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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2003 - VII E 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10937
BFH, 15.07.2003 - VII E 13/03 (https://dejure.org/2003,10937)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2003 - VII E 13/03 (https://dejure.org/2003,10937)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - VII E 13/03 (https://dejure.org/2003,10937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; GKG § 11 Abs. 1; ; GKG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 49 Satz 1; ; GKG § 54 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 11 Abs. 1 § 49 S. 1 § 54 Nr. 1
    Unselbstständiges Zwischenverfahren vor dem BFH; Gerichtsgebühr für Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ansatz von Gerichtsgebühren bei erfolgloser Beschwerde in einem unselbständigen Zwischenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.06.2006 - VII E 13/05

    NZB: Streitwert bei Duldungsbescheid

    Über den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz anzuordnen (§ 66 Abs. 7 Satz 2 GKG), braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, weil er endgültig über die Erinnerung entschieden hat und deshalb eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2003 VII E 13/03, BFH/NV 2003, 1593;… vom 13. Juni 1997 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75).
  • BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11

    Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Bestimmtheit einer …

    Rn. 6 3. Da die Erinnerung zurückgewiesen wird, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2003 VII E 13/03, BFH/NV 2003, 1593).
  • BFH, 02.08.2006 - VII E 20/05

    Nichtzulassungsbeschwerde; Erinnerung gegen Kostenansatz

    Über den Antrag auf Einstellung der Vollstreckung, den der Senat als Antrag, die aufschiebende Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz anzuordnen (§ 5 Abs. 4 Satz 4 GKG a.F.), auslegt, braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, weil er endgültig über die Erinnerung entschieden hat und deshalb eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2003 VII E 13/03, BFH/NV 2003, 1593;… vom 13. Juni 1997 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75).
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