64.67

    Rechtsmittel

    Demnach unterliegen diejenigen Inlanddeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt im Lande Berlin haben, nicht der Wehrpflicht (BVerwGE 8, 173).

    Das Verwaltungsgericht ist dabei mit Recht davon ausgegangen, daß der Begriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WehrPflG übereinstimmt mit dem des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne von § 7 BGB (BVerwGE 8, 173 [174]).

    Sie stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Begriff des ständigen Aufenthaltes in seiner Anwendung auf noch in der Berufsausbildung befindliche Personen, wie sie insbesondere in der Entscheidung BVerwGE 8, 173 ihren Niederschlag gefunden hat.

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 77.67

    Rechtsmittel

    Demnach unterliegen diejenigen Inlanddeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt im Lande Berlin haben, nicht der Wehrpflicht (BVerwGE 8, 173).

    Dieses wird bei seiner abschließenden Entscheidung zu berücksichtigen haben, daß einerseits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 173 [172 f.]) junge Leute dadurch, daß sie an einem Orte eine Ausbildung beginnen, dort nicht ihren ständigen Aufenthalt im Sinne des Wehrpflichtgesetzes begründen, und zwar auch dann nicht, wenn sie die Absicht hegen, nach Abschluß der Ausbildung dort ihrem Beruf nachzugehen, daß aber andererseits die Aufnahme einer Berufsausbildung nicht ausschließt, daß sich aus anderen Umständen dennoch die Begründung eines ständigen Aufenthaltes am Ausbildungsorte ergibt.

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …

    Der Annahme, daß der Kläger im maßgebenden Zeitpunkt der hier angefochtenen Bescheide der Prüfungsgremien seinen ständigen Aufenthalt in Norderstedt bzw. in Hamburg 13 hatte, steht auch nicht die Feststellung des Verwaltungsgerichts entgegen, daß er seit dem Wintersemester 1971/72 ein Zweitstudium an der Universität Hamburg aufgenommen hatte, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber davon auszugehen ist, daß durch den Beginn eines Studiums oder einer anderen Ausbildung an einem Ort ein ständiger Aufenthalt in der Regel nicht begründet wird (vgl. BVerwGE 8, 173 [BVerwG 20.02.1959 - VII C 92/58]; 28, 193 [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64]; Urteile vom 24. August 1981 und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 90.82 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 12 = NJW 1983, 2276 = BWV 1983, 137).

    Jede andere Betrachtung würde regelmäßig dazu führen, daß Studentenehepaare keinen gemeinsamen Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB, der dem Begriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne des § 1 WPflG weitgehend entspricht (vgl. BVerwGE 8, 173 [BVerwG 20.02.1959 - VII C 92/58]; 28, 193 ), hätten, ein Ergebnis, das auch mit § 8 Abs. 2 BGB schwerlich vereinbar wäre, wonach sogar ein Minderjähriger, wenn er verheiratet ist, selbständig einen Wohnsitz begründen und aufheben kann.

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 47.67

    Rechtsmittel

    Demnach unterliegen diejenigen Inlanddeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt im Lande Berlin haben, nicht der Wehrpflicht (BVerwGE 8, 173).

    Das Verwaltungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß der Begriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WehrPflG übereinstimmt mit dem des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne des § 7 BGB (BVerwGE 8, 173 [174]).

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 72.67

    Rechtsmittel

    Demnach unterliegen diejenigen Inlanddeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt im Lande Berlin haben, nicht der Wehrpflicht (BVerwGE 8, 173).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 173 [174]) stimmt der Begriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WehrPflG mit dem des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne des § 7 BGB überein.

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 60.67

    Rechtsmittel

    Demnach unterliegen diejenigen Inlanddeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt im Lande Berlin haben, nicht der Wehrpflicht (BVerwGE 8, 173).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 173 [174]) stimmt der Begriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WehrPflG mit dem des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne des § 7 BGB überein.

  • BVerwG, 22.09.1967 - VIII B 74.67
    Mit diesen Ausführungen steht das argefochtene Urteil im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere mit dem vom Kläger bezeichneten Urteil BVerwGE 8, 173.

    Soweit mit der Beschwerde geltend gemacht wird, der dem Urteil BVerwGE 8, 173 zugrunde liegende Sachverhalt sei mit dem des vorliegenden Rechtsstreits nicht zu vergleichen, läßt sich dem Vorbringen des Klägers entnehmen, er fühle sich in Wirklichkeit gerade dadurch beschwert, daß das Verwaltungsgericht auch in seinem Falle nach den Grundsätzen dieses Urteils verfahren ist.

  • BVerwG, 10.07.1961 - VII B 106.60

    Würdigung einer Anmeldung in einer anderen Stadt als Wille zum nicht nur …

    Wenn die Beschwerde etwa geltend machen will, dem Kläger sei dadurch, daß das Verwaltungsgericht erst in den schriftlichen Gründen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1959 (BVerwGE 8, 173) eingegangen sei, das rechtliche Gehör versagt worden, so wäre ihm entgegenzuhalten, daß ihm die Bedeutung dieser Entscheidung für seinen eigenen Rechtsstreit nach seinen eigenen Ausführungen genau bekannt war.

    Daß dies nicht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht, ergibt sich schon daraus, daß nach dem Urteil in BVerwGE 8, 173 auch solche jungen Männer vom Gesetz als wehrpflichtig erfaßt werden, die in seinem Geltungsbereich ohne Begründung eines ständigen Wohnsitzes umherziehen.

  • BVerwG, 03.10.1967 - VIII B 107.67

    Definition des Begriffs des ständigen Aufenthalts

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 56.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 12.02.1964 - IV C 52.62

    Anspruch auf die Feststellung von Vertreibungsschäden und auf Entschädigung nach …

  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1971 - VIII CB 188.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wehrpflichtige mit früherem …

  • BGH, 21.02.1967 - 1 StR 621/66

    Verurteilung wegen Fahnenflucht - Aufhebung eines Urteils

  • BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 63.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 159.64

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils

  • BVerwG, 30.05.1984 - 8 B 80.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 30.05.1984 - 8 B 79.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 30.05.1984 - 8 B 83.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 133.67

    Ruhen der Wehrpflicht bei Auslandsaufenthalt des Wehrpflichtigen - Klage gegen …

  • BVerwG, 08.11.1967 - VIII B 133.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.02.1966 - VII C 2.66

    Örtliche Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für den Erlass eines …

  • BVerwG, 14.09.1965 - VII C 151.65

    Zurückweisung eines Antrages auf aufschiebende Wirkung - Zuständigkeit für die …

  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 97.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.05.1984 - 8 B 81.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 26.01.1971 - VIII B 56.68

    Widerruf eines angefochtenen Einberufungsbescheides - Kostenentscheidung nach der …

  • BVerwG, 11.05.1970 - VIII C 9.68

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Aufhebung des ständigen Aufenthalts …

  • BVerwG, 05.05.1970 - VIII C 147.69

    Widerruf eines angefochtenen Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 05.02.1968 - VIII B 36.67
  • BVerwG, 10.11.1967 - VIII B 112.67
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67

    Antrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht nach den Folgen einer …

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 53.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.02.1966 - VII B 19.66

    Verschweigen wichtiger Tatsachen - Versenden von Bescheiden unter Deckanschriften

  • BVerwG, 22.10.1965 - VII B 173.65

    Rechtsmittel

  • BSG, 31.03.1965 - 2 RU 229/61
  • BVerwG, 02.02.1968 - VIII B 35.67

    Räumlicher Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zur Begründung des …

  • BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 83.67

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 18.11.1965 - Ss 579/65
  • BVerwG, 14.12.1964 - VII C 168.64

    Klage gegen einen Einberufungsbescheid - Herstellung der aufschiebenden Wirkung …

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